Spar-Prämiengesetz trat am 5. Mai 1959 in Kraft – Förderung damals unabhängig vom Einkommen

 

Vor 60 Jahren, am 5. Mai 1959, trat das „Gesetz über die Gewährung von Prämien für Sparleistungen“ – kurz „Spar-Prämiengesetz“ – in Kraft. Mit dem Gesetz sollte in erster Linie die Vermögensbildung möglichst breiter Bevölkerungsschichten gestärkt werden. Fester Bestandteil war dabei die Förderung des Wertpapiersparens. „Auch wenn das Gesetz in der ursprünglichen Form nicht mehr existiert, hat es doch wichtige Impulse für das Sparen gegeben“, sagt Michael Gott, Vertriebsleiter bei der Sutor Bank. „Auch heute gibt es verschiedene Möglichkeiten des geförderten Sparens – nicht nur vom Staat, sondern auch vom Arbeitgeber. Anleger sollten prüfen, ob sie für eine Förderung in Frage kommen“, erklärt Michael Gott. Dabei sollten Anleger angesichts weiterhin niedriger Zinsen insbesondere die Möglichkeiten des geförderten Wertpapiersparens in Form von Aktien nutzen. Ein adäquates Mittel dafür sind vermögenswirksame Leistungen.

Spar-Prämiengesetz vom 5. Mai 1959 – Förderung unabhängig vom Einkommen

Nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz von 1952, das in erster Linie Sparbeiträge  zur  Anschaffung  von  Wohnungseigentum förderte, war das Spar-Prämiengesetz von 1959 erstmals auf verschiedene Sparformen, wie Kontosparen oder eine Anlage in Aktien oder festverzinslichen Schuldverschreibungen, unabhängig vom Sparziel ausgerichtet. Damit sollte möglichst vielen Menschen in Deutschland der Zugang zum Kapitalmarkt und damit eine Teilhabe am zunehmenden Wohlstand in Zeiten des „Wirtschaftswunders“ ermöglicht werden. Auf diese Weise wurde erstmals der klassische Vermögensaufbau im Sinne eines nicht-zweckgebundenen Sparens förderungsfähig.

Eine Besonderheit war, dass die Förderung damals unabhängig vom jeweiligen Einkommen gezahlt wurde. Gefördert wurden Sparbeiträge, die auf fünf Jahre festgelegt wurden, wobei eine einmalige Einzahlung oder auch regelmäßige Sparraten möglich waren. Die Förderung lag bei 20 Prozent der jährlichen Sparbeiträge, maximal jedoch 120 DM pro Jahr bei Alleinstehenden beziehungsweise 240 DM bei Ehepaaren. Hervorzuheben ist ebenfalls die besondere Förderung des Sparens bei Familien mit Kindern: Demnach erhöhte sich der Förderbeitrag um weitere 120 DM, falls es mindestens drei Kinder unter 18 Jahren gab. Die durch das Kreditinstitut gutgeschriebene Prämie durfte nicht vor Ablauf der Festlegungsfrist ausgezahlt werden.

Prämien-Sparen heute: vermögenswirksame Leistungen

1981 wurde das Spar-Prämiengesetz für Neuverträge aufgehoben, eine staatliche Förderung gab es schließlich nur noch in Form einer Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn die Sparbeiträge aus vermögenswirksamen Leistungen im Sinne des 1961 in Kraft getretenen Vermögensbildungsgesetzes stammen. „Prämien-Sparen heute findet in erster Linie in Form von vermögenswirksamen Leistungen statt. Doch viele Berechtigte lassen die Förderung durch den Arbeitgeber sowie die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage liegen“, sagt Michael Gott. Im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen fördern Arbeitgeber das Sparen mit einem Banksparplan, einem Fondssparplan oder einem Bausparvertrag mit bis zu 40 Euro monatlich. Eine staatliche Sparzulage wird beim Sparen mit Aktienfonds gewährt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro bei Ledigen beziehungsweise 40.000 Euro bei Verheirateten. Bei einem Fondssparplan werden bei Ledigen auf maximal 400 Euro 20 Prozent Sparzulage vom Staat gezahlt – das sind bis zu 80 Euro pro Jahr zusätzliche staatliche Förderung, bei Verheirateten sind es 20 Prozent Sparzulage auf 800 Euro. Laut Stiftung Warentest haben etwa 20 Millionen Menschen in Deutschland Anspruch auf VL von ihrem Arbeitgeber – doch viele VL-Berechtigte machen davon keinen Gebrauch.

Prämien-Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen zahlt sich aus

„Mit vermögenswirksamen Leistungen lässt sich auch mit geringen Beträgen über die Jahre Vermögen aufbauen – etwa als Bestandteil der Altersvorsorge“, sagt Michael Gott. Bei einer Einzahlungsdauer von sechs Jahren à 40 Euro monatlich fließen allein 2.880 Euro in die Geldanlage. Die Renditechancen sind vor allem beim VL-Sparen mit Aktienfonds gut. Nach Berechnungen des Fondsverbandes BVI erzielten VL-Fondssparpläne mit deutschen Aktienfonds über die letzte VL-Periode von 2011 bis 2017 eine Durchschnittsrendite von 6,17 Prozent pro Jahr. Im Durchschnitt aller 7-Jahres-Perioden seit 1962 liegt die Wertentwicklung von vermögenswirksamen Leistungen mit deutschen Aktienfonds sogar bei 7,57 Prozent jährlich. „Auch weltweit anlegende Aktienfonds eignen sich gut für das VL-Sparen, weil das Risiko möglicher Kursverluste über verschiedene Länder breit gestreut werden kann“, erklärt Michael Gott.

 

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