Im letzten Newsletter sind wir näher auf die Folgen der Übertragung der CMI Vertragsbestände nach Luxemburg eingegangen, nämlich das Ende der Kapitalertragssteuerfreiheit für Versicherungsnehmer.

 

Welche Pflichten Sie als Versicherungsmakler in diesem Zusammenhang treffen, welche Folgen ein Untätigbleiben haben könnte und was Sie tun können, um dies zu vermeiden, erfahren Sie heute!

Pflichten eines Versicherungsmaklers im Hinblick auf wesentliche Vertragsänderungen

Die Rechtsprechung hat sich in der Vergangenheit ausgiebig mit der Frage beschäftigt, ob und inwieweit Makler ihre Kunden über wesentliche Vertragsänderungen aufklären müssen.

So hat das OLG Frankfurt im Juni 2016 entschieden (4 U 223/15), dass treuhändische Sachwalter zur Aufklärung ihrer Kunden über wesentliche Vertragsänderungen verpflichtet sind, die außerhalb der Sphäre des Versicherungsnehmers liegen. Und zwar unaufgefordert!

Welche Folgen ergeben sich daraus?

Die neuesten Auswirkungen des Brexits im Hinblick auf Clerical Medical-Verträge (neue Gefahrenpotentiale und die Änderung der Rechtslage) stellen eben solche wesentlichen Veränderungen dar. Das bedeutet, Sie als Makler müssen Ihre CMI Kunden jetzt über die geschilderten Veränderungen informieren. Untätigkeit erzeugt Haftungsrisiken!

Was ist Versicherungsmaklern jetzt zu raten?

Vorsichtigen Maklern kann nur geraten werden, nicht untätig zu bleiben. Informieren Sie Ihre Kunden über die Veränderungen und klären Sie über etwaige Handlungsalternativen auf!

Haftung umgehen? Nehmen Sie zu uns Kontakt auf!      https://clerical-widerruf.de/kontakt/ 

 

Lesen Sie im vierten Teil:

Was Sie tun können!

Warum es Clerical-Widerruf gibt und wie Sie profitieren können.

 

Falls Sie akute Informationen brauchen, melden Sie sich bitte SOFORT!    https://clerical-widerruf.de/clerical-widerruf/

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Lawtechgroup GmbH, Promenadeplatz  11, 80333 München, Tel: +49(089) -215 429 72, Fax: +49(089) – 215 429 73 , info@clerical-widerruf.de, www.clerical-widerruf.de