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Beratungen der Verbraucherzentrale zeigen: Viele Riesterverträge sind zu teuer

04.09.2008 | Kosten für Riesterverträge zehren teilweise die Zulagen auf
 Mit staatlichen Zulagen, Kapitalerhaltsgarantien und weiteren speziellen Regelungen sollte die Riesterrente attraktiver sein als andere private Vorsorgeformen. Die Beratungspraxis der Verbraucherzentrale zeigt nun: Die Kosten für Riesterverträge zehren teilweise die Zulagen auf. Und wer das Recht auf Anbieterwechsel nutzt, kann das eingezahlte Kapital nahezu vollständig verlieren.
11 Millionen Riester Sparer – das sind die jüngsten Abschlusszahlen. Das heißt, der Staat subventioniert Riester Sparer mit mindestens 1,7 Milliarden Euro für dieses Jahr, Kinderzulagen und Steuererstattungen noch nicht berücksichtigt. „Die Zulagen kommen in der Masse nicht der Altersvorsorge zugute“, weiß Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das erkennen zunehmend mehr Riester Sparer, wenn sie die jährlichen Standmitteilungen ihrer Verträge lesen. Beispiele zeigen: die Kosten eines Vertrages können über die gesamte Laufzeit leicht das Dreifache der gesamten Förderung inklusive der Steuervorteile aufzehren. Wer frühzeitig mit einem Anbieterwechsel die Weichen wieder richtigstellen will, läuft Gefahr, einen Großteil der Beiträge zu verlieren. „Dass bei einem Anbieterwechsel 88 Prozent der eingezahlten Beiträge aufgrund von Vertragskosten verschwunden sind, ist ein Skandal“, sagt Nauhauser. Schließlich zeigt die langjährige Erfahrung der Verbraucherzentrale auch eines sehr deutlich: Viel zu oft werden falsche Produkte empfohlen. „Die Berater verkaufen nicht das, was zur Situation des Sparers passt, sondern das, was Provision bringt“, kritisiert Nauhauser.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ruft die Politik zum Handeln auf. Sie fordert konkrete Kostenobergrenzen, auch für Guthaben, das im Zuge eines Anbieterwechsels übertragen werden soll. Es ist inakzeptabel, dass teure Riester-Verträge den Markt dominieren, günstige Angebote gibt es kaum. Da viel zu oft falsch beraten wird, müssen Anlegerrechte durch eine Beweislastumkehr gestärkt werden: Kunden muss zudem eine Dokumentation der Beratung ausgehändigt werden, die nach einem aussagekräftigen,standardisierten Fragenkatalog zu erstellen ist.
Verantwortlich für den Inhalt / Kontakt: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. , Paulinenstr. 47 , D-70178 Stuttgart Tel.: 0711 66 91 10 , Fax: 0711 66 91 50 www.vz-bw.de
  
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