Der im Koalitionsvertrag der Großen Koalition festgeschriebene Wechsel der Aufsicht für die Finanzanlagevermittler von den Industrie- und Handelskammer (IHKen) und Gewerbeämtern hin zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird von der großen Mehrheit der unabhängigen Finanzdienstleister abgelehnt.

 

Lediglich 3 Prozent der befragten Vermittler ziehen die BaFin als Aufsichtsbehörde vor. Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) nennen die Kammern, weitere 20 Prozent die Gewerbeämter als bevorzugte Behörde. Derzeit sind Finanzanlagevermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung je nach Bundesland entweder bei den Kammern oder den Gewerbeämtern beaufsichtigt.

Die BaFin finanziert sich über ein Umlageverfahren bei den beaufsichtigten Personen und Unternehmen. Der AfW rechnet bei einem Aufsichtswechsel zur BaFin mit Kosten in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro pro Zulassungsinhaber und Jahr allein für die Beaufsichtigung. Befragt nach den Konsequenzen antwortete knapp die Hälfte der betroffenen Finanzanlagevermittler (49 Prozent), dass sie nicht bereit wären diese Kosten zu tragen und daher ihre Erlaubnis zurückgeben würden. Lediglich 7 Prozent würden das Finanzanlagegeschäft intensivieren.

„Hier wird ein sinnloses Gesetzesverfahren angestoßen, was garantiert nicht zu mehr Verbraucherschutz führt, horrende Kosten fabriziert und praktisch die Hälfte des bisherigen Angebots unabhängiger Beratung aus dem Markt fegt. Das ist nicht akzeptabel! Die bisherige Zuständigkeit hat sich bewährt, denn insbesondere die IHKs erfüllen diese Aufgabe unbürokratisch, praxisnah, effizient und zuverlässig.“, begründet Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, die ablehnende Haltung seines Verbandes.

Von denjenigen Vermittlern, die ihre Erlaubnis zurückgeben wollen (siehe Grafik), will rund ein Drittel (35 Prozent) Finanzanlagen vollständig aufgeben. Jeweils ein knappes Viertel will sich einem sogenannten Haftungsdach (24 Prozent) anschließen oder auf vermögensverwaltende Lösungen (23 Prozent) fokussieren. Jeder sechste Vermittler dieser Gruppe würde sich auf einen reinen Tippgeberstatus bei Finanzanlagen zurückziehen (16 Prozent).

BaFin leistet keine Beratung in Erlaubnisfragen

Ein weiteres Problem der BaFin-Aufsicht: Vermittler benötigen ihre Aufsicht auch, um sich in Erlaubnisfragen beraten zu lassen. Laut AfW-Vermittlerbarometer nutzen 26 Prozent das entsprechende Angebot bei den Gewerbeämtern, 44 Prozent bei den Industrie- und Handelskammern. Nach Aussage des DIHK gibt es pro Jahr ca. 30.000 Beratungsanfragen in den Kammern. „Das zeigt mehr als deutlich, dass hier Beratungsbedarf besteht. Dieser Service würde bei einem mittelstandsfeindlichen Aufsichtswechsel komplett wegfallen und die Position der unabhängigen Vermittler und damit auch der Kunden verschlechtern“, gibt Wirth zu Bedenken.

Bereits durch die Umsetzung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) werden Betroffene ab 1. August 2020 mit zusätzlichen Pflichten wie dem Ex-Ante-Kostenausweis und einer Geeignetheitsprüfung und insbesondere dem Taping – Gesprächsmitschnitt -konfrontiert. Auch hier überlegen laut Umfrage bereits 41 Prozent der betroffenen Personen, aus diesem Grund ihre Erlaubnis zurückzugeben.

Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes bereits zum zwölften Mal mittels Online-Umfrage im November 2019 durchgeführt. 1.546 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Nur rund ein Drittel der Teilnehmer/-innen waren AfW-Mitglieder, 81 Prozent der befragten Vermittler weisen einen Maklerstatus auf, daher unterstreichen die Ergebnisse die Bedeutung für den unabhängigen Vertriebsweg Makler.

 

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