BaFin wird ESMA­Leitlinien zu Anforderungen der MiFID II anwenden

Anfang Februar hat die Europäische Wertpapier­ und Marktaufsichtsbehörde ESMA die deutsche Fassung ihrer Leitlinien herausgegeben, die die Anforderungen der europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) an die Produktüberwachung (Product Governance) konkretisieren, also an die Entwicklung und Vertriebssteuerung von Finanzinstrumenten.

Im Mittelpunkt stehen Vorgaben zum Zielmarkt, den Wertpapierdienstleistungsunternehmen künftig zu bestimmen haben. Die BaFin erklärt hiermit, dass sie die Leitlinien anwenden wird.

Gemäß Artikel 16 Absatz 3 und Artikel 24 Absatz 2 der MiFID II müssen Konzepteure (Manufacturers) und Vertreiber (Distributors) von Finanzinstrumenten ein Produktfreigabeverfahren vorhalten, um zu verhindern, dass ihre Interessen mit denen ihrer Kunden kollidieren. In diesem Verfahren ist unter anderem für jedes Finanzinstrument ein Endkundenzielmarkt festzulegen. Dabei muss sichergestellt sein, dass alle einschlägigen Risiken für den jeweiligen Zielmarkt bewertet werden und die beabsichtigte Vertriebsstrategie für diesen geeignet ist.

Die Leitlinien konkretisieren, wie diese Vorgaben praktisch umzusetzen sind. Sie geben etwa Kategorien vor, die bei der Zielmarktidentifizierung herangezogen werden sollten, und beschreiben Besonderheiten für verschiedene Produkt­ und Dienstleistungsarten.

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