Tarif schafft Grundlage für mehr finanziellen Freiraum im Alter – Höhe und Start der Entlastung frei wählbar, Zahlweise flexibel – Steuerliche Vorteile und Arbeitgeberzuschuss für Versicherte

Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) bietet Kundinnen und Kunden mit einer privaten Krankenvollversicherung oder einer Anwartschaftsversicherung die neue Tarifergänzung “MeineBeitragsentlastung“ an. Diese löst ab 01. Januar 2026 die bisherige “Vorsorgekomponente V“ ab.

Das Prinzip der neuen Tarifergänzung ist einfach: Kundinnen und Kunden bezahlen etwas mehr für ihre private Krankenversicherung und investieren damit in eine Entlastung ihrer PKV-Beiträge im Alter. Der Tarif funktioniert dabei wie eine Art “Spartopf“: Der zusätzliche Versicherungsbeitrag wird verzinslich angelegt. In der Entlastungsphase reduziert sich dann der Krankenversicherungsbeitrag dauerhaft um einen vorher vereinbarten Betrag. Den Beitrag für den Tarif “MeineBeitragsentlastung” entrichten Versicherte auch während der Entlastungsphase weiter.

Hohe Flexibilität: Versicherte legen Höhe und Start der Entlastung selbst fest

Die Tarifergänzung “MeineBeitragsentlastung” gibt Versicherten viel Gestaltungsspielraum: Sowohl die Höhe als auch den Zeitpunkt, ab dem die Entlastung greifen soll, bestimmen sie selbst. Die Entlastung muss dabei in einem Alter zwischen 60 und 70 Jahren beginnen. Sie lässt sich zwischen diesen beiden Zeitpunkten beliebig verschieben und so auf die jeweiligen Ruhestandspläne der Versicherten anpassen. Die Höhe der gewählten Entlastung kann maximal doppelt so hoch sein, wie der aktuelle PKV-Beitrag des Versicherten. Um der Inflation entgegenzuwirken, steht zusätzlich eine automatische Erhöhung um zehn Prozent alle drei Jahre zur Wahl.

“Mit der Tarifergänzung ‘MeineBeitragsentlastung’ sorgen Versicherte bereits heute für eine Beitragsreduzierung in der Zukunft,” sagt Anke Idstein, Produktvorständin der APKV. “Gleichzeitig behalten sie stets die Kontrolle und können flexibel auf Veränderungen in ihrer Lebenssituation reagieren. Denn Lebenswege verlaufen heutzutage oft nicht linear und auch der Rentenbeginn ist nicht mehr fix. Unser Tarif geht auf diese Umstände ein und leistet so einen wertvollen Beitrag zur finanziellen Vorsorge unserer Kundinnen und Kunden.”

Drei Zahlungsoptionen – Ruhezeiten möglich

Der Tarif bietet drei Zahlungsoptionen, die auch miteinander kombiniert werden können: Eine monatliche laufende Zahlung, eine Einmalzahlung sowie die Umwandlung der Beitragsrückerstattung. Zudem besteht die Möglichkeit, den Tarif ab fünf Jahren Laufzeit ruhend zu stellen, mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. In dieser Zeit müssen Versicherte keinen Beitrag bezahlen. Lassen sie die Tarifergänzung “MeineBeitragsentlastung” wieder aufleben, steigt der Beitrag an, um die gewünschte Entlastung weiterhin zu erreichen. Besonderes Extra: Ist der Tarif aufgrund von Elterngeldbezug oder Elternzeit beitragsfrei gestellt, besteht voller Anspruch auf die Tarifleistungen und der Beitrag nach der Befreiung bleibt unverändert.

Beiträge steuerlich ansetzbar – Arbeitgeberzuschuss für Angestellte

Kundinnen und Kunden profitieren schon heute bei Abschluss von dem Tarif “MeineBeitragsentlastung”, da sie die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen bei der Steuer ansetzen können. Zudem bleibt die Entlastung im Alter steuerfrei. Angestellte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben darüber hinaus die Möglichkeit, einen Zuschuss ihres Arbeitgebers von bis zu 50 Prozent auf ihre monatlichen PKV-Beiträge zu erhalten.

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