Im Anlegerskandal rund um die Picam-Gruppe wurde ein Urteil gefällt, das breite Wirkung zeigen wird:

 

Das Landgericht Kleve hat mit einem Schlussurteil einen Anlagenvermittler zu Schadensersatz verurteilt. Grundlage waren die vom Gericht festgestellten Mängel in den Werbeunterlagen. “Diese Unterlagen wurden nach unserer Kenntnis nahezu immer verwendet, um die Anleger zu überzeugen”, sagt Dr. Jochen Strohmeyer, der das wegweisende Schlussurteil für seine Mandantin erstritten hat.

Der Hintergrund:

Die Piccor AG steht seit 2018 im Kreuzfeuer der Staatsanwaltschaft. In einem gigantischen Anlage-Skandal sollen 2000 bis 3000 Anleger um schätzungsweise 340 Millionen Euro betrogen worden sein. Ermittelt wird gegen die Picam-Gruppe und ihr Geflecht aus Picam, Piccor und Piccox wegen bandenmäßigem Anlagebetrug per Schneeballsystem.

Der aktuelle Fall:

Die Klägerin ließ sich von Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte, gerichtlich vertreten, um ihre Ansprüche gegen einen Anlagevermittler durchzusetzen.

Nach Bekanntwerden des Skandals um die von ihm vermittelten Anlageprodukte ließ sie die Anlageprospekte auf Mängel prüfen. Das Team um Dr. Strohmeyer wurde fündig und auch das Gericht bestätigte Mängel, die zu Schadensersatz in Höhe von mehr als 270.000 EUR führten.

Die Familie der Klägerin hatte 2014 Gelder über den Piccam Unternehmensverbund zum Zweck einer angeblichen Vermögensverwaltung in der Schweiz investiert. Im guten Glauben und Vertrauen auf die Informationen aus der Produktpräsentation überwiesen die Kläger 270.000 EUR auf das Treuhandkonto eines Wirtschaftsprüfers, der das Geld an den Schweizer Vermögensverwalter transferieren sollte. Inwieweit die Gelder tatsächlich in die Schweiz transferiert wurden, ist bis heute nicht geklärt. Die Geldflüsse stehen weiter im Zentrum der staatsanwaltlichen Ermittlungen.

Nachdem die Schweizer Börsenaufsicht die Machenschaften aufzudecken drohte, wurde ein Großteil der Gelder in ein neues Produkt mit der Wertpapierkennung WKN A19CXZ in Luxemburg transferiert.

Im Dezember 2017 platze die Blase: Den Anlegern wurde mitgeteilt, dass die investierten Gelder nicht mehr ausgezahlt werden können. Bis heute ist die Staatsanwaltschaft den überwiegend verschwundenen Geldern auf der Spur. Diverse Firmen aus dem Kreis des Piccam Unternehmensverbunds meldeten zwischenzeitlich Insolvenz an.

Das aktuelle Urteil:

Im Mai 2018 forderten die mzs Rechtsanwälte den Anlagevermittler zu Schadensersatz auf, denn er habe Sicherheiten des Produkts nicht überprüft und Unstimmigkeiten, die ihm als Fachmann auffallen hätten müssen, nicht verfolgt.

Das Landgericht Kleve bestätigte diesen Vorwurf nun im Schlussurteil vom 30. April 2019.

Der Anlagenvermittler hatte es versäumt, die Unterlagen darin zu prüfen, ob die darin enthaltenen Informationen schlüssig, sachlich und vollständig richtig sind.

Er hätte an mehreren Stellen stutzig werden müssen. “Es gab in der Präsentation zum Beispiel Grafiken, die sich auf Performance-Ergebnisse bezogen, die zeitlich vor der Gründung der Piccor AG lagen – und die somit erkennbar keine tatsächlichen Werte sein können”, gibt Strohmeyer ein Beispiel.

Das Urteil kann nur durch eine Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf angefochten werden.

Die Tragweite:

“Dieses Urteil gegen den Anlagenvermittler hat Breitenwirkung, denn nach unserer Kenntnis wurden von den rund 70 Anlagenvermittlern der Picam-Gruppe nahezu immer die gleichen Präsentationsunterlagen verwendet, von denen wir nun wissen, dass sie falsche Sicherheiten vorspielen”, fasst Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, zusammen.

Die Anleger, die mit dem Totalverlust ihrer bei der Picam-Gruppe angelegten Gelder kämpfen, könnten auf dieser Grundlage Schadenersatzansprüche gegen die Vermittler durchsetzen.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

mzs Rechtsanwälte, Dr. Jochen Strohmeyer, Goethestraße 8-10, 40237 Düsseldorf, Tel: +49 (0) 211 69002 0, Fax: +49 (0) 211 69002 97, www.mzs-recht.de