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EU-Finanzminister finden Kompromiss zur Versicherungsaufsicht (Solvency II)

04.12.2008 | GDV für schnelle Einigung bei umstrittener Gruppenunterstützung
 Die deutsche Versicherungswirtschaft begrüßt, dass sich die europäischen Finanzminister heute im ECOFIN-Rat auf eine gemeinsame Ausrichtung für eine neue europäische Versicherungsaufsicht geeinigt haben. „Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass Risiken und Krisen nicht an Grenzen halt machen, und europäische Aufsichtsregeln dringend erforderlich sind“, so Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Ein großer Erfolg ist, dass neben dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission nun auch der Rat die Risikopuffer der deutschen Lebensversicherer (verfügbare RfB) mit ihrem ökonomischen Wert als Eigenmittel höchster Qualität bestätigt hat. In der noch strittigen Frage zur Gruppenaufsicht hat der Rat den erhofften großen Schritt hingegen nicht getan: Die Mehrheit der Mitgliedstaaten ist weiterhin gegen eine Lösung, bei der ein Mutterunternehmen im Falle eines Liquiditätsengpasses seiner Tochtergesellschaft eine entlastende Kapitalunterstützung über nationale Grenzen hinweg garantiert (sog. Gruppenunterstützung). Kritisch zu beurteilen sind zudem die im angenommenen Ratstext vorgesehenen Sonderregeln zum Aktienrisiko.
Aus GDV-Sicht ist die Anerkennung der ökonomischen Realität von Gruppen auch ein entscheidendes Element für deren Wettbewerbsfähigkeit. Wie von der Kommission vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament bestätigt, sollte ein europäischer Ansatz zur Gruppenunterstützung zumindest im Kern angelegt sein. Bei der Behandlung von Aktienrisiken sollte man sich – wie vom Europäischen Parlament vorgeschlagen – darauf beschränken, Aufsehern in Phasen fallender Aktienmärkte mehr Flexibilität zu gewähren.
Aufgrund der konträren Positionen von Rat, Europäischem Parlament und Kommission kann ein Scheitern im weiteren Einigungsprozess nicht ausgeschlossen werden. Dies könnte Solvency II erheblich verzögern. Der GDV setzt sich daher auch weiterhin für eine Verabschiedung der Solvency II-Richtlinie noch in dieser Legislaturperiode des Europäischen Parlamentes ein.
Verantwortlich für den Inhalt / Kontakt: Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43 / 43 G, -10117 Berlin Tel.: 030-2020 5000, Fax: 030-2020 6000 www.gdv.de
  
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