Viele Patienten kennen die Situation in Notaufnahmen von Krankenhäusern: Lange Wartezeiten, überlastete Ärzte und gestresstes Pflegepersonal.

 

Doch viele der Patienten dort sind gar keine Notfälle. Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) ist bei vier von zehn Patienten in der Notaufnahme kein sofortiges Handeln nötig (39 Prozent). Eine Alternative wäre der ärztliche Bereitschaftsdienst, das Notfall-Angebot der niedergelassenen Ärzte außerhalb der Sprechzeiten. Doch nur jeder Zehnte der Befragten nutzt dieses Angebot der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Die Folge: dauerhafte Überlastung der Notfalleinrichtungen.

Das will die große Koalition mit einem geplanten Gesetz zur Reform der Notfallversorgung ändern. Mit einem neuen Konzept, das ambulante und stationäre Versorgung enger verzahnt, sollen die Patienten künftig besser durch die Notfallversorgung gelotst werden. Thomas Ballast, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der TK: “Diese Reform ist ein sehr wichtiger Schritt für eine zeitgemäße Neugestaltung der Notfallversorgung. So werden einerseits die echten medizinischen Notfälle ohne Zeitverlust behandelt. Aber auch nicht akut behandlungsbedürftige Patienten erhalten eine zügige bedarfsgerechte Versorgung.”

Notfallleitstellen als Wegweiser im System

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass in sogenannten gemeinsamen Notfallleitstellen die Notrufnummern 112 und 116117 zusammengeführt werden. Meldet sich dort ein Patient telefonisch, erfolgt durch ärztliches Fachpersonal mit Hilfe eines digitalen Navigationstools eine qualifizierte Ersteinschätzung. Die Patienten werden entsprechend an die richtige Stelle gelotst, zum Beispiel in ein Notfallzentrum. “Die digitalen Anwendungen sind in diesem Bereich eine wertvolle Unterstützung, um den jeweiligen Bedarf schnell und richtig einzuschätzen”, so Ballast.

Krankenhaus und ambulante Versorgung gehen Hand in Hand

Ein weiterer wichtiger Baustein der Reform ist aus Sicht der TK die Einrichtung von sogenannten ambulanten Notfallzentren in unmittelbarer Nähe von geeigneten Krankenhäusern. Auch dort erfolgt eine Ersteinschätzung, um den Patienten dann an den richtigen medizinischen Behandlungsort weiterzuleiten. “Mit dem Aufbau der gemeinsamen Notfallleitstellen und der ambulanten Notfallzentren schließen wir eine große Lücke, die heute zwischen den Bedürfnissen der Patienten und den Versorgungsangeboten besteht”, so Ballast. “Das bedeutet auch für Ärzte und Pflegepersonal eine deutliche Entlastung.” Wichtig sei, dass diese Zentren rund um die Uhr geöffnet sind und in unmittelbarer Nähe zu geeigneten Krankenhäusern eingerichtet werden. Kriterien für geeignete Häuser seien zum einen eine für Notfälle erforderliche Ausstattung – z. B. mit einer sogenannten Stroke Unit zur Behandlung von Schlaganfallpatienten. Zum anderen müssen kurze Wege gewährleistet sein und die Einrichtungen sich an der Bevölkerungszahl orientieren.

Direkter Termin beim behandelnden Arzt

Für eine lückenlose Versorgung sieht das Gesetz außerdem vor, dass Patienten im Anschluss an die notärztliche Versorgung – oder falls eine Behandlung nicht sofort notwendig ist – über die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen schnell einen Termin bei einem Arzt bekommen. Hier sollte aus Sicht der TK noch nachjustiert werden. Thomas Ballast: “Bei den Leitstellen und Notfallzentren laufen alle Fäden zusammen. Daher sollte auch die Terminvermittlung an den behandelnden Arzt von dort aus erfolgen. Diese Direktvermittlung ist ein großer Mehrwert für die Patienten.”

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Techniker Krankenkasse, Bramfelder Straße 140, 22305 Hamburg, Tel. 0800 – 285 85 85, www.tk.de