Vorsorge-Tipp der IDEAL Versicherung

 

Die gesetzliche Rente reicht heute in vielen Fällen nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge sind daher eine unverzichtbare Ergänzung. Zusammen mit der gesetzlichen Rente spricht man auch vom Drei-Säulen-Modell der Altersvorsorge. Carolin Meiner, Vorsorgeexpertin der IDEAL Versicherung, informiert, wie Verbraucher ihre Rentenlücke berechnen können und was hinter dem Drei-Säulen-Modell steckt.

Erste Säule: Gesetzliche Rente

Die Basis für die Altersvorsorge und daher die erste Säule des Altersvorsorgemodells bildet die gesetzliche Rentenversicherung. Die meisten Arbeitnehmer sind über dieses System abgesichert. „Wer sich in einem Angestelltenverhältnis befindet, entrichtet derzeit 9,3 Prozent seines Bruttolohns an die gesetzliche Rentenversicherung“, weiß Carolin Meiner. Übrigens: Auch Selbstständige haben die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, für einige gilt sogar die Versicherungspflicht. Ab fünf Jahren Beitragszeit und einem Mindestalter von 27 Jahren bekommen Versicherte jährlich ihre Renteninformation zugeschickt. Darin teilt die Deutsche Rentenversicherung die bisher erworbenen Rentenansprüche mit. „Darüber hinaus enthält das Schreiben eine Hochrechnung der voraussichtlichen Altersrente“, ergänzt die Vorsorgeexpertin. Wer wissen möchte, wie hoch die persönliche Rentenlücke – also die Differenz zwischen gesetzlicher Rente und den persönlichen Lebenshaltungskosten – ausfällt, kann das mit dem unabhängigen Rentenrechner des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) herausfinden, der auf der Internetseite der IDEAL Versicherung zur Verfügung steht. Hier erfahren Besucher auch, welche Beträge sie monatlich zusätzlich zur gesetzlichen Rente ansparen sollten.

Zweite Säule: Betriebliche Altersversorgung

Eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente ist die betriebliche Altersversorgung (bAV). Die Beiträge für den Aufbau einer bAV werden vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer allein oder aber auch von beiden gemeinsam aufgebracht. Dabei stehen fünf Durchführungswege zur Verfügung, aus denen der Arbeitgeber auswählt: Direktversicherung, Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfonds und Unterstützungskasse. „Generell ist die bAV eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Aber: Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, wenn sie dafür auf Entgelt verzichten“, so die Vorsorgeexpertin. Bei dieser „Entgeltumwandlung“ fließt ein Teil des Bruttogehalts in die bAV, meist in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds. Die bAV wird auch vom Staat gefördert: Abhängig von der Höhe der Beiträge sowie der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze sind für Arbeitnehmer Einsparungen bei der Steuer sowie bei den Sozialabgaben möglich. Die späteren Leistungen der bAV (von Kapital und Rente) sind jedoch voll steuerpflichtig. „Wer von seinem Unternehmen keine bAV angeboten bekommt, sollte ruhig nachfragen“, empfiehlt Meiner.

Dritte Säule: Private Vorsorge

Private Vorsorgestrategien können eine gute Alternative oder Ergänzung zu den ersten beiden Säulen sein. Eine Möglichkeit ist das Investieren in Aktien oder ETFs. „Die Vorteile sind Flexibilität und die Aussicht auf hohe Renditen. Allerdings sind die Investitionen auch mit einem höheren Risiko verbunden“, warnt die IDEAL-Expertin. Mehr Sicherheit bieten Lebens- oder Rentenversicherungen. Auch hier gibt es Tarife, die sich flexibel an die Lebensumstände anpassen lassen. So können beispielsweise bei der IDEAL Universal Life angesparte Beiträge jederzeit entnommen werden. Gleichzeitig profitieren die Versicherten aktuell von einer laufenden Verzinsung in Höhe von 3,3 Prozent. Immobilien können ebenfalls eine Form der privaten Altersvorsorge darstellen. Und wie bei der bAV gibt es auch bei dieser dritten Säule Unterstützung vom Gesetzgeber: Familien und Geringverdiener sollten zum Beispiel prüfen, ob sich die staatlich geförderte Riesterrente für sie lohnt, während die ebenfalls geförderte Rürup- beziehungsweise Basis-Rente für Selbstständige eine gute Wahl darstellen kann.

Ausblick: Säulenübergreifende Renteninformation

Für eine bessere Übersicht über sämtliche Rentenleistungen ist eine säulenübergreifende Renteninformation – auch Online-Rentenkonto oder digitale Rentenübersicht genannt – geplant. Diese soll allerdings erst im Herbst 2022 verfügbar sein.

 

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