Die Verbraucherschlichtungsstelle Versicherungsombudsmann hat am 22. Mai 2019 ihren aktuellen Jahresbericht vorgelegt.

 

Prof. Dr. Günter Hirsch, Ombudsmann bis März 2019, und sein Nachfolger, Dr. h. c. Wilhelm Schluckebier, informierten in Berlin über die Beschwerdetätigkeit, äußerten sich zu aktuellen verbraucherpolitischen Themen und stellten sich den Fragen der Presse.

Prof. Hirsch, von 2008 bis März 2019 Ombudsmann für Versicherungen, davor Präsident des Bundesgerichtshofs, erläuterte seinen Vorschlag zur Ergänzung der Musterfeststellungsklage. Nach der ersten Stufe, der gerichtlichen Feststellung der Haftung von Unternehmen, sollten diese in der zweiten Stufe verpflichtet werden, sich an einem Schlichtungsverfahren über die Höhe der Entschädigung zu beteiligen.

Weiter wies Prof. Hirsch auf die 2018 in Kraft getretenen Änderungen im Versicherungsvermittlerrecht, und hier insbesondere auf die gewerberechtliche Verpflichtung der Vermittler hin, am Verfahren des Versicherungsombudsmanns teilzunehmen. Dies stärke die Rechte der Verbraucher und zeige die Wertschätzung des Ombudsmannverfahrens durch den Gesetzgeber.

Schließlich zog Prof. Hirsch ein Fazit seiner 11-jährigen Amtszeit. Nicht nur die Schlichtungsstelle habe sich kontinuierlich weiterentwickelt, das gelte auch für den Rechtsrahmen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur außergerichtlichen Streitbeilegung durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sei auf der Verfahrensseite nachvollzogen worden, was Verbrauchern an Rechtsansprüchen im Laufe der Zeit richtigerweise zugewachsen ist. Eine aktuell im Gesetzgebungsprozess befindliche Änderung des Gesetzes halte er allerdings für problematisch, da damit die außergerichtliche Streitbeilegung einer uneingeschränkten behördlichen Aufsicht unterstellt werde. Dies könne in die Unabhängigkeit des Schlichters eingreifen und widerspreche der Idee des auf Konsens ausgerichteten, vereinfachten und schnellen Schlichtungsverfahrens. Damit drohe sie zu verlieren, was sie gerade auszeichne und für den Verbraucher wertvoll mache.

Während seiner Amtszeit seien über 200.000 Beschwerdefälle abgewickelt worden. Das zeige, wie sehr die von der deutschen Versicherungswirtschaft eingerichtete Schlichtungsstelle angenommen werde. Herrn Dr. Schluckebier wünsche er die notwendige Fortune für die künftigen Aufgaben.

Dr. Schluckebier, zuvor Richter des Bundesverfassungsgerichts, berichtete über seine ersten Eindrücke im Amt. Er zeigte sich beeindruckt von der Leistungsfähigkeit der Schlichtungsstelle. Fast 50 Mitarbeiter, darunter 22 in den Versicherungssparten spezialisierte Volljuristen und 15 Versicherungskaufleute brächten täglich rund 60 Verfahren mit zum Teil sehr komplizierten Rechtsfragen zum Abschluss. Dabei werde in vielen Fällen Abhilfe bewirkt und mit großem Einfühlungsvermögen dem mitunter aus nachvollziehbaren Gründen aufgebrachten Verbraucher in verständlicher Sprache die Rechtslage erklärt.

Die Beschwerdestatistik erläuterte Dr. Horst Hiort, Geschäftsführer des Vereins. Im Berichtsjahr haben 14.147 zulässige Beschwerden die Schlichtungsstelle erreicht. Gegenüber dem Jahr 2017 bedeute dies eine Verringerung um 5,1 Prozent. Bei der Betrachtung der Versicherungssparten falle der Rückgang von Eingaben in der Lebensversicherung um 19,7 Prozent auf. Ebenfalls niedriger sei das Beschwerdeaufkommen in der Rechtsschutzversicherung ausgefallen, wenngleich nur um 6 Prozent. Damit führe die Sparte aber immer noch die Beschwerdestatistik an. Der größte Zuwachs sei in der Gebäudeversicherung mit fast 25 Prozent zu verzeichnen, danach folge die Kfz-Kasko- und dann die Kfz-Haftpflichtversicherung mit 6,2 bzw. 7,1 Prozent. Besondere Vorkommnisse seien aus statistischer Sicht nicht erkennbar.

Im Berichtsjahr wurden in der Schlichtungsstelle 14.329 zulässige Beschwerden abschließend bearbeitet. Zusammen mit den unzulässigen und von den Beschwerdeführern nicht weiterverfolgten Vorgängen wurden 19.216 Verfahren beendet. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der zulässigen Beschwerden konnte mit 2,6 Monaten im Durchschnitt noch einmal gesenkt werden.

Der Jahresbericht steht zum Download auf der Website der Schlichtungsstelle bereit (www.versicherungsombudsmann.de).

 

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