Aktuell werden bereits Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide an Unternehmen versandt, die nicht ihrer Pflicht nachgekommen sind, sich im sogenannten Transparenzregister zu registrieren.

 

Ein Bespiel finden Sie HIER:

https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2019/12/Transparenzregister-Anh%C3%B6rung.pdf

Bereits vor zwei Jahren hat der AfW seine Mitglieder auf die Einrichtung des sogenannten Transparenzregisters www.transparenzregister.de hingewiesen. Handlungsbedarf hatten / haben möglicherweise Vertreter von eingetragenen Gesellschaften, Vereinen und Stiftungen.

HIER finden Sie eine umfangreiche FAQ-Liste zum Thema:

https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/wp-content/uploads/2019/12/Transparenzregister_FAQ.pdf

Nachfragen bitten wir Sie direkt über die auf der o.g. Webseite angegebene Servicenummer zu stellen. Sollten Sie bereits einen Anhörungsbogen mit Bußgeldankündigung erhalten haben, empfehlen wir aktuell grundsätzlich: Fehler zugeben, Reue zeigen, kommenden Bußgeldbescheid akzeptieren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Ackerstr. 3, 10115 Berlin, Tel: 030/63 96 437-0, Fax: 030/63 96 437-29, www.afw-verband.de