Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. Januar 2022 gegenüber der Quirin Privatbank AG angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) sicherzustellen.

 

Am 1. März 2022 hat die BaFin zudem zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 10 Absatz 3 Satz 1 i. V. m. Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 KWG angeordnet.

Grund für die Maßnahmen ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Abs. 1 KWG. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Abs. 1 KWG nicht in allen geprüften Bereichen gegeben war.

Die Anordnungen ergehen auf Grundlage des § 25a Abs. 2 Satz 2 KWG sowie des § 10 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 KWG. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Abs. 1 KWG.

Die Bescheide sind seit dem 28. Februar 2022 bzw. dem 11. April 2022 bestandskräftig.

 

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