GSN veröffentlicht Diskussionsbeitrag zur Nachhaltigkeit im Versicherungsvertrieb

 

Das German Sustainability Network hat einen Diskussionsbeitrag zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen und Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden im Versicherungsvertrieb veröffentlicht.

Neben einer thematischen Einordnung liefert der Aufsatz eine umfängliche Diskussionsgrundlage für Theorie und Praxis, indem er die zentralen Begriffe, der Anwendungsbereich sowie erste Umsetzungsgedanken zur IDD-Änderungsverordnung diskutiert. Die interessierte (Fach-)Öffentlichkeit ist zur kritischen Lektüre eingeladen und aufgefordert, den Beitrag bis zum 17. Juni zu kommentieren.

Das German Sustainability Network hat einen Diskussionsbeitrag zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen und Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden im Versicherungsvertrieb veröffentlicht. Der Aufsatz ordnet zentrale Begrifflichkeiten des Themenfelds Nachhaltigkeit für den Versicherungsvertrieb ein und systematisiert sie. Darüber hinaus werden Thesen zum Anwendungsbereich der IDD-Änderungsverordnung sowie erste Umsetzungsgedanken entlang des Beratungsprozesses formuliert. Im Ergebnis schafft der Beitrag ein Gerüst für weiterführenden Diskurs in Theorie und Praxis. Er flankiert den zur Konsultation stehenden Norm-Entwurf zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen am Deutschen Institut für Normung – und stellt die Implementierung von Nachhaltigkeit in den Versicherungsvertrieb so auf ein breiteres theoretisches Fundament. Verbunden mit dem Ziel, eine möglichst pragmatische Umsetzung der regulatorischen Neuerungen zu fördern, wird die interessierte (Fach-)Öffentlichkeit um kritische Lektüre, Anmerkungen und Kommentare bis zum 17. Juni 2022 gebeten.

„Obwohl die IDD-Änderungsverordnung bereits in wenigen Wochen in die Praxis übersetzt sein muss, herrschen am Markt noch Unsicherheiten vor. Dies betrifft sowohl den Anwendungsbereich als auch die konkrete Umsetzung. Der vorliegende Diskussionsbeitrag kann als Gerüst dienen, um den Austausch zwischen allen Stakeholdern zu strukturieren. Idealerweise einigt sich die Branche mittelfristig auf eine gemeinsame Vorgehensweise zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeit im Vertrieb“, kommentiert Autor Timo Biskop. „Darüber hinaus ist es wichtig, dass ein einheitliches Verständnis der einschlägigen

Begrifflichkeiten hergestellt wird. Ansonsten scheitert der Diskurs bereits im Ansatz“.

Zentrale Aussagen des Diskussionsbeitrages sind unter anderem:

– Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen betrifft ab dem 2. August den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten. Hierunter werden bis auf Weiteres alle Produkte der dritten Schicht verstanden.

– Doch auch darüber hinaus sollten Nachhaltigkeitsziele und -wünsche des Kunden spartenübergreifend berücksichtigt werden, wenigstens wenn das verfügbare Produktangebot Nachhaltigkeitsmerkmale bewirbt.

– Das Themenfeld Nachhaltigkeit erweitert den traditionellen Vertrieb und Beratungsprozess insgesamt um eine neue Sphäre. Dabei rücken subjektive Einstellungen und Motive des Kunden in den Vordergrund, die zusätzlich zu objektiven Risikomerkmalen zu thematisieren sind.

– Besondere Herausforderungen liegen in der Komplexität des Themenfelds begründet: Nicht nur muss den regulatorischen Anforderungen genügt werden. Kunden sind auch über die Hintergründe und Zusammenhänge von Nachhaltigkeit in der Finanzindustrie aufzuklären, um sich sachverständig äußern zu können.

– Berater stehen daher vor der Herausforderung, sich bis zum 2. August umfänglich zu qualifizieren, um den Beratungsprozess zielgruppengerecht und verhältnismäßig durchzuführen.

– Regulatorische „Mismatches“ zwischen Offenlegungs-Verordnung und IDD-Änderungsverordnung verursachen jedoch Herausforderungen bei der Produktempfehlung. Mindestens bis zum Jahresende ist eine umfängliche Dokumentation daher empfehlenswert.

– Es wird insgesamt empfohlen, den Austausch zwischen Produktgebern, Vertrieben, Fondsgesellschaften sowie dem Regulator zu intensivieren, um die Funktionsfähigkeit des Marktes sicherzustellen.

– Zur Wahrung von Verhältnismäßigkeit, Proportionalität der Aufsicht und dem bestmöglichen Interesse des Kunden im Beratungsprozess liegt es nahe, Standards und Normen zu forcieren.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

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