Marktwächter­-Untersuchung zeigt Finanzinstitute auf, die gut verzinste Alt­-Verträge loswerden wollen

 

Auf vielfältige Art und Weise versuchen einige Finanzinstitute im aktuellen Niedrigzinsumfeld, Verbraucher aus langfristigen, gut verzinsten Sparverträgen zu drängen – oder diese Verträge zu kündigen. Das zeigt eine Untersuchung bundesweit erhobener Verbraucherbeschwerden durch das Marktwächterteam der Verbraucherzentrale Baden-­Württemberg. Auf Grund der Ergebnisse kommen die Marktwächterexperten zu dem Schluss: Die aufgezeigten Finanzinstitute stellen das Prinzip der Vertragstreue in Frage.

Um gut verzinste Sparverträge loszuwerden, versuchen einige Finanzinstitute Kunden zu beeinflussen. Damit diese selbst ihre Verträge beenden, heben einige beispielsweise einseitig die Nachteile der Verträge hervor, andere appellieren an die Verantwortung für das Bausparkollektiv oder drohen die Kündigung an, wenn man nicht den Tarif wechselt. In anderen Fällen legen Finanzinstitute Verträge zu Lasten der Kunden eng aus und nutzen beispielsweise eine nicht geleistete Nachzahlung der Sparbeiträge oder Anpassung der Tarife als Grundlage für eine Kündigung. Schließlich berufen sich einige auch auf im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgesehene Kündigungsrechte eines Darlehensnehmers, um Sparverträge zu kündigen. „Indem Finanzinstitute versuchen, Sparverträge zu beenden, deren vertraglich vereinbarte Laufzeit noch nicht erreicht ist oder die als langfristige Geldanlage zum Beispiel zur Altersvorsorge beworben wurden, stellen sie das Prinzip der Vertragstreue in Frage“, betont Beate Weiser, Referentin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Baden­-Württemberg.

PRÄMIENSPARVERTRÄGE BETROFFEN

Betroffen sind neben zahlreichen Bausparverträgen in erster Linie Prämiensparverträge verschiedener Sparkassen. Diese zeichnen sich durch vergleichsweise geringe variable Sparzinsen aus, die mit zunehmender Laufzeit durch steigende Prämien ausgeglichen werden sollen. Nun, da vielfach die höchste Prämienstufe erreicht ist, versuchen einige Sparkassen, diese Verträge zu beenden.

„GEBOT DER WIRTSCHAFTLICHKEIT“ ALS KÜNDIGUNGSGRUND

Drei Kreissparkassen begründeten die Kündigungen von Prämiensparverträgen beispielsweise damit, als Unternehmen dem „Gebot der Wirtschaftlichkeit“ zu unterliegen. Doch auch Verbraucher müssen wirtschaftlich denken und sind darauf angewiesen, rentable Verträge abzuschließen und zu behalten. „Wenn Finanzinstitute langfristige Sparverträge kündigen oder Kunden überreden, sich von diesen Verträgen zu trennen, wälzen sie die negativen Folgen des Niedrigzinsumfeldes einseitig auf die Verbraucher ab“, so Weiser. Aber nur wenige Finanzinstitute berücksichtigen die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher, etwa indem sie bei Beendigungen alle vereinbarten Zinsen vorab bezahlen oder Verbrauchern zumindest einen finanziellen Ausgleich anbieten.

KÜNDIGUNGSRECHTE UMSTRITTEN

In den betroffenen langfristigen Spar­ und Bausparverträgen war ein Kündigungsrecht des Anbieters häufig nicht vereinbart. Um dennoch kündigen zu können, nutzen einige Anbieter die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, u. a. des Darlehensrechts. Die Verbraucherzentralen und der vzbv gehen im Wege der Verbandsklage gegen einzelne Kündigungen vor.

QUELLENBASIS DER UNTERSUCHUNG

Grundlage der Untersuchung ist das Frühwarnnetzwerk des Marktwächters. Dabei handelt es sich um eine qualitative Datenbank, in die die Beratungskräfte der 16 Verbraucherzentralen aus ihrer Sicht besonders auffällige Beschwerden an den Marktwächter melden. Im Zeitraum von Oktober 2015 bis Ende 2017 erhielt der Marktwächter mehr als 900 Fälle im Zusammenhang mit langfristigen Spar­ oder Bausparverträgen, die seitens des Kreditinstituts vorzeitig gekündigt wurden oder deren Beendigung vom Kreditinstitut beabsichtigt wurde. Zu etwa jedem vierten Fall lagen die kompletten Vertragsunterlagen und Anschreiben der Unternehmen zur Auswertung vor.

 

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