Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, auf welche Bausteine Verbraucher*innen verzichten können

Kfz-Versicherer bieten immer mehr Tarifvarianten und Zusatzbausteine an. Den Überblick zu behalten, fällt schwer. „Nicht alles, was Versicherer zusätzlich anbieten, ist auch notwendig. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten prüfen, ob ein Baustein tatsächlich einen Mehrwert für sie bietet“, sagt Bianka Bobell, Kfz-Versicherungsexpertin beim Bund der Versicherten e. V.

Ein Beispiel ist die Werkstattbindung in der Kaskoversicherung. Hier gibt der Versicherer im Schadenfall die Partnerwerkstatt vor, bei der die Reparatur stattfinden soll. Im Gegenzug ist der Beitrag meist günstiger (häufig um 20 Prozent). Bei Neuwagen und geleasten oder finanzierten Autos sollten Verbraucher*innen zudem prüfen, ob die Werkstattbindung mit den Vorgaben des Leasing- oder Finanzierungsvertrags beziehungsweise den Garantiebedingungen vereinbar ist. Wer eine Werkstattbindung vereinbart hat, sollte beachten, dass die Partnerwerkstätten mit der Zeit wechseln können. „Wer das Auto in einer Werkstatt reparieren lässt, die nicht mit dem Versicherer kooperiert, muss damit rechnen, einen Prozentsatz der Rechnung selbst zu tragen oder eine erhöhte Selbstbeteiligung zu zahlen“, sagt Bobell.

Auch beim sogenannten Rabattschutz sollten Verbraucher*innen genau hinschauen. Er verhindert nach einem Schaden zwar die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse – allerdings nur beim aktuellen Versicherer. Beim Wechsel wird der Schadenverlauf zugrunde gelegt, als hätte es den Rabattschutz nicht gegeben. Zudem kostet der Baustein meist 15 bis 30 Prozent Aufpreis. „Der Rabattschutz kann sich lohnen, wenn jemand dauerhaft beim gleichen Versicherer bleiben möchte. Wer einen Versichererwechsel nicht ausschließt, sollte genau prüfen, welche finanziellen Folgen ein bereits regulierter Schaden dann hat“, sagt Versicherungsexpertin Bobell. Ein Schadenrückkauf kann in manchen Fällen sinnvoll sein. Die Bedingungen für einen Rückkauf unterscheiden sich je nach Versicherer, etwa bei der Höhe des Schadens und der Frist. Versicherer können vor der Schadenabwicklung berechnen, ob es sich für Versicherungsnehmer finanziell lohnt, den Schaden zurückzukaufen oder von Anfang an selbst zu zahlen

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