Die Corona-Krise hat massive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und Millionen von Arbeitsplätzen.

 

Die Bundesregierung rechnet für das laufende Jahr 2020 damit, dass rund 2,35 Millionen Deutsche in Kurzarbeit gehen werden. Um ihre Kunden in dieser Phase zu unterstützen, passt die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) für alle Tarife die Stundungsregelungen an.

Die Corona-Krise kostet viele Menschen Geld und die Unsicherheit der Deutschen in Zeiten von Homeoffice, Betriebsschließungen und Kurzarbeit ist groß. Die Menschen sorgen sich um ihre finanzielle Zukunft und prüfen daher, wo Geld gespart werden kann.

Stundungsmöglichkeit für Versicherungsnehmer

Die LV 1871 passt zur Unterstützung ihrer Kunden daher für alle Tarife die Stundungsregelungen an. Ohne Angabe eines Grundes können Stundungen formlos für bis zu 12 Monate beantragt werden. Dabei profitieren die Kunden – anders als bei einer Beitragsfreistellung – auch während des Stundungszeitraumes vom vollen Versicherungsschutz. Gerade bei Lebensversicherungen lohnt sich eine lange Laufzeit. Versicherte geben bei einer Kündigung der Verträge also einen Teil ihrer Vorsorge für das Alter auf; Angehörige sind nicht mehr abgesichert – ein finanzieller Nachteil kann entstehen.

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung der LV 1871 ist eine Stundung damit ab einem Vertragsguthaben von 500 Euro möglich (statt bedingungsgemäß 1.000 Euro), bei MeinPlan Kids sogar ab 100 Euro. Eine Stundung bei der Golden BU und der Delta Direkt Risikolebensversicherung ist möglich, wenn der Vertrag seit mindestens sechs Monaten besteht (statt bedingungsgemäß seit 12 Monaten). Diese Regelung ist zunächst bis 30. Juni 2020 befristet.

Unterstützung für Geschäftspartner

Eine vorzeitige Kündigung der Verträge trifft auch den Versicherungsmakler, denn auf ihn kommen Stornokosten zu. Mit der neuen Regelung unterstützt die LV 1871 auch ihre Geschäftspartner, denn bei einer Stundung erfolgt keine unmittelbare Rückbelastung der Vergütung. Eine etwaige Rückbelastung erfolgt nur dann, wenn zum Ende der Stundungszeit keine oder eine reduzierte Wiederaufnahme erfolgt beziehungsweise wenn die gestundeten Beiträge nicht nachgezahlt werden.

„Die aktuelle Situation stellt für jeden eine Belastung dar. Dank unserer Finanzstärke sind wir für derartige Krisensituationen gut aufgestellt. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit legen wir großen Wert darauf, unsere Kunden wie auch unsere Geschäftspartner in dieser Phase zu unterstützen. Mit der Anpassung der Stundungsregelungen helfen wir unseren Kunden und unseren Geschäftspartnern unmittelbar. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Geschäftspartner fachlich bei der Digitalisierung ihres Geschäftsmodells, damit sie digital mit ihren Kunden in Kontakt bleiben können“, sagt Hermann Schrögenauer, Vertriebsvorstand der LV 1871.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

LV 1871, Lebensversicherung von 1871 a.G. München, Maximiliansplatz 5, D-80333 München, Tel: 089/55167-0, Fax: 089/55167-550, www.lv1871.de