Bund der Versicherten e. V. (BdV) weist auf wesentliche Schutzlücke im neuen Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs- und Aufsichtsänderungs-Gesetz (VSAAG) hin

Der Bundestag hat am 25.09.2026 das VSAAG verabschiedet. Es soll Verbraucher*innen besser vor den negativen Folgen von Insolvenzen von Versicherungsunternehmen schützen. Der BdV begrüßt insbesondere den geplanten Sicherungsfonds für Schaden- und Unfallversicherungen. Eine wesentliche Schutzlücke schließt das Gesetz jedoch nicht: Versicherer, die ihre Produkte in Deutschland anbieten, aber hier keinen Sitz haben, werden nicht in den deutschen Sicherungsfonds einbezogen. „Den Schutz des Sicherungsfonds auf diese Unternehmen auszuweiten, wäre ohne großen Aufwand möglich gewesen. Wir bedauern, dass der Gesetzgeber unserer Empfehlung nicht nachgekommen ist“, sagt BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke. „Der Verbraucherschutz im VSAAG bleibt somit unvollständig.“

Dass Pleiten auch bei ausländischen Anbietern vorkommen können, zeigen die Fälle des luxemburgischen Lebensversicherers FWU Life Insurance Lux S.A. und des belgischen Kautionsversicherers Satrex SA. Das wachsende Angebot ausländischer Versicherer auf dem deutschen Markt unterstreicht die Notwendigkeit einer Einbeziehung in den Sicherungsfonds. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens hatte der BdV mehrfach auf Verbesserungsmöglichkeiten für den Verbraucherschutz hingewiesen.

„Verbraucherinnen und Verbraucher werden von der mangelnden Insolvenzabsicherung eines ausländischen Versicherers im Zweifel erst erfahren, wenn es zu spät ist. Finanzministerium und Koalition hätten gut daran getan, diese Fälle in die Regelung aufzunehmen“, sagt Rehmke.

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