Die BaFin hat mit Bescheid vom 4. Dezember 2018 (öffentlich zugestellt am 29. März 2019) gegenüber der Capital FXG Ltd, Anschrift unbekannt, die sofortige Einstellung von Tätigkeiten angeordnet, durch die die Gesellschaft in die unerlaubten Geschäfte der Nordic Pearl Ltd. einbezogen ist.

Die Capital FXG Ltd. stellt für die nicht lizenzierte Nordic Pearl Ltd. die Internetseiten www.forexgrand.com, www.forexgrand24.com und www.fxgtrade.com zur Verfügung, die auch in deutscher Sprache aufrufbar sind.

Die BaFin hat auch gegenüber der Nordic Pearl Ltd. die Einstellung ihrer unerlaubten grenzüberschreitenden Tätigkeit angeordnet.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

 

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