Die Cyberversicherungen der Basler Versicherungen wurden zum 1. Januar 2020 mit weiteren wertvollen Deckungsbausteinen versehen.

 

Sowohl die Basler Cyber-Police als auch der Cyber-Schutzbrief wurden optimiert, um so kleinen und mittelständischen Unternehmen ausreichenden Schutz gegen Cyberangriffe zu bieten.

Denn auf den richtigen Schutz kommt es an. Im Segment der Cyberversicherungen umso mehr, da Unternehmen zunehmend vernetzt sind, ihre Produktion von funktionierender Technik abhängt oder nicht zuletzt sensible Kundendaten geschützt werden müssen.

Die Angreifer im Cyberraum agieren immer professioneller. Kein Unternehmen ist vor ihnen sicher. Mit zahlreichen Maßnahmen können sich Unternehmen technisch und organisatorisch sicherer aufstellen – ein Restrisiko bleibt jedoch immer. Dieses ausreichend abzusichern, ist das Ziel der Basler Cyberversicherung. Deshalb hat die Gesellschaft ihr Produkt weiterentwickelt und neue Deckungsbestandteile aufgenommen.

Der aktualisierte Deckungsumfang bietet eine optionale Deckung für Cyber-Betrug an. Hier beträgt die maximale Versicherungssumme 50.000 Euro – als Sublimit im Rahmen der Eigenschadendeckung. Vereinbart ein Unternehmen diese Klausel, so werden Vermögensschäden durch Cyber-Betrugsfälle in Form von „Fake-President-“ bzw. „CEO-Fraud-“ und „Lieferantenbetrugs-Fällen“ infolge einer Informationssicherheitsverletzung ersetzt. Das bietet zusätzliche Sicherheit.

Ab sofort gilt der Versicherungsschutz für die Cyber-Police und den Cyber-Schutzbrief automatisch weltweit ohne Einschränkungen – auch dies eine weitere Verbesserung.

Zukünftig versichert sind außerdem Mehrkosten (z. B. für Strom, Gas oder Wasser), die Unternehmen dadurch entstehen, dass ihre informationsverarbeitenden Systeme missbraucht werden, um Krypto-Währungen zu erstellen (sogenanntes Krypto-Mining).

Außerdem besteht Versicherungsschutz für die durch forensische Ermittlungen (Ursachenermittlung) eingetretene Betriebsunterbrechung. Wenn die Ermittlung, ob ein Schadenfall eingetreten ist, durch eine geplante Abschaltung der Systeme erfolgen muss, sind daraus entstehende Kosten und entgangene Gewinne zukünftig ebenfalls als Betriebsunterbrechung mitversichert.

Insgesamt wurden viele kundenfreundliche Regelungen getroffen, so z. B. auch zum Thema Gefahrerhöhung: Es ist eindeutig definiert, welche Umstände zu einer Gefahrerhöhung führen können, beispielsweise die Aufnahme eines Online-Handels oder wenn zusätzlich Finanz- oder Steuerdaten Dritter verarbeitet werden. Das schafft für alle Beteiligten Klarheit:  eine Gefahrerhöhung ist einfach zu erkennen und zu melden.

Tritt ein Schadenfall ein, so kann der Kunde nach zwei Wochen eine Abschlagzahlung in der Höhe erhalten, in der der Schaden mindestens anfällt. Dies ist sinnvoll, um finanzielle Engpässe zu vermeiden bzw. zu überbrücken. Ein weiteres Beispiel für die äußerst kundenfreundlichen Bedingungen.

Wie zuvor kann die Basler Cyber-Police auch als Cyber-Schutzbrief abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme beträgt hierbei einheitlich 50.000 Euro (komplett ohne weitere Sublimits). Der Kunde erhält dabei das volle Krisenmanagement der normalen Cyberversicherung. Zudem besteht Versicherungsschutz für Eigenschäden (z. B. Betriebsunterbrechung) oder Ansprüche Dritter. Andere Schutzbriefe bieten hierfür keine Deckung. Als Einstieg in die Cyberversicherung ist der Cyber-Schutzbrief gerade für kleine Betriebe ideal.

 

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