Präsenz­-Seminar mit zwei Finanz­-Spezialisten

 

In jeder Ausbildung im Finanzvertrieb, ist im Grundlagenwissen auch das Fach Steuern zu finden. Doch wie gestaltet sich der Praxistransfer des theoretisch Erlernten? Der Steuergesetzgeber macht es uns hier nicht einfach, denn zum einen existiert kein spezielles Gesetz zur Besteuerung von Kapitalanlagen, d. h. die Regelungen zur Besteuerung sind über eine Vielzahl von Gesetzen verstreut. Zum anderen gab es gerade in letzter Zeit viele Änderungen in diesem Bereich, z. B. durch das Investmentsteuerreformgesetz oder das Betriebsrentenstärkungsgesetz sowie zahlreiche Urteile dazu.

Grundlagen, Praxisfälle und Rechenbeispiele

Ausgehend von einem Überblick zu den steuerlichen Grundlagen werden in einem Präsenz-­Seminar die Möglichkeiten und Pflichten im Rahmen der steuerlichen Annexberatung im Finanzvertrieb anhand konkreter Praxisfälle besprochen. Dadurch können die verschiedenen Formen der Kapitalanlage steuerlich eingeordnet und in der Beratung auch die steuerliche Komponente in der Spar- und Auszahlungsphase abgebildet werden. In diesem Zusammenhang werden im Seminar auch Rechenbeispiele eine große Rolle spielen, wodurch die Teilnehmer selbst in die Lage versetzt werden, mit einfachen Rechenmethoden die Steuerbelastung der einzelnen Finanzprodukte zu bestimmen. Schaubilder und zusammenfassende Übersichten werden dazu dienen, das im Seminar erlernte Wissen auch für die Praxis zu erhalten und in Beratungen anwenden zu können.

Präsenz­-Seminar mit zwei Finanz­-Spezialisten

Dr. Knut Weißflog (Betriebswirt bAV (FH), Dipl. Kfm. (Univ.), Dipl. Hdl. (Univ.)) arbeitet seit über 20 Jahren als Berater in Bezug auf die Auswahl und Analyse von Kapitalanlagen inkl. der betrieblichen Altersversorgung. Als Dozent ist er seit über 15 Jahren u. a. für das CAMPUS INSTITUT, verschiedene Hochschulen und Universitäten sowie Industrie- und Handelskammern im Fach-Steuerrecht und Finanzwirtschaft tätig.

Prof. Heinrich Bockholt ist bis heute als Lehrbeauftragter für den Studiengang Betriebswirt/­in bAV (FH) am CAMPUS INSTITUT und an der Hochschule Koblenz sowie für weitere Studiengänge an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg tätig. Als stellv. Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz­-Planer Oldenburg nimmt er regelmäßig Termine in der Politik wahr, speziell wenn es um das Thema IDD, MiFID II, WIKR und aktuell um die Aufsichtsverlagerung zur Bafin hin beim 34f GewO geht. Bekannt ist er außerdem durch zahlreiche Publikationen und Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, Rechtsprechung und der Bewertung von Kapitalanlageprodukten und Krediten.

IDD-­Vorgabe 15 Stunden Weiterbildungspflicht

Mitarbeiter im Außendienst, im Innendienst, in den Fachabteilungen und Vertriebsunterstützung sowie Führungskräfte haben seit diesem Jahr die Pflicht, sich jährlich 15 Stunden qualifiziert weiterzubilden. Als akkreditierter Bildungsdienstleister vergibt das CAMPUS INSTITUT für die Teilnahme an diesem Präsenz-­Seminar 6,15 Weiterbildungsstunden und meldet diese automatisch und ohne Zusatzkosten an die Initiative „gut beraten“.

Das Präsenz­-Seminar findet am 11. Juli 2018 ganztägig im Fleming’s Express Hotel am Hauptbahnhof in Frankfurt statt. Details und Anmeldung: HIER

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Campus Institut AG, Keltenring 5, D­-82041 Oberhaching, Tel.: 089/628338­23, Fax: 089/628338­20, www.campus­institut.de