Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt die zügige Einigung auf einen Koalitionsvertrag als wichtiges Zeichen politischer Handlungsfähigkeit.

In einer Zeit großer globaler Herausforderungen ist Stabilität und Handlungsfähigkeit von zentraler Bedeutung – auch mit Blick auf Deutschlands Rolle in Europa und Europas Gewicht in der Welt. Umso wichtiger ist es, diese Stabilität mit zukunftsgerichteten Reformen zu verbinden, insbesondere in der Altersvorsorge.

Der AfW erkennt im Koalitionsvertrag erste positive Ansätze, kritisiert jedoch insbesondere das Ausbleiben grundlegender Reformen über alle drei Säulen der Altersvorsorge. Auch wenn die gesetzliche Rente von den unabhängigen Finanz- und Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern nicht beraten wird, sind die Festlegungen hier für eine ganzheitliche Beratung zur Altersvorsorge relevant. „Die Festlegung auf ein Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 mag auf den ersten Blick Sicherheit vermitteln – tatsächlich ist sie Ausdruck politischer Untätigkeit und folgt auch nicht dem dringenden Reformaufruf maßgeblicher Ökonomen noch in den letzten Tagen. Wenn die entstehenden Mehrausgaben allein über Steuermittel ausgeglichen werden, droht die umlagefinanzierte Rente zur steuerfinanzierten Sozialleistung zu verkommen“, erklärt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Schon heute flössen rund 120 Milliarden Euro jährlich aus dem Bundeshaushalt in die gesetzliche Rentenversicherung – Tendenz steigend.

Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bleiben die Ankündigungen vage. Digitalisierung, Vereinfachung und Portabilität sind zwar sinnvolle Ziele, ersetzen aber keine konkrete Strategie zur Verbreitung der bAV in kleinen und mittleren Unternehmen. Die wichtige Rolle unabhängiger Vermittlerinnen und Vermittler wird nicht erwähnt.

Positiv bewertet der AfW die Einführung einer sogenannten Frühstart-Rente: zehn Euro monatlich für jedes Kind zwischen dem sechsten und 18. Lebensjahr sollen in ein kapitalgedecktes Vorsorgedepot fließen. „Das ist ein richtiges Signal – auch wenn der Betrag eher symbolisch ist. Entscheidend wird sein, wie die konkrete Ausgestaltung erfolgt – insbesondere mit Blick auf die Auswahl der Produkte und deren Beratung“, so Wirth.

Die vorgesehene Reform der Riester-Rente – künftig ein einfaches Anlageprodukt mit staatlicher Förderung, ohne verpflichtende Garantien – weist in die richtige Richtung, bleibt aber ebenfalls unkonkret. Es fehlen klare Aussagen zu Übergangsregelungen, zu Vergütungsfragen sowie zur Rolle unabhängiger Berater. „Ein Standardprodukt allein reicht nicht. Menschen brauchen qualifizierte persönliche Beratung – und diese muss fair und nachvollziehbar vergütet werden“, betont Wirth.

Besonders begrüßt der AfW die eindeutige Haltung zur Beratungsvielfalt: Provisions- und Honorarberatung sollen gleichberechtigt bestehen bleiben. Gleichzeitig soll die BaFin prüfen, ob ihre Instrumente zur Bekämpfung von Fehlanreizen ausreichen. „Es ist ein starkes Signal, dass beide Vergütungsmodelle anerkannt werden. Entscheidend ist nun, dass daraus auch eine faire Regulierungspraxis folgt – ohne ideologische Schlagseiten, die bei einer Übernahme des Finanzministeriums und damit auch der Verantwortung für die BaFin nicht völlig unwahrscheinlich sind.“, so Wirth.

Zustimmung findet auch die geplante Schließung von Lücken in der Regulierung von Kryptowerten, dem grauen Kapitalmarkt und Schattenbanken. „Alles, was unseriöse Marktteilnehmer vom Finanzmarkt entfernt oder fernhält und den Ruf der unabhängigen Beratung schützt, ist zu begrüßen“, erklärt Wirth.

Die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung mit staatlicher Rückversicherung und Opt-out-Möglichkeit bewertet der AfW ebenfalls positiv. „Das ist ein ausgewogener Vorschlag, der den Versicherungsschutz gegen zunehmende Klimarisiken stärkt und gleichzeitig individuelle Spielräume wahrt.“

„Unsere Branche braucht stabile, verlässliche Rahmenbedingungen – aber auch echten Reformwillen. Altersvorsorge darf nicht nur verwaltet, sondern muss gestaltet werden. Und wir stehen als Verband bereit, aktiv an dieser Gestaltung mitzuwirken – im Sinne unserer Mitglieder und der Menschen, die auf qualifizierte Beratung vertrauen“, so Wirth abschließend.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

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