… die Anforderungen an die Erbenermittlungspflicht des Nachlassgerichts dürfen nicht zu niedrig angesetzt werden

 

Auf dieses “aber” kommt es an! Ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 20. April 2021 (Az. 6 W 60/21) hat die Verpflichtung der Nachlassgerichte zur Erbenermittlung präzisiert. Ein wegweisendes Urteil für alle potenziellen Erben, Erbenermittler, Nachlasspfleger usw., betont es doch ausdrücklich die Pflicht zur Erbenermittlung, bevor der Fiskus als gesetzlicher Erbe in Betracht kommt.

Dieses Urteil stellt zwar auch das grundsätzliche Recht der Nachlassgerichte heraus, über Reichweite und Umfang der Erbenermittlungen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Damit muss allerdings für jeden konkreten Einzelfall bestimmt werden, welche Ermittlungen geboten sind. Im vorliegenden Fall erfolgte nach Meinung des Gerichts diese Ermessensausübung nicht fehlerfrei. Auch ein (im vorliegenden Fall lediglich vermuteter) geringwertiger oder überschuldeter Nachlass entbindet nicht von der Erbenermittlungspflicht.

Ausdrücklich wird in diesem Urteil konstatiert, dass die Kenntnis von der Existenz eines nahen Angehörigen die zuständigen Gerichte verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.

Zwar hält der Senat für alle mittel- und unmittelbar Betroffenen dieses letztinstanzlichen Urteils als Faustformel zur Erbenermittlung fest, dass regelmäßig zumindest Anfragen an Sterbe-, Ehe- und Geburtenregister der feststellbaren Lebensmittelpunkte eines Erblassers gerichtet werden müssen. Dies wird aber ausdrücklich als Mindestanforderung verstanden und entbindet die Nachlassgerichte nicht von der Pflicht, Erben bei konkreten Nachlassmöglichkeiten intensiver zu ermitteln.

Dieses Urteil mit seiner Betonung des grundgesetzlich verankerten Vorrangs des Erbens und damit der Erbenermittlungspflicht ist natürlich Wasser auf die Mühlen des Verbandes Deutscher Erbenermittler (VDEE), gehört es doch seit langem zu unserer Forderung, die Suche nach den gesetzlichen Erben in den Vordergrund zu stellen und die Fiskuserbschaft als letzte Lösung zu betrachten. Ein Instrument und ein wichtiger Schritt hierfür wäre sicherlich ein Nachlasshinterlegungsregister! Das Fehlen eines zentralen Registers hat sich leider schon im Bereich der Nachrichtenlosen Konten als großes Hindernis auf dem Weg zur Erbgerechtigkeit herausgestellt.

Nachlassgerichte bzw. die Nachlasspfleger sind jedenfalls in vielen Fällen gut beraten, professionelle Erbenermittler einzubinden, sei es zur Vermeidung einer Amtshaftung oder generell, um die Chancen von Erbanwärtern zu verbessern.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE®) e.V., Grünberger Str. 1, 10243 Berlin, Tel: 030 – 246 251 62, www.verbanddeutschererbenermittler.de