Gerade haben DIHK und BAFin ein gemeinsames FAQ-Dokument zur Weiterbildungsverpflichtung im Versicherungsbereich herausgegeben, mit dem offene Aspekte zur Umsetzung der Pflicht geklärt werden.

 

„Das Dokument bestätigt unser Vorgehen bei der Bewertung von IDD-Zeiten in unseren Weiterbildungen“, teilt Ronald Perschke, Vorstand der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG mit.

„Zentral ist dabei immer wieder die Frage, ob die Weiterbildungsthemen einen Bezug zur Versicherungsvermittlung bzw. -beratung haben“, betont Perschke.

„Andernfalls sind Weiterbildungen nicht anerkennungsfähig, z.B. wenn es um allgemein betriebswirtschaftliche Unternehmerweiterbildungen oder Motivationsseminare geht. Es soll der Kundennutzen im Vordergrund stehen, während reine Verkaufs- und Werbeveranstaltungen keine Anerkennung finden sollen.“

Perschke ergänzt: „Dem Weiterbildungsträger kommt daher eine große Verantwortung gegenüber den Teilnehmern zu, da eine zu weitgehende Bestätigung zur späteren Aberkennung durch die Aufsichtsbehörden führen kann und die Teilnehmer dann ggf. zu geringe Weiterbildungszeiten aufweisen.

So können z.B. Sachkundekurse zur Finanzanlagen- oder Immobiliardarlehensvermittlung nicht grundsätzlich anerkannt werden, sondern nur die versicherungsrelevanten Inhalte daraus. Hier werden am Markt von vielen Anbietern derzeit Fehler in der Bestätigung der Zeiten gemacht.“

 

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