Im Rahmen der regelmäßigen Untersuchung Marktstandards in der BU hat infinma rund 500 Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung analysiert.

 

Bereits seit dem Jahr 2011 veröffentlicht infinma, die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in Köln, regelmäßig die sog. Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung und gibt damit sowohl Vermittlern und Maklern, aber auch Versicherern wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den BU-Bedingungen.

Im Rahmen der Marktstandards in der BU werden regelmäßig wichtige Qualitätsmerkmale aus den Versicherungsbedingungen analysiert. Derzeit werten die Analysten von infinma zu insgesamt 18 Kriterien aus, welche ganz konkreten Ausprägungen es in den Bedingungen tatsächlich gibt. Das Vorkommen dieser Ausprägungen wird dann gezählt, und diejenige Ausprägung, die am häufigsten vorkommt, definiert den Marktstandard im Sinne einer „marktüblichen Durchschnittsregelung“. Wie üblich vergibt infinma kostenlose Zertifikate für die Produkte, die in allen 18 Kriterien gleichzeitig den Marktstandard mindestens erreichen oder diesen übertreffen

„Die Produkte in der BU bewegen sich weiterhin auf einem sehr hohen qualitativen Niveau. Der starke Wettbewerb im Bereich der Arbeitskraftabsicherung und speziell der BU führt zu permanenten Weiterentwicklungen der Produkte“, kommentierte Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer bei infinma, die aktuellen Ergebnisse. „In diesem Jahr hat es schon zahlreiche Produktveränderungen gegeben, die sich früher oder später auch auf die Marktstandards auswirken werden.“

„Die Regelungen zur Umorganisation des Arbeitsplatzes bei Selbständigen ist im Moment offensichtlich ein Kernthema vieler Anbieter. Die Regelungen sind derzeit so vielfältig und komplex, dass wir erstmals für ein Kriterium keinen eindeutigen Marktstandard ermitteln konnten“ ergänzte Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann. „Zum einen setzen die Versicherer offensichtlich unterschiedliche Schwerpunkte, bspw. Solo-Selbständige, Betriebe mit weniger als 5 bzw. 10 Mitarbeitern oder bestimme Berufe. Zum anderen scheinen sich die Formulierungen zumindest in Teilbereichen zu überschneiden.“ führte Schulz aus. „Aus diesem Grund haben wir das Kriterium auch im Sinne einer kontinuierlichen Information zwar beibehalten, aber aktuell noch keine Bewertung im Sinne der Marktstandards vorgenommen. Wir gehen davon aus, dass hier die Entwicklungen der nächsten Monate die Richtung weisen werden.“

Zur Funktionsweise des Verfahrens der Marktstandards führte Glissmann aus: „Wir haben selber – anders als bspw. bei Ratings oder anderen Bewertungsverfahren – keinen Einfluss auf die Ergebnisse. Damit ist unser Verfahren besonders transparent. Wie anspruchsvoll das Verfahren der Marktstandards ist, zeigt sich auch daran, dass nur 37 von 75 Gesellschaften die Voraussetzungen für eine Zertifizierung erfüllt haben“.

„Für das nächste Jahr erwarten wir weitere Änderungen vor allem bei den Themen Kostenübernahme bei Auslandsaufenthalt, Verlängerungsoption, Teilzeitklausel, Meldepflichten und Regelungen für Zielgruppen wie Schüler. Auch bei der Umorganisation des Arbeitsplatzes wird es weiterhin Bewegung geben“, gab Schulz einen kurzen Ausblick auf die Zukunft.

Die aktuellen Marktstandards können ab dem 30. Juli auf der Internet-Seite von infinma eingesehen werden: https://www.infinma.de/lupe_msbu.php

 

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