Canada Life: Mehr Leistung – gleicher Preis

 

Der Lebensversicherer Canada Life erweitert die Leistungen im Berufsunfähigkeitsschutz und im Premium Grundfähigkeitsschutz. Neukunden profitieren von verbesserten Konditionen zum gleichen Preis.

Neu im Berufsunfähigkeitsschutz

√          Einführung der Gelbe Schein-Regelung

√          Vereinfachter Leistungsanspruch bei

  • Besonderen Krebserkrankungen
  • Außergewöhnlicher Gehbehinderung
  • Rollstuhlgebrauch
  • Eingeschränkter Hör- oder Sehfähigkeit

Neu im Premium Grundfähigkeitsschutz

√          Prognosezeitraum verkürzt auf 6 Monate

√          Verbesserte Grundfähigkeitsdefinitionen

√          Beitragsstundung mit Erhalt des Versicherungsschutzes

√          Unbefristete rückwirkende Leistungsdauer

Neu in beiden Tarifen

√          Flexiblere Beitragsdynamik

√          Schüler, Auszubildende, Studenten: Höhere Monatsrenten vereinbar

BU: Gelber Schein, Leistungen bei Krebs und Rollstuhlgebrauch

Den Kunden im Canada Life-Berufsunfähigkeitsschutz (BU) steht nun mit der Gelbe Schein-Regelung automatisch ein vereinfachter Zugang zur BU-Rente offen. Die Regelung greift bereits, wenn ein Kunde mindestens 4 Monate arbeitsunfähig war und es für weitere 2 Monate bleibt. Diese Rentenleistung wird für bis zu 2 Jahre gezahlt. Bestehen bleibt als Alternative hierzu die Überbrückungshilfe der Canada Life-BU: Diese ist für Kunden sinnvoll, wenn die Krankengeldzahlung eingestellt wurde, weil eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von der gesetzlichen Rentenversicherung fließt beziehungsweise die private Krankenversicherung die Leistung wegen Bezug einer BU-Rente einstellt.

Außerdem hat Canada Life weitere vereinfachte Leistungsansprüche in den Tarif integriert: Versicherte können künftig bei schweren Krebserkrankungen eine BU-Rentenzahlung bis zu 15 Monate lang erhalten. Eine BU-Rentenzahlung von bis zu 2 Jahren erhält, wer eine außergewöhnliche Gehbehinderung nachweist, dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen ist oder bei starken Einschränkungen der Hör- oder Sehfähigkeit.

Höhere Absicherung für Schüler, Auszubildende, Studierende

Für Schüler, Auszubildende und Studierende wurde der Leistungsrahmen erhöht: Sie können nun von Beginn an eine monatliche BU-Rente von bis zu 1.500 Euro vereinbaren. Außerdem können Versicherte im Berufsunfähigkeitsschutz jetzt auch eine Beitragsdynamik beliebig aussetzen, ohne diese Option für die Zukunft zu verlieren. Neu ist zudem die Möglichkeit, per Nachversicherungsgarantie BU-Renten von bis zu 70 Prozent des Brutto-Einkommens abzusichern.

Premium Grundfähigkeitsschutz: Frühere Leistung, flexiblere Beitragszahlung

Kunden im Premium Grundfähigkeitsschutz erhalten nun noch früher eine Leistung: Die Prognosefrist wurde deutlich von 12 auf 6 Monate verkürzt. Auch die Grundfähigkeiten Sehen, Gehen, Sitzen, Stehen und Hören wurden zum Vorteil der Versicherten überarbeitet.

Bei der Zahlung der Beiträge genießen Kunden jetzt mehr Flexibilität: Bei finanziellen Engpässen können sie die Beiträge nun bis zu 2 Jahre stunden. Der Versicherungsschutz bleibt in diesem Zeitraum vollständig bestehen. Außerdem profitieren Kunden davon, dass Canada Life rückwirkende Leistungen jetzt zeitlich unbegrenzt anerkennt. Zudem können Kunden auch hier die Beitragsdynamik beliebig aussetzen, ohne diesen Anspruch künftig zu verlieren. Und Schüler, Auszubildende und Studierende können nun auch im Premium Grundfähigkeitsschutz monatliche Renten von bis zu 1.500 Euro absichern.

„Ich freue mich, dass wir mit diesen Neuerungen unseren Kunden ohne Aufpreis entgegenkommen. Erstens machen wir es nun deutlich einfacher, Leistungen zu bekommen. Zweitens bietet die neue Beitragsstundung im Premium Grundfähigkeitsschutz auch dann die nötige Absicherung, wenn Versicherte mal knapp bei Kasse sind. Das ist Hilfe, wenn’s eng wird – und genau das erwarten Kunden von ihrem Versicherer“, erläutert Bernhard Rapp, Direktor Marketing und Produktmanagement, die Neuerungen. „Und bei all dem bleibt der voll garantierte Beitrag bei beiden Produkten erhalten – es kann für Kunden also nicht teurer werden, es sei denn, sie erweitern ihren Schutz!“

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Canada Life Assurance Europe Ltd., Niederlassung für Deutschland, Höninger Weg 153a, D­50969 Köln, Tel: 06102/30619­00,Fax: 06102/30619­01, www.canadalife.de