Landwirte die Rückstellungen nach § 6b/c Einkommensteuergesetz (EStG) gebildet haben müssen diese in der Regel nach vier Jahren auflösen. Da die meisten Landwirte ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben, läuft diese Frist für viele am 30. Juni ab. Darauf weist das Unternehmen Caprendis aus Winterbach hin.

In Deutschland gibt es nur wenige Anbieter von sogenannten §6b-Fonds, die zur Rücklagenübertragung gut geeignet sind. Mit diesen Fondslösungen können Landwirte erzielte Gewinne aus dem Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen re-investieren und damit einen Steuerstundungseffekt erzielen. Für die Rücklagenbildung ist eine Frist von vier Jahren angesetzt. Diese Frist läuft zum Ende des bei Landwirten üblichen Wirtschaftsjahrs am 30 Juni aus. Weinbauern haben mehr Zeit: Ihr Wirtschaftsjahr endet meist erst am 31. August.

Achim Bauer, Gründer und Geschäftsführer von Caprendis: „Anlageberater sollten Landwirte gezielt danach fragen, ob sie solche Rücklagen gebildet haben und auf die Fristen hinweisen. Mit unserer Fondslösung brauchen sie nur ungefähr den Betrag zu investieren, den sie sonst als Steuer abführen müssten.“

Über Caprendis

Caprendis ist einer der führenden Spezialisten für die Re-Investitionen von §6b EStG-Rücklagen in Immobilienfonds. Ein erfahrenes Team aus Immobilien- und Fondsexperten konzipiert Spezial-Alternative Investmentfonds (Spezial-AIFs). Gründer Achim Bauer hat über 30 Jahren Berufserfahrung in verschiedenen Geschäftsführungs- und Vorstandspositionen in der Fonds- und Immobilienbranche.