Ab sofort übernimmt die NÜRNBERGER Versicherung einen grob fahrlässig verursachten Schaden bis 100.000 EUR in voller Höhe.

 

Das Gleiche gilt auch, wenn der Kunde grob fahrlässig eine Obliegenheit verletzt, noch bevor oder nachdem der Versicherungsfall eintritt. In beiden Fällen ist der Kunde darüber hinaus bis zu einer Schadenhöhe von 1 Mio. EUR bzw. 500.000 EUR abgesichert – bei einer Leistungskürzung um max. 20 Prozent.

Insgesamt bietet die NÜRNBERGER den Kunden 12 neue bzw. verbesserte Leistungen in der Gewerblichen Gebäudeversicherung und Geschäfts-Inhaltsversicherung. So haben die Produktentwickler auch das Thema Unterversicherung angepackt: Bis zu einer Schadenhöhe von 250.000 EUR (bisher 25.000 EUR) verzichtet die NÜRNBERGER nun auf den Einwand einer möglichen Unterversicherung.

Neuartige Deckungserweiterung

Bei der sogenannten Summen- und Konditionsdifferenzdeckung gibt es ebenfalls Neuerungen: Wird der Vertrag bei der NÜRNBERGER mit Beginn in der Zukunft abgeschlossen, erhält der Kundeim Schadenfall einen Ausgleich für Leistungen, die der bisherige Versicherungsschutz nicht regelt.

Volker Helmhagen, Leiter Produkt- und Marktmanagement SHUK NÜRNBERGR Versicherung: “Mit dieser neuartigen Deckungserweiterung bekommt der Kunde bereits bis zu 12 Monate vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn den Versicherungsschutz der NÜRNBERGER, wenn die Leistung aus dem Vorvertrag nicht so weitgehend ist. Und das kostenlos.”

Darüber hinaus ist der Kunde mit der Besserstellungsgarantie auf der sicheren Seite. Stellt sich im Schadenfall heraus, dass die konkrete Leistung im Vorvertrag besser geregelt war, reguliert die NÜRNBERGER nach den Bedingungen des Vorvertrags.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

NÜRNBERGER Versicherung, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg, Tel. 0911 531-7960, Fax -817960, www.nuernberger.de