Für die vielen von Schließungen wegen der Corona-Pandemie betroffenen Gewerbetreibenden hat die Fachkanzlei Wirth-Rechtsanwälte eine Musterformular zur ersten Schadenmeldung bei der Betriebsschließungsversicherung inklusive Checkliste entwickelt.

ABRUFBAR HIER. Hilfe zur Selbsthilfe.

Mit der Corona-Krise geraten unzählige Hotels, Restaurant, Kitabetreiber, Handwerker, Ladenbetreiber und viele andere Gewerbebetriebe in existentielle finanzielle Not. Viele haben eigentlich für diesen Fall mit einer Betriebsschließungsversicherung vorgesorgt. Es mehren sich die Fälle, bei denen mit fragwürdigen Begründungen seitens der Versicherer die Leistung abgelehnt wird. Eine Vielzahl dieser Fälle liegen hier bereits vor.

Um bei der ersten Schadenmeldung beim Versicherer Unterstützung zu leisten, wurde nun ein detailliertes Schadenformular entwickelt. Fachanwalt Tobias Strübing, Partner bei Wirth-Rechtsanwälte: „Diesen ersten Schritt kann ein betroffenes Unternehmen eventuell noch alleine gehen. Aber sobald die Ablehnung eines Versicherers eingeht oder irritierende Nachfragen gestellt werden, sollte unbedingt fachkundiger Rat eingeholt werden.“

Weitere Informationen für betroffene Gewerbetreibende, u.a. eine FAQ-Liste  – das Original – finden Sie auf der Startseite von Wirth-Rechtsanwälte.

 

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