Mit der privaten Krankenversicherung gehen viele Mythen und Vorurteile einher – positive wie negative.
Eine aktuelle Studie des digitalen Versicherungsmanagers CLARK in Zusammenarbeit mit YouGov hat fünf gängige Vorurteile zu verschiedenen Aspekten der privaten Krankenversicherung auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft. Das Ergebnis: Viele Vorurteile gegenüber der PKV sind unbegründet.
Vorurteil 1: Private Krankenversicherung wird im Alter unbezahlbar
Immerhin über die Hälfte der Bundesbürger:innen (57 Prozent) ist davon überzeugt, dass die private Krankenkasse im Alter nicht mehr bezahlbar ist. Grundsätzlich stimmt es, dass Menschen mit Renteneintritt den Arbeitgeberanteil für die Versicherung übernehmen müssen – damit steigen auch die Kosten. Das heißt jedoch nicht, dass die private Krankenversicherung im Alter unbezahlbar wird. Rentner:innen haben immer die Option, ihren Tarif zu wechseln. Hier können bis zu 300 Euro monatlich gespart werden. Darüber hinaus kann bei der gesetzlichen Rentenversicherung ein Beitragszuschuss beantragt werden, der durchschnittlich rund 180 Euro beträgt. Außerdem fallen im Rentenalter auch Kosten weg, wie der Tagegeldtarif oder die Arbeitslosenversicherung. Und ein wichtiger Hinweis: Mit einem Beitragsentlastungstarif in der privaten Krankenversicherung kann im Erwerbsleben Geld gespart werden, um die Kosten im Rentenalter besser bewältigen zu können. Es kann auch die Möglichkeit der Altersrückstellung genutzt werden, bei der monatlich 10% des PKV-Beitrags als Vorsorge gebildet werden.
Vorurteil 2: Höhere und schneller steigende Beiträge als bei der PKV
Ein weiteres Vorurteil betrifft die angeblich unverhältnismäßig hohen Beiträge in der privaten Krankenversicherung. 45 Prozent der Menschen in Deutschland sind überzeugt, dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung zu hoch sind und auch stärker steigen als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Tatsächlich steigen die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung stärker als in der PKV. Während die Beiträge der privat Versicherten von 2013 bis 2023 im Schnitt um 2,8 Prozent stiegen, waren es in der gesetzlichen Versicherung durchschnittlich 3,4 Prozent. Entscheidend ist hier auch immer die Wahl des passenden Tarifs und Anbieters.
Vorurteil 3: Bei Familienplanung und Elternzeit ist eine PKV nicht lohnenswert
Das dritthäufigste Vorurteil betrifft die Familienplanung. 30 Prozent der Befragten glauben, dass eine private Krankenversicherung während der Elternzeit nicht lohnenswert ist. Tatsächlich bieten viele PKV-Tarife spezielle Leistungen für Schwangerschaft und Geburt an, die in der GKV nicht enthalten sind. Aber es wichtig zu wissen, dass während der Elternzeit der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung wegfällt, diese Kosten müssen dann meist selbst getragen werden. Menschen, die nach der Geburt mit einer geringen Stundenzahl wieder in den Beruf starten und dadurch unter die Einkommensgrenze der privaten Krankenversicherung rutschen, wechseln dann wieder in die gesetzliche Krankenversicherung.
Vorurteil 4: Junge Erwachsene brauchen keine PKV
Knapp jede:r dritte Befragte (29 Prozent) ist überzeugt, dass junge Menschen keine private Krankenversicherung benötigen. Natürlich sind junge Menschen nicht so anfällig für Krankheiten wie ältere Menschen. Aber auch für junge Menschen gibt es viele gute Argumente für die private Krankenversicherung: 1. Junge Menschen bekommen in der privaten Krankenversicherung günstigere Tarife als ältere Personen, 2. Private Krankenversicherungen übernehmen in den meisten Fällen deutlich mehr Leistungen und Therapien, zum Beispiel auch bei psychischen Problemen, 3. Privat Versicherte erhalten in den meisten Fällen schneller Termine bei Ärzt:innen und Therapeut:innen und zu guter Letzt können privat Versicherte, die abseits der regulären Vorsorgeuntersuchungen gar nicht oder kaum zum Arzt gehen, eingezahlte Beiträge am Jahresende zurückerhalten.
Vorurteil 5: Es gibt keinen Weg zurück in die gesetzliche Versicherung
Über ein Drittel der Menschen in Deutschland (34 Prozent) sind der Meinung, wenn einmal in die private Krankenversicherung gewechselt wird, ist der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse für immer versperrt. Grundsätzlich ist es richtig, dass es nicht möglich ist, nach Lust und Laune zwischen den beiden Versicherungsoptionen hin und her zu wechseln. Gründe für den Weg zurück in die gesetzliche Versicherung können unterschiedlich sein, zum Beispiel ein Wegzug ins Ausland, Arbeitslosigkeit oder auch geringerer Verdienst durch Arbeitszeitreduktion oder Jobwechsel.
Bereits im Vorjahr konnte der Augsburger Servicedienstleister für Versicherungsmakler als einziger Maklerpool in allen sieben Kategorien des finanzwelt Maklerpoolnavigators mit dem Prädikat Hervorragend” überzeugen.
Das Ergebnis der Befragung 2023? Die SDV AG bleibt auf höchstem Niveau und wird in allen sieben Kategorien – Maklerorientierung, Marketingunterstützung, Prozesse / Services / Verwaltung, Softwareunterstützung / Digitalisierung, Vertriebsunterstützung, Weiterbildung und Produktspektrum – erneut mit der Höchstnote ausgezeichnet.
“Die Auszeichnung durch die finanzwelt freut uns außerordentlich, denn sie unterstreicht unseren eigenen Anspruch – die erste Wahl für Qualitätsmakler zu sein”, sagt Armin Christofori, Vorstand (Sprecher) der SDV AG. “Besonders stolz sind wir auf die Auszeichnungen in den Bereichen Maklerorientierung und Prozesse, denn das macht die SDV AG aus – wir sind zu 100 Prozent maklerorientierte Problemlöser. Dass wir einen guten Job machen, sieht man auch an den Unternehmenszahlen. Das erste Quartal 2023 war das stärkste Quartal seit Gründung der SDV AG. Vielen Dank an unsere Partnerinnen und Partner für das entgegengebrachte Vertrauen”, so Christofori weiter.
Am 14.09.2023 findet der 6. Augsburger Maklerkongress der SDV AG statt. Hier können sich Makler persönlich von den Qualitäten des Augsburger Maklerpools überzeugen.
Über den finanzwelt Maklerpoolnavigator:
Der finanzwelt Maklerpoolnavigator ist eine Studie des Fachmagazins finanzwelt. Die Studie bewertet Maklerpools der Versicherungsbranche anhand ihres Leistungsspektrums in den Kategorien Maklerorientierung, Marketingunterstützung, Prozesse / Services / Verwaltung, Softwareunterstützung / Digitalisierung, Vertriebsunterstützung, Weiterbildung und Produktspektrum.
https://usercontent.one/wp/www.wmd-brokerchannel.de/wp-content/uploads/2018/08/WMD-logo-white-V.2-300x180.png?media=166965644800WMDhttps://usercontent.one/wp/www.wmd-brokerchannel.de/wp-content/uploads/2018/08/WMD-logo-white-V.2-300x180.png?media=1669656448WMD2023-06-02 15:38:592023-06-02 15:39:02SDV AG erneut Sieger der finanzwelt-Maklerpoolstudie 2023 und meldet weiteren Rekordumsatz im ersten Quartal
LAUREUS-Kundenbestand legt 2022 um über 4 Prozent zu
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, die ausufernde Inflation, die steigenden Zinsen, die hohe Volatilität und das sich abschwächende Wirtschaftswachstum waren im Jahr 2022 große Belastungen für die gesamte Finanzbranche. „Umso glücklicher sind wir, dass die LAUREUS AG PRIVAT FINANZ ihren nachhaltigen Wachstumstrend auch 2022 erfolgreich fortsetzen konnte“, erklärt Anja Metzger, Vorstandsmitglied der LAUREUS AG.
LAUREUS AG betreut nun über 6.000 Kundinnen und Kunden
Wie erfreulich die Private-Banking-Tochter der genossenschaftlichen Sparda-Bank West durch das Krisenjahr 2022 gekommen ist, zeigt sich insbesondere an der Entwicklung des Kundenbestands. So verzeichnete die Anzahl der Kundinnen und Kunden 2022 gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs um 4,2 Prozent auf 6.175 Personen. „Vor allem in dem von zahlreichen Risikofaktoren gekennzeichneten Jahr 2022 hat sich die intensive und umfassende Beratung der Kundinnen und Kunden einmal mehr bewährt, war die Verunsicherung und der Beratungsbedarf in dieser herausfordernden Marktlage doch recht groß“, weiß Anja Metzger. Und fügt hinzu: „Bei der LAUREUS AG stand und steht der Mensch tatsächlich im Mittelpunkt – und daher werden wir die Kundinnen und Kunden auch künftig nicht nur in den Räumlichkeiten der LAUREUS AG oder den Sparda-Bank-West-Filialen beraten, sondern auf Wunsch auch zu Hause“.
Dass die LAUREUS-Kundinnen und -Kunden überaus zufrieden sind, bestätigt auch eine Auswertung des unabhängigen Bewertungsportals WhoFinance. Demnach wird die LAUREUS AG bezüglich Beratungs- und Servicequalität, Angebot, Preis/Kondition, Kommunikation und Weiterempfehlungsbereitschaft auf Basis von 233 geprüften Kundenbewertungen mit 4,7 von 5 Sternen (Stand: 09. Mai 2023) bewertet.
Gesamtvolumen konnte 2022 stabil gehalten werden
Der gestiegene Kundenbestand sowie das umfassende Produkt- und Dienstleistungsspektrum und die Streuung der Anlageempfehlungen auf verschiedene Anlageklassen wie etwa Aktien, Anleihen, Rohstoffe oder alternative Investments spiegeln sich auch in der Entwicklung der Assets under Management wider. So weist das betreute Gesamtvolumen 2022 trotz der Marktverwerfungen mit rund 1,5 Milliarden Euro ein ähnliches Niveau auf wie im Vorjahr. „Vor dem Hintergrund der überaus herausfordernden Gemengelage blicken wir auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2022“, so Anja Metzger.
Auch aufgrund der Kooperationen im Immobilien- und Finanzbereich sowie des frühzeitigen und konsequenten Ausbaus des Versicherungsgeschäfts konnten die im Vergleich zum Vorjahr reduzierten Gewinnerwartungen für das Geschäftsjahr 2022 sogar übertroffen werden. So stieg etwa der Versicherungsbestand – gemessen an den Jahresnettoprämien – um 7,2 Prozent auf etwa 148 Millionen Euro, während die Anzahl der Versicherungsverträge einen Zuwachs von 9,3 Prozent verzeichnete. Und das neue entgeltbasierte und transparente Depotmodell „Union Depot Komfort“ hat sich bereits im ersten Jahr mit Zuflüssen in Höhe von 87 Millionen Euro mehr als bewährt. In Kooperation mit der Union Investment empfiehlt die LAUREUS AG seit Februar 2022 neben dem klassischen Depotmodell auch besagte entgeltbasierte Variante.
Zuversichtlicher Blick auf das Jahr 2023
Zwar zeigt die Vergangenheit, dass Prognosen in bewegten Zeiten gegebenenfalls im Nu angepasst werden müssen. Dennoch überwiegt bei der LAUREUS AG die Zuversicht: „Aktuell blicken das gesamte Team der LAUREUS AG und ich recht optimistisch auf das Jahr 2023. Vor allem das nach wie vor volatile und somit beratungsintensive Marktumfeld und die Fokussierung auf den klar umrissenen Kundenkreis vermögender Privatkunden – verbunden mit dem ganzheitlichen Beratungskonzept – bieten eine gute Ausgangslage für ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2023“, prognostiziert Vorstandsmitglied Anja Metzger.
Über 700 Vertriebspartner angemeldet – Expertenvorträge zu brennenden Themen – Vorträge in der HDI Partnerwelt im Netz verfügbar
Cloud Computing, Krisenmanagement und das Darknet waren Themen beim HDI Cyberkongress 2023. Das dritte Jahr in Folge hatte die HDI Versicherung den Kongress für ihre Vertriebspartner ausgerichtet. Rund 700 Makler und andere Partner nutzten dieses Mal die Gelegenheit, die Fachvorträge zu verfolgen und ausführliche Antworten auf ihre Fragen zu zum Thema Cybersicherheit zu bekommen.
„Mit dem HDI Cyberkongress wollen wir Maklern, Mehrfachagenten und HDI Vertriebspartnern Experten-Informationen aus erster Hand geben, für ihre Beratung beim Kunden und auch für ihren eigenen Background,“ beschreibt Thomas Lüer, HDI Vorstand und Vertriebschef das Ziel der Veranstaltung. Den Auftakt machte Linus Neumann, zum Thema: „Aus Fehlern anderer lernen“. Der Head of Security Strategy der Firma Security Research Labs gab Tipps und Ratschläge, wie Firmen vor Hackern geschützt werden können. Als Beispiele führte er unter anderem die Verwendung eines Passwortsafes und die Nutzung ausreichend langer und komplexer Passwörter an.
Cloud Computing und Krisenmanagement
Vertriebliche Herausforderungen und Chancen in Sachen Cloud Computing standen im Mittelpunkt des Vortrags von Christian Höft und Florian Maier von der Munich Re. Eine Kernbotschaft: Die Nutzung der Cloud allein bedeute noch nicht, dass die Daten automatisch sicher sind. Es gelte vielmehr das Prinzip der geteilten Verantwortung, das heißt der Nutzer der Cloud ist auch selbst für einen Teil der Sicherheit verantwortlich. So verbleibt zum Beispiel die Verantwortung der gespeicherten Daten beim Dateneigentümer und kann nicht an den Cloud-Anbieter übertragen werden.
Professionelles „Krisenmanagement bei Cyber Erpressungen“ war das Thema von Oliver Schneider von der RiskWorkers GmbH. Er legte dar, dass meist die Betriebsunterbrechungen für die angegriffenen Unternehmen den größten Teil der Kosten bei Cyberangriffen ausmachten, Unternehmen somit ein großes Interesse hätten, möglichst schnell wieder arbeitsfähig zu werden. Unter anderem sei es für Unternehmen daher wichtig, vorbereitet zu sein und das Krisenmanagement für einen solchen Fall bereits im Vorfeld zu regeln.
Darknet und Cyberstudie
„Die helle und die dunkle Seites des Darknet“ beleuchtete der ehemalige c’t-Chefredakteur Dr. Jürgen Rink. Dabei zeigte er Funktion und Zugangswege zum Darknet auf und hob Gefahren aber auch Vorteile und Nutzen der Darknet-Nutzung hervor. Zum Beispiel für Menschen, die in Staaten mit unterdrückter Meinungsfreiheit leben und sich unabhängig informieren wollen.
Lars Breitenstein, Produktmanager und Underwriter bei HDI schließlich stellte Ergebnisse der HDI Cyberstudie 2023 vor. Eines der zentralen Erkenntnisse ist, dass der Beschäftigungsgrad mit Themen der IT- und Cybersicherheit von Verantwortlichen bei KMU im Vergleich zum Vorjahr teilweise deutlich zurückgegangen ist.
Aufgabe der Versicherer
„In dieser Entwicklung sehen wir eine große Gefahr“, sagt HDI Vorstand Lüer und ergänzt: “Hier sind auch wir als Versicherer und auch unsere Vertriebspartner gefordert, unsere Informations- und Beratungsexpertise einzusetzen, um die Awareness für dieses Problem hochzuhalten.“ Denn nur weil andere Themen derzeit die Aufmerksamkeit auf sich ziehen, werde die Cyberbedrohung nicht automatisch geringer.
Für alle Vertriebspartner, die nicht live dabei sein konnten oder den einen oder anderen Vortrag noch einmal sehen möchten, hat die HDI Versicherung deshalb jetzt über ihre Partner-Website Aufzeichnungen der meisten Vorträge zur Verfügung gestellt.
https://usercontent.one/wp/www.wmd-brokerchannel.de/wp-content/uploads/2018/08/WMD-logo-white-V.2-300x180.png?media=166965644800WMDhttps://usercontent.one/wp/www.wmd-brokerchannel.de/wp-content/uploads/2018/08/WMD-logo-white-V.2-300x180.png?media=1669656448WMD2023-06-02 15:34:062023-06-02 15:34:09Cloud Computing und Darknet beim HDI Cyberkongress 2023
Nachdem im März bereits die max-THV Premium vom Analysehaus ASCORE als „Tarif des Monats“ ausgezeichnet wurde, folgt nun im Juni der Tarif max-PHV Premium.
Eine besondere Würdigung, mit der die PHÖNIX Schutzgemeinschaft ihre Vorreiterrolle bei innovativen Deckungskonzepten deutlich unterstreicht.
Das marktführende Preis-Leistungs-Verhältnis der max-PHV Premium sichert dem Tarif regelmäßig Höchstwertungen in den Vergleichsrechnern. Um sich als „Tarif des Monats“ von anderen Anbietern abzusetzen, braucht es jedoch mehr, wie Stefan Klahn, Geschäftsführer der PHÖNIX Schutzgemeinschaft, erklärt: „Wir bieten den Endkunden ein Versicherungsprodukt, das sie lückenlos absichert, statt einfach nur günstig zu sein. Gerade außergewöhnliche Leistungen bleiben den Vergleichsrechnern jedoch oftmals verborgen, weshalb uns die Auszeichnung von ASCORE umso mehr freut.“
Ein zentraler Baustein dieser lückenlosen Absicherung ist das obligatorisch mitversicherte Garantiepaket der max-PHV Premium. Dies garantiert den Versicherungsnehmern, dass sie im Schadenfall keinerlei Nachteile gegenüber Wettbewerbstarifen oder einem unmittelbaren Vorvertrag befürchten müssen und bereits vor dem Vertragsbeginn von den besseren Bedingungen der max-PHV Premium profitieren. Dies schließt auch Leistungsbausteine ein, die alles andere als marktüblich sind – etwa die Diensthaftpflicht für Lehrer, die den Abschluss einer speziellen Lehrerhaftpflichtversicherung obsolet macht. Drohnenbesitzer freuen sich wiederum über die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht für Luftfahrzeughalter.
Weitere Highlights sind die optionale Selbstbeteiligung, die nach fünf schadenfreien Vertragsjahren dauerhaft wegfällt, die bedingungsseitig geregelte Mitversicherung hinzukommender Kinder oder Partner im Single-Tarif sowie der Versicherungsschutz für eine nebenberufliche Tätigkeit bis 22.000 Euro Jahresumsatz.
Kundenfreundliche Bedingungen wie diese sind keine Selbstverständlichkeit, wie MAXPOOL Vertriebsvorstand Kevin Jürgens festhält: „Unser Ziel sind Versicherungsprodukte, die Endkunden so bei keinem anderen Anbieter finden. Und weil wir zu unserem Wort stehen, übernehmen wir bei der max-PHV Premium wie bei jedem unserer hauseigenen Tarife die Produktauswahlhaftung. So können sich Kunden und Makler gleichermaßen sicher sein, in jedem Fall die richtige Entscheidung getroffen zu haben. Dass die max-PHV Premium nun die Auszeichnung als „Tarif des Monats“ erhielt, ist für uns ein weiterer Beweis dafür, dass wir mit diesem Ansatz absolut richtig liegen.“
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Die Versicherungsgruppe Münchener Verein stellt sich ab dem 01.06.2023 mit Bernd Dickhoven im Online-Vertrieb neu auf. Er wird die Leitung des neuen Online-Vertriebs übernehmen.
Im Mittelpunkt seiner künftigen Aufgaben steht die weitere Stärkung des digitalen Vertriebs. Dies beinhaltet einerseits die Steigerung des B2C-Absatzes über den unternehmenseigenen Internetauftritt, andererseits insbesondere perspektivisch die Unterstützung des Ausschließlichkeitsvertriebs.
Bernd Dickhoven freut sich darauf, beim Münchener Verein durchzustarten: „Der Münchener Verein ist eine sehr angesehene Versicherung mit einem ausgezeichneten und breit aufgestellten Produktportfolio sowie stark aufgestellten und breit diversifizierten Vertriebswegen. Ich blicke mit großer Vorfreude darauf, die erfolgreiche digitale Vertriebsstrategie des Unternehmens fortzuführen.“
„Bernd Dickhoven ist mit seiner Persönlichkeit und Erfahrung ein echter Gewinn für den Münchener Verein“, sagt Dr. Rainer Reitzler, Vorstandsvorsitzender der Versicherungsgruppe. „Der Online-Vertrieb wurde bereits in den letzten Jahren sehr positiv vorangetrieben. Nun soll unser Online-Geschäft noch weiter professionalisiert werden.“
Der studierte Diplom-Kaufmann Bernd Dickhoven blickt auf langjährige Berufserfahrung im Vertriebs-, E-Commerce- und Marketingbereich zurück. In den letzten knapp vier Jahren war der 42-jährige als „Abteilungsleiter Online-Vertrieb und Direktmarketing“ bei der DFV Deutsche Familienversicherung AG tätig. Hier war er unter anderem verantwortlich für die Erweiterung der bestehenden Performance-Kampagnen. Zudem führte er neue Software-Technologien ein, um die Conversion Rate und Customer Journey KI-gestützt zu optimieren.
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Zum 1. Juni hat Thorsten Jahnke (50) die Leitung des Maklervertriebs Sach bei den HDI Versicherungen übernommen.
Jahnke übernimmt in der neu geschaffenen Position die Verantwortung für den gesamten Maklervertrieb Sach, bei dem die Aufgabe der Betreuung der persönlich betreuten Makler im SHUK-Versicherungsgeschäft liegt. Die Leitung des Angebotsservice und die vertriebliche Verantwortung für zentral betreute Makler im Leben- und Sachversicherungsgeschäft verantwortet seit dem 1. Juni Oliver-Alexander Elter (53).
Thorsten Jahnke verfügt über eine mehr als 20-jährige Führungserfahrung im Versicherungsvertrieb bei verschiedenen Unternehmen. Als Niederlassungsleiter Nord des Exklusivvertriebs ist Jahnke seit 2017 bei HDI tätig. Er hat maßgeblichen Anteil an der Neuaufstellung des Exklusivvertriebs und der erfolgreichen Entwicklung der Niederlassung Nord. Vor seinem Eintritt bei HDI war er unter anderem bei der AXA Konzern AG in unterschiedlichen Führungspositionen im Vertrieb und in der Sparte tätig.
Oliver-Alexander Elter ist seit 1998 in verschiedensten Leitungsfunktionen im Vertrieb von HDI tätig. Zu seinen beruflichen Stationen gehören u.a. die Leitung des regionalen Maklervertriebs Süd/Ost sowie die bundesweite Vertriebsverantwortung für Groß- und Spezialmakler im Leben- und Sachversicherungsgeschäft. Zudem hat er verschiedene konzernübergreifende Projekte im SME-Segment erfolgreich geleitet und umgesetzt.
Thomas Lüer, HDI Deutschland Vorstand und Vertriebschef sagt zu den Neubesetzungen: „Ich freue mich sehr, dass wir mit Thorsten Jahnke und Oliver-Alexander Elter interne Kandidaten mit großer Vertriebs- und Führungserfahrung für die beiden wichtigen Position gewinnen konnten. Und ich bin zuversichtlich, dass wir gemeinsam unsere ambitionierten Ziele im Maklervertrieb Sach der nächsten Jahre erreichen werden.“
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Seit dem 01. Juni 2023 unterstützt die ÖKORENTA Gruppe mit ihrer Fördermitgliedschaft die Arbeit des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V..
Spezialgebiet des Fondsemittenten und Assetmanagers aus dem ostfriesischen Aurich sind Sachwertbeteiligungen in Erneuerbare Energien und Infrastruktur für Elektromobilität. Mit ihren Portfoliofonds und einer seit 24 Jahren aufgebauten Expertise bietet die ÖKORENTA freien Vermittlerinnen und Vermittlern bewährte Produkte und fundiertes Know-how. Fachliche Unterstützung, Argumentationshilfen und Leidenschaft für ökorentables Investieren vermittelt sie regelmäßig in hochfrequentierten Webinaren.
„Mit der Verpflichtung, ESG-Präferenzen bei den Anlagekunden abzufragen, gerät das Thema der nachhaltigen Sachwertbeteiligungen noch mehr in den Blick von Anlegerinnen und Anlegern als ohnehin durch die täglichen Medienberichte über Klima- und Energiekrise. Wir bieten Alternative Investmentfonds (AIF) für private und professionelle Investments, die exakt den Zeitgeist treffen, da sie Resilienz, Rentabilität und Nachhaltigkeits-Impact verbinden. Wir freuen uns sehr, gemeinsam mit dem AfW, den ESG-Sektor vertriebsgerecht voranzubringen und die Interessen freier Vermittlerinnen und Vermittler zu stärken,“ so Jörg Busboom, geschäftsführender Gesellschafter der ÖKORENTA Invest GmbH.
Die Entscheidung der ÖKORENTA zu einer Fördermitgliedschaft im Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V. begrüßen wir sehr. Damit erhalten wir sachkundige Unterstützung unserer Arbeit im Nachhaltigkeitssektor. Dies ist besonders wertvoll für Themenkomplexe wie Offenlegungsverordnung, EU-Taxonomie sowie Artikel-8- und Artikel-9-Produkte, die ja zum Teil noch in den Kinderschuhen stecken“, äußert Matthias Wiegel, Generalbevollmächtigter des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V.
Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter ökorenta.de
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen.
Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.
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EU-Kommissarin Mairead McGuinness stellte am 24.05.2023 in ihrem vielbeachteten Vorschlag für die EU-Kleinanlegerstrategie („Retail Investment Strategy“) nicht nur Regelungen für ein mögliches Provisionsverbot für den Vertrieb von Versicherungsanlagenprodukten vor.
In diesem Entwurf ist auch eine Weiterbildungspflicht für Personen vorgesehen, die im Namen einer Wertpapierfirma Anlageberatung durchführen oder über Finanzinstrumente informieren. Diese Personen müssten dann
… über die „erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen“ um ihre Beratungspflichten erfüllen zu können,
… mindestens über die in einem neuen Anhang V der MiFID genannten Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen und diese aufrechterhalten,
… diese Kenntnisse und Fähigkeiten durch regelmäßige berufliche Weiterbildung und Schulungen, einschließlich spezieller Schulungen, wenn die Firma neue Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen anbietet, aufrechterhalten und aktualisieren,
… dafür jährlich mindestens 15 Stunden an beruflicher Fort- und Weiterbildung teilnehmen,
… diese Teilnahme durch eine Bescheinigung nachweisen.
(eigene, nicht offizielle Übersetzung)
Fallen damit auch die Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO unter diese Weiterbildungsanforderungen?
Formal nicht, denn unter die o.g. Bestimmungen fallen nur Personen, die im Namen einer Wertpapierfirma beraten oder informieren: also im Namen einer Bank oder eines Haftungsdaches tätig werden.
Es ist jedoch festzuhalten, dass der Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO in Brüssel kaum bekannt ist. So wurde er bereits bei der Transparenzverordnung (TVO) schlicht vergessen bzw. übersehen. Die EU-Kommission spricht in ihren FAQ lediglich von „Financial Advisors“, also Finanzberatern, und unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Vertriebsformen. In den FAQ zur Kleinanlegerstrategie steht: „Finanzberater spielen eine entscheidende Rolle als Torwächter zum Finanzsystem und sind daher von besonderer Bedeutung für Kleinanleger …“ und: „Die Untersuchungen der Kommission hatten ergeben, dass das Niveau der Qualifikationen, Kenntnisse und Fähigkeiten von Finanzberatern in den einzelnen Mitgliedstaaten und in den geltenden Rechtsrahmen unterschiedlich ist. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen den Kleinanlegern die Gewissheit geben, dass der Kenntnisstand und die Kompetenz der Finanzberater den erforderlichen Standards entsprechen, unabhängig davon, wo sie in der EU ansässig sind, auch in Bezug auf die Nachhaltigkeit, um das Vertrauen der Kleinanleger in die Beratung zu stärken und für die Marktteilnehmer, die Beratung anbieten, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.“
(eigene, nicht offizielle Übersetzung)
„Somit liegt es bei der Bundesregierung zu entscheiden, ob auch die Finanzanlagenvermittler unter die Weiterbildungsverpflichtung fallen. Dafür müsste die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) angepasst werden. Zuständig dafür ist das Bundeswirtschaftsministerium, das von einem grünen Minister geleitet wird. Sein für dieses Thema zuständiger Staatssekretär Sven Giegold dürfte eher zu einer strengen Auslegung des Brüsseler Textes tendieren. Eine Weiterbildungspflicht für Finanzanlagenvermittler erscheint daher wahrscheinlich“, erläutert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher den möglichen weiteren Ablauf.
Es ist anzumerken, dass die EU-Kommission ihre ursprünglich vorgeschlagene Anforderung von 35 Stunden Weiterbildung auf nun 15 Stunden reduziert hat. Diese Anpassung ist konsistent mit den derzeitigen Anforderungen der Insurance Distribution Directive (IDD) und deutet auf eine Annäherung der Anforderungen aus der MiFID und IDD hin. Die Kommission schreibt dazu in ihren FAQ: „Darüber hinaus wird im Einklang mit den derzeitigen Anforderungen der IDD eine begrenzte Anforderung an die laufende berufliche Weiterbildung eingeführt.“
Dieser Entwurf muss noch von der EU-Kommission verabschiedet sowie vom EU-Parlament und EU-Rat beschlossen werden. Damit ist mit einem Inkrafttreten frühestens in zwei Jahren zu rechnen. Wir werden diesen gesamten Prozess im Interesse unserer Mitglieder weiterhin sehr eng begleiten.
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Aktueller “Trendmonitor Deutschland” von Nordlight Research untersucht Versicherungsunternehmen in sozialen Medien aus Verbrauchersicht
Social Media spielen begrenzte, aber dennoch bedeutsame Rolle für die Kundenbeziehungen der Assekuranz
Inhalte und Interaktionsangebote in Social Media verbesserungswürdig, Versicherungskunden wünschen mehr Qualität statt Quantität
Jeder fünfte Social-Media-Nutzer in Deutschland (22%) begrüßt, dass Versicherungsunternehmen in den sozialen Medien präsent und aktiv sind – allen voran die junge Generation (18-29-Jährige: 43%) und Männer (28%) deutlich stärker als Frauen (16%). Die große Mehrheit steht den Social-Media-Aktivitäten der Assekuranz bisher allerdings noch ambivalent (44%) und teils auch distanziert (34%) gegenüber. Für die Social-Media-Performance der Versicherer sind damit noch deutliche Entwicklungspotenziale vorhanden. Zugleich werden große brancheninterne Unterschiede zwischen einzelnen Anbietern sichtbar.
Dies zeigt der aktuelle Branchenreport «Social Media für die Assekuranz – Zielgruppen, Potenziale & Perspektiven» aus dem „Trendmonitor Deutschland“ des Marktforschungsinstituts Nordlight Research. Insgesamt wurden rund 2.300 Bundesbürger ab 16 Jahren repräsentativ zur Nutzung der sozialen Medien und speziell zu den Social-Media-Aktivitäten von Versicherern, Banken, Energieversorgern und Telekommunikationsdienstleistern befragt.
Performance und Reichweite der Versicherer in sozialen Medien noch deutlich optimierbar
Ihren jeweils eigenen Versicherer sehen 48 Prozent der Kunden aus eigener Erfahrung in den sozialen Medien bereits als sehr gut aufgestellt an. 52 Prozent nehmen hingegen noch mehr oder weniger deutliche Verbesserungspotenziale wahr. Zudem zeigen sich markante Unterschiede in der Beurteilung der Social-Media-Aktivitäten einzelner Versicherer. Im brancheninternen Vergleich überdurchschnittlich positiv schneidet hier insbesondere die HUK-Coburg ab, gefolgt von der Allianz. Zugleich ist wichtig zu beachten: 54 Prozent der Social-Media-Nutzer kennen bisher gar keine Aktivitäten ihres eigenen Versicherers in den sozialen Medien.
In puncto Relevanz zeigt sich: Je nach Blickwinkel nur oder immerhin 17 Prozent aller Versicherungskunden ist es aktuell persönlich wichtig, dass ihr eigener Versicherer in den sozialen Medien aktiv und ansprechbar ist. Verstärkt gilt dies für die 18-29-Jährigen (33%) sowie generell für regelmäßige Nutzer von Facebook, Instagram, Tiktok oder Youtube (Durchschnitt 31%). Für die große Mehrheit der Kunden ist die Social-Media-Präsenz ihres Versicherers hingegen weniger bedeutsam und wird bestenfalls als “nice-to-have” angesehen. Insgesamt zeigt sich eine beschränkte, aber dennoch bedeutsame Rolle von Social Media für die Assekuranz.
Social-Media-Aktivitäten haben positive Effekte auf die Gesamtbeurteilung der Versicherer
Durchschnittlich geben 25 Prozent der Versicherungskunden (die die Social-Media-Aktivitäten ihres eigenen Anbieters kennen) an, dass diese ihr Gesamturteil über das Unternehmen positiv verändert haben. Für die Mehrheit der Kunden (69%) spielen die Social-Media-Aktivitäten ihres eigenen Versicherers hingegen keine Rolle für die Gesamtbeurteilung des Unternehmens. Schaden tun die Social-Media-Aktivitäten der Gesamtwahrnehmung der Versicherer nur vergleichsweise selten: lediglich – aber immerhin – in sechs Prozent der Fälle zeigen sich negative Auswirkungen auf das Anbieterimage.
„In bestimmten Zielgruppen kann die Präsenz und Aktivität der Versicherer in den sozialen Medien positive Wirkungen auf die Kundenzufriedenheit und die Markenwahrnehmung haben, darüber hinaus neue Vertriebschancen eröffnen“, sagt Thomas Donath, Geschäftsführer beim Marktforschungsinstitut Nordlight Research. „Dies stellt jedoch keinen Automatismus und keine Autobahn dar. Die Relevanz von Social Media sollte daher auch nicht überschätzt, verbundene Anforderungen und Risiken zugleich nicht unterschätzt werden.“
Informationssuche und Kaufverhalten in den sozialen Medien
Grundsätzlich ist bekannt, dass soziale Medien die Informationssuche und das Kaufverhalten der Konsumenten beeinflussen. Für viele Unternehmen scheint die Präsenz und Werbung auf Youtube, Facebook, Instagram, Tiktok & Co. daher kaum mehr wegzudenken. Speziell mit Blick auf die Versicherungswirtschaft zeigt sich hier: 16 Prozent der Social-Media-Nutzer geben an, in den letzten Monaten Produkte und Angebote von Versicherern in den sozialen Medien entdeckt zu haben (über andere Nutzer, Content Creatoren oder Influencer). Knapp jeder zweite davon (= netto 7-8% aller Social-Media-Nutzer) gibt an, eines dieser Versicherungsprodukte später auch gekauft bzw. abgeschlossen zu haben. Beachtenswert ist umgekehrt aber auch: Fast ein Viertel der Befragten (23%) sagen, dass sie aufgrund kritischer Bewertungen in den sozialen Medien bestimmte Produkte/Angebote von Versicherern schon einmal ganz bewusst nicht gekauft bzw. abgeschlossen zu haben.
Werbewahrnehmung von Versicherern in Social Media
Werbung von Versicherern wurde in letzter Zeit am häufigsten auf folgenden Social-Media-Kanälen wahrgenommen (Top 3): YouTube: 17 Prozent (16-29-Jährige: 31%), Facebook: 12 Prozent (16-29-Jährige: 15%) und Instagram: 9 Prozent (16-29-Jährige: 22%). 64 Prozent der Social-Media-Nutzer haben in letzter Zeit jedoch auf keiner der untersuchten Social-Media-Plattformen Versicherungswerbung wahrgenommen. „Übergreifend ist zudem zu beachten, dass sich verschiedene Zielgruppen bevorzugt auf ganz unterschiedlichen Social-Media-Kanälen bewegen“, sagt Jessica Ruiz Ribota, Studienleiterin bei Nordlight Research. „Die Präferenzen haben sich hier in den letzten Jahren stark ausdifferenziert und teils auch deutlich verschoben.“
Interaktion und Kommunikation mit Versicherern über soziale Medien
Auch in puncto Kundenbindung, Weiterempfehlungsmarketing und in der unmittelbaren Interaktion zwischen Unternehmen und Kunden zeigen sich noch deutliche Entwicklungspotenziale: So „folgen“ aktuell 16 Prozent der Social-Media-Nutzer nach eigenen Angaben einem Versicherungsunternehmen in den sozialen Medien; 84 Prozent tun dies bisher nicht. 18 Prozent haben in den letzten Monaten schon einmal auf Beiträge von Versicherern geantwortet, auf Links geklickt, Beiträge geliked oder diese weitergeleitet; 82 Prozent hingegen nicht. Den eigenen Versicherer in den sozialen Medien häufiger schon einmal aktiv weiterempfohlen haben acht Prozent der Social-Media-Nutzer, weitere 12 Prozent nur in Ausnahmefällen.
„Soziale Medien bleiben für die Assekuranz ein Entwicklungsfeld, in dem noch viel Luft nach oben ist“, so Jessica Ruiz Ribota. Einlösen lassen sich die vorhandenen Potenziale allerdings nur durch eine Steigerung der Attraktivität und der Zielgruppenpassung der angebotenen Inhalte und Interaktionsformate. Bisher fällt das Kundenurteil hierzu eher noch durchwachsen aus.
Aufholpotenzial auch bei Apps und in der Kommunikation über Messenger Dienste
Eine App von Versicherungsunternehmen (bei denen man selbst Kunde ist) auf dem Smartphone installiert, hat aktuell rund jeder fünfte Social-Media-Nutzer (19%). Im Vergleich zu anderen Branchen (Banken/Sparkassen/Fintechs: 60%; Telekommunikationsanbieter: 41%) zeigt sich für die Assekuranz auch hier noch deutliches Aufholpotenzial.
Aufgeschlossen für die Kontaktaufnahme der Versicherer über Social-Messenger-Dienste (vertragsbezogen, neue Angebote, aktuelle versicherungsrelevante Informationen etc.) zeigen sich 42 Prozent der Versicherungskunden, die soziale Medien nutzen (insbesondere über WhatsApp: 33%). 58 Prozent lehnen dies jedoch auch grundsätzlich ab. Versicherungsunternehmen können diesen Kommunikationskanal durchaus stärker nutzen – allerdings nur bei vorheriger Zustimmung, und ratsamer Weise bedarfsorientiert und unaufdringlich.
Ausblick
Angesichts der anhaltend hohen Beliebtheit der sozialen Medien – 81 Prozent der Bundesbürger ab 16 Jahren nutzen diese aktuell zumindest mehrmals pro Woche; 64 Prozent sogar täglich, und „Heavy User“ nicht selten auch über mehrere Stunden am Tag (37%; 16-29-Jährige sogar zu 64%) – kommt auch die Versicherungswirtschaft kaum umhin, Social Media als Kommunikations- und Interaktionskanal zu nutzen.
In puncto zukünftiger Präsenz und Aktivität der Assekuranz in den sozialen Medien zeigen sich viele Kunden bisher jedoch zurückhaltend und teils auch ablehnend: Nur sieben Prozent befürworten eine zukünftige Ausweitung der werblichen Aktivitäten der Versicherer auf Social Media; deutlich mehr Kunden (25%) plädieren hingegen dafür, diese zu reduzieren. Darin spiegelt sich nicht zuletzt auch der branchenübergreifende Befund, dass die Werbeaktivitäten von Unternehmen in den sozialen Medien von den Verbrauchern sehr häufig als „nervig und störend“ erlebt werden (speziell Versicherungskunden: 66%) oder diese lediglich als notwendiges Übel zur Finanzierung der sozialen Plattformen angesehen werden – bei freilich gleichzeitiger großer Nicht-Bereitschaft der Bevölkerung für werbefreie soziale Medien etwas zu bezahlen.
Positiv gewendet lässt sich dies als Wunsch nach „mehr Klasse als Masse“ der in den sozialen Medien angebotenen Inhalte und Interaktionsformate verstehen. Hier liegt es an den Versicherungsunternehmen selbst, diese zukünftig attraktiver und kundenorientierter zu gestalten. Stärker beherzigt werden sollte dabei auch die einfache Tatsache: Soziale Medien sind keine Einbahnstraßen.
Weitere Studieninformationen
Der Branchenreport «Social Media für die Assekuranz: Zielgruppen, Potenziale & Perspektiven» aus dem aktuellen „Trendmonitor Deutschland“ kann direkt über Nordlight Research bezogen werden (kostenpflichtig). Die Trendstudie enthält umfangreiche weitere Ergebnisse, Analysen und Rankings sowie ausführliche Differenzierungen nach unterschiedlichen Zielgruppen und Social-Media-Kanälen. Zusätzlich liegen zu folgenden Versicherungsunternehmen Einzelprofile auf Eigenkundenbasis vor: ADAC, Allianz, Axa, Debeka, ERGO, Generali, HUK-Coburg / HUK24 und R+V. Für Unternehmen und Agenturen besteht im Rahmen des regelmäßigen „Trendmonitor Deutschland“ zudem die Möglichkeit, exklusiv themenbezogene Zusatzfragen zu stellen (Shuttle-System), Vergleichswerte und Benchmarks zu nutzen sowie Eigenstudien in Auftrag zu geben. Weitere Informationen zu den Studieninhalten und Bezugsmöglichkeiten: www.trendmonitor-deutschland.de – www.nordlight-research.com
https://usercontent.one/wp/www.wmd-brokerchannel.de/wp-content/uploads/2018/08/WMD-logo-white-V.2-300x180.png?media=166965644800WMDhttps://usercontent.one/wp/www.wmd-brokerchannel.de/wp-content/uploads/2018/08/WMD-logo-white-V.2-300x180.png?media=1669656448WMD2023-05-31 16:00:112023-05-31 16:00:13Social Media in der Assekuranz: Zielgruppen, Potenziale und Perspektiven
Vermittler bemühen sich auf breiter Front, die Vorgaben zur nachhaltigen Beratung zu erfüllen, nicht immer aber sind die Kunden auch daran interessiert.
Nur rund jeder zweite Kunde (53 Prozent) ist an Beratung zu nachhaltigen Finanz- und Versicherungsprodukten interessiert und ist bereit über seine Nachhaltigkeitspräferenzen zu sprechen. 22 Prozent wollen hingegen nicht darüber sprechen und jedem vierten Kunden (25 Prozent) ist das ESG-Thema egal. Dieses Stimmungsbild ist ein Ergebnis des 15. AfW-Vermittlerbarometers, für das 1.305 Vermittlerinnen und Vermittler Auskunft im Rahmen einer umfassenden Online-Umfrage erteilten.
Die seit dem 2. August 2022 gesetzlich erforderliche Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen nehmen 40 Prozent der befragten Vermittelnden genauso vor, wie es der Gesetzgeber verlangt. 17 Prozent klären ihre Kunden auch noch darüber hinaus auf. Bei 19 Prozent findet die Beratung zu ESG-Themen erst statt, nachdem die Kunden zunächst die Frage nach Aufklärung verneint hatten. Immerhin jeder achte (12 Prozent) Befragte bekannte, keine Abfrage zu tätigen, weitere 12 Prozent beantworteten die Frage nicht. „Da die Umfrage zu einer Zeit erfolgte, zu der für die Gewerbetreibenden mit Zulassung nach § 34 f Gewerbeordnung, also die unabhängigen Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler, noch keine Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen bestand, ist hier die hauptsächliche Erklärung für die beiden letztgenannten Gruppen zu finden.“ sagt Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.
„Wir sehen, dass viele Vermittler sich mittlerweile in die Thematik eingearbeitet haben und die Abfrage nach Nachhaltigkeitspräfenzen in ihren Beratungsprozess integriert haben Schließlich gibt es mittlerweile auch sehr viele Beratungshilfen zu diesem Thema wie zum Beispiel vom Arbeitskreis Beratungsprozesse, dem FNG oder integriert in die DIN für private Haushalte, wo sich der AfW jeweils aktiv mit eingebracht haben“, so Wirth weiter.
Schriftliche Fragehilfen werden von 30,6 Prozent der Vermittelnden aktiv in der Beratung genutzt. Noch häufiger werden Software-Tools (41,9 Prozent) und allgemeines Informationsmaterial (34,1 Prozent) verwendet. Mehrfachnennungen waren bei dieser Frage zu Anwendungshilfen zugelassen. Ohne technische Hilfe ist eine rasche Zuordnung der Produkte zu den passenden Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden kaum möglich. Hier sind aktuell noch in erster Linie die Produktgeber gefragt.
Einige weitere Ergebnisse aus dem ESG-Teil des AfW-Vermittlerbarometers:
Nur die Hälfte der Vermittelnden (52 Prozent) sieht sich bereits ausreichend zum Thema ESG informiert. Jeder dritte (33 Prozent) antwortet hier mit nein.
Immerhin 54 Prozent können ihren Kunden alle drei Fachbegriffe ESG, Taxonomie und Greenwashing erläutern. 32 Prozent haben bei mindestens einem der Begriffe Mühe.
„Die Verankerung der Nachhaltigkeit in der Beratung ist ein Prozess, der Zeit braucht. Die überstürzte und inkonsistente Einführung seitens der Regulierung hat den Start unnötig erschwert. Wir erwarten aber, dass sich in einem Jahr der Kenntnisstand und die Umsetzung in der Praxis bei den Beraterinnen und Beratern deutlich verbessert haben wird“, so AfW-Vorstand Norman Wirth abschließend.
Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes bereits zum 15. Mal mittels Online-Umfrage im Oktober und November 2022 durchgeführt. Mehr als 1.300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Neun von zehn Befragten haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 87 Prozent im Maklerstatus. Zwei Drittel der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild weist weit über den Verband hinaus, denn zwei Drittel der Befragten waren keine Mitglieder des AfW.
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.
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Persönlicher Service und direkter Experten-Kontakt statt Call-Center: Das macht den BDAE aus, wie auch das F.A.Z.-Institut erneut bestätigt.
Erneut hat das renommierte F.A.Z.-Institut den BDAE mit seinem Siegel für besondere Kundentreue im Bereich der Spezialversicherungen ausgezeichnet. Datengrundlage für diese Auszeichnung waren die zahllosen Aussagen von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Netz. Diese sammelte und analysierte das Institut mittels eines sogenannten Social-Listening-Verfahrens.
Für die Analyse hat das Institut für Management- und Wirtschaftsforschung verschiedene Crawling- und Processing-Methoden angewandt: Das Internet wurde nach bestimmten Begriffen durchforstet, die gesammelten Daten wurden dann nach bestimmten Vorgaben analysiert.
Persönliche Betreuung an erster Stelle
In einem Video-Interview mit Mein Geld Medien unterstreicht Geschäftsführer Philipp Belau die große Stärke des BDAE: “Der BDAE ist kein Großkonzern”, so Belau. “Und gerade das ist unsere Stärke: Flache Hierarchien und kurze Dienstwege sind bei uns selbstverständlich.” So schafft es das eingespielte Team, das ganz Persönliche und Nahbare im Kundenservice besonders hervorzuheben – gerade im Vergleich zu großen Unternehmen.
Einer der Hauptgründe für diese Kundennähe ist der Umstand, dass der Versicherer BDAE seinen Ursprung im gleichnamigen Verein hat: Nach dem Motto “von Reisenden für Reisende” setzen sich Verein und Versicherer seit über 25 Jahren dafür ein, Menschen langfristig und umfassend im Ausland zu begleiten. Das komplette Interview gibt es hier.
Gleichzeitig ist das Hamburger BDAE-Team Teil des Spezialisten für Absicherungen im Ausland MSH International – und kann sich damit auf die Unterstützung einer weltweit renommierten Branchengröße verlassen.
Zuletzt war der BDAE Ende 2022 mit dem Assekuranz-Award ausgezeichnet worden. Die Jury aus Branchen-Expertinnen und -Experten prämierte damit das große Fach-Know-how im Bereich der Auslandsversicherungen und des internationalen Mitarbeitereinsatzes.
Neue Fristen ab September und Januar können Kleinstunternehmer schnell in den finanziellen Ruin bringen / 5 Tipps, für wen sich eine D&O- Versicherung lohnt
Ex-Audi-Chef Rupert Stadler hat sie. Viele Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte in größeren Firmen haben sie auch. Die Rede ist von der D&O (Directors and Officers) Versicherung. Was viele nicht wissen: Die auch als Geschäftsführer-, Manager- oder Organhaftpflicht bekannte Versicherung macht nicht nur für Aktien- oder Großunternehmen Sinn – sondern auch für Kleinst- und Kleinunternehmer. Denn: Gerade die Verantwortlichen von kleineren Unternehmen sind einem im Vergleich zu ihrem Eigenkapital besonders hohen Risiko ausgesetzt. Sie haften mit ihrem Privatvermögen bei Versäumnissen wie einer Insolvenzverschleppung oder beruflichen Fehlern. Beim Missachten kommen Schadenssummen von drei bis fünf Millionen Euro schnell zusammen. Eine D&O- Versicherung kann helfen, das private Vermögen und das Unternehmen zu schützen. Was derzeit erschwerend hinzukommt: Die Corona-Schonzeit endet bald.
Finanzieller Druck auf kleinere Betriebe nimmt zu
„Einige aktuell einzuhaltende gesetzliche Fristen und die anhaltende Situation der Multikrisen könnte viele kleinere Betriebe tiefer in die finanzielle Bredouille bringen als sie denken“, sagt Payam Rezvanian, Mitglied der Geschäftsleitung von Finanzchef24. Den 30. Juni 2023 sollten sich Geschäftsführer und Verantwortliche von Kleinst- und Kleinunternehmen im Kalender anstreichen. Bis zu diesem Datum müssen alle Betriebe, die Corona Überbrückungshilfen erhalten haben, eine sogenannte Schlussabrechnung abgeben. „Die Multikrisen sind noch nicht vorbei und bereits in Schieflage geratene Unternehmen könnte eine mögliche Rückzahlung der Corona- Hilfen zusätzlich unter Druck bringen“, weiß Marktbeobachter Rezvanian.
Auslaufende Schutzmaßnahmen im Insolvenzrecht
Zudem laufen mehrere Maßnahmen aus, die die Bundesregierung zum Schutz von Unternehmen im Rahmen des Insolvenzrechts beschlossen hatte. Vor Corona bestand die Pflicht, wegen einer Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn die Fortführung des Unternehmen nicht über einen Zeitraum von 12 Monaten hinreichend wahrscheinlich war. Um gesunden Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise nicht sicher planen können, unter die Arme zu greifen, wurde im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Prognosezeitraum auf vier Monate verkürzt. Diese Regelung läuft zum 31. Dezember 2023 aus. „Viele Kleinst- und Kleinunternehmer wissen Stand heute gar nicht, dass für sie je nach Gesellschaftsform bereits ab dem 1. September 2023 der ursprüngliche Prognosezeitraum von 12 Monaten wieder relevant werden kann. Das gilt für GmbHs etwa dann, wenn sie absehen können, dass sie ab dem 1. Januar 2024 auf einen 12-monatigen Zeitraum überschuldet sein werden“, heißt es beim Bundesjustizministerium.
Insolvenzantragspflicht im Blick behalten: bei Fehlern haften Geschäftsführer schnell mit Privatvermögen
„Manager, die eine GmbH führen, müssen die Finanzplanung im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht extrem sorgfältig angehen, um potenzielle Insolvenzrisiken zu minimieren. Die Finanzplanung sollte so gestaltet sein, dass sich finanzielle Engpässe nicht nur frühzeitig erkennen lassen, sondern auch rechtzeitig reagiert werden kann. Dazu müssen die Führungskräfte regelmäßig Liquidität und Rentabilität überwachen und mögliche zukünftige Entwicklungen einbeziehen. Gerade bei kleinen Unternehmen kommt diese Prognose oft viel zu kurz. Sie sind zu sehr mit dem Unternehmensalltag beschäftigt“, erläutert Rezvanian.
Die Insolvenzantragspflicht muss im Blick behalten werden: GmbH-Geschäftsführer sind verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Die derzeitige Höchstfrist zur Stellung eines Insolvenzvertrages wegen Überschuldung von acht Wochen verkürzt sich ab dem 1. Januar 2024 auf sechs Wochen. „Insbesondere junge Führungskräfte machen sich wenig Gedanken um das eigene Risiko und unterschätzen die Gefahren“, berichtet Rezvanian aus dem Tagesgeschäft.
5 Gründe für eine D&O-Versicherung in kleinen Betrieben
Die D&O-Absicherung deckt durch höhere Deckungssummen Risiken ab, die mit der Managerhaftung verbunden sind. Die wichtigsten 5 Gründe, warum eine D&O- Versicherung speziell für kleinere Betriebe Sinn macht:
Persönliche Haftung: Manager in kleinen Unternehmen können genau wie ihre Kollegen in großen Unternehmen persönlich für ihre Entscheidungen und Handlungen haftbar gemacht werden. Eine D&O-Versicherung bietet Schutz vor finanziellen Verlusten im Falle einer Klage gegen eine Führungskraft.
Gerichtskosten: Rechtsstreitigkeiten können – unabhängig von der Größe des Betriebs – teuer werden. In der Regel übernimmt die Versicherung die Kosten für Verteidigung und Schadensersatz, was den finanziellen Druck auf das Unternehmen und die betroffene Führungskraft reduziert.
Vertrauensvorschuss: Der Abschluss eines D&O-Schutzes kann das Vertrauen von Investoren und Kreditgebern gerade in kleinere Unternehmen stärken und so deren Attraktivität generell erhöhen.
Schutz der Firma: Eine D&O-Absicherung schützt nicht nur die Führungskräfte, sondern auch den Betrieb. Mittels D&O-Versicherung lassen sich die wirtschaftliche Stabilität des Betriebs erhalten und sein Ruf schützen.
Wandel der Unternehmensgröße: Häufig verändern sich kleine Unternehmen. Sie wachsen oder passen ihre Strukturen an. Eine D&O-Versicherung sorgt dafür, dass der Schutz für Führungskräfte während des Wachstums und bei den sich ändernden Unternehmensstrukturen erhalten bleibt.
Über Finanzchef24
Finanzchef24 definiert den Markt der Gewerbeversicherungen für Einzel- und Kleinunternehmer (SME) neu. Das Münchener Insurtech vereint digitale Kommunikation und Prozesse mit der Kompetenz des Versicherungsspezialisten und der Unabhängigkeit eines Maklers. Unternehmer erhalten so die für sie optimale Absicherung und können sich voll auf ihr Geschäft konzentrieren. Über 40 Versicherer machen ihre Lösungen effizient und zielgenau den richtigen Kunden zugänglich. Das Konzept von Finanzchef24 hat bereits 50.000 aktive Kunden überzeugt.
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Hagener Maklerverbund lädt Partnermakler zum Austausch ein
Am 14. und 15. Juni 2023 finden die „gBnet-Kompetenztage“ statt. Die germanBroker.net AG (gBnet) lädt zum Austausch zu aktuellen Marktthemen ein und präsentiert den Partnermaklern Neuigkeiten auf Produkt- und Prozessebene. Die Veranstaltung findet im Präsenzformat in Hagen statt, dem Geschäftssitz des Dienstleisters.
Das etablierte Tagungsformat, traditionell immer in der ersten Hälfte des gBnet-Veranstaltungsjahres, setzt seinen Fokus im Bereich Personenversicherungen. Neuigkeiten und Highlights auch aus den Sparten Komposit Privat sowie Gewerbe ergänzen das Themenspektrum für die gBnet-Partner.
Am ersten Tag präsentiert das Unternehmen zentral in einem großen Plenum hochaktuelle Themen, unter anderem die derzeitige Zinsentwicklung und seine Auswirkungen auf den Bereich der Lebensversicherungen, den Umbruch in der Krankenversicherung oder den heutigen Stand der Marktkonsolidierung und die daraus resultierenden Effekte. Im Zentrum der Podiumsdiskussionen stehen zudem das Provisionsverbot für Finanzmakler und die Entwicklungen im Bereich betriebliche Krankenvorsorge. Top-Referenten wie Dr. Thomas Wiesemann (Allianz), Martin Gräfer (die Bayerische), Lars Heermann (ASSEKURATA), Alexandra Markovic-Sobau (Hallesche) und Marco Scherbaum (HEALTH FOR ALL) sind an diesem Tag im Plenum zu Gast.
Für den zweiten Tag stellen sich die Partnermakler ihre Agenda individuell aus einem vielfältigen Programm zusammen, das in mehreren Workshop-Strängen angeboten wird. Neben Updates zu Services und Dienstleistungen von gBnet stehen neue Produkte und Konzepte für die Makler auf dem Tagungsprogramm.
„Wir freuen uns wieder sehr auf die Kompetenztage – eine ideale Gelegenheit für unsere Partner, den fachlichen und persönlichen Austausch mit dem Punkt Weiterbildung zu verbinden. Wir bieten erneut einen sehr attraktiven Mix aus hochkarätig besetzten Fachvorträgen, spannenden Workshoprunden und hochaktuellen Diskussionsrunden. Gerade der intensive Dialog, den unsere Veranstaltung ermöglicht, ist eines der wichtigsten Fundamente unseres Netzwerks,“ so Hartmut Goebel, Vorstand. „Nach der traditionellen deutschlandweiten Roadshow am Anfang des Jahres sind die Kompetenztage das nächste Highlight in unserem Veranstaltungskalender.“
Zum Ausklang des ersten Veranstaltungstages findet ein gemeinsames Abendessen statt. Das „Meet & Eat“ bietet allen Teilnehmern Gelegenheit für weitere Gespräche in entspannter Atmosphäre.
Vor Ort präsentieren auch zahlreiche Versicherer und Kooperationspartner ihre Produktneuigkeiten und laden zum Dialog ein. Zu den ausstellenden Gesellschaften zählen unter anderem Allianz, ALTE OLDENBURGER, Baloise, Continentale, die Bayerische, Hallesche, Hannoversche, Haus Finanz Kontor, HDI, Helvetia, Nürnberger, R+V/Condor, SDK, SIGNAL IDUNA, Stuttgarter und uniVersa.
Die „gBnet-Kompetenztage“ finden am Mittwoch, den 14. Juni und Donnerstag, den 15. Juni 2023 im Hagener Tagungshotel ARCADEON statt.
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Der Betrug mit gefälschten Finanzportalen im Internet verursacht in Deutschland einen Milliardenschaden.
Nach Recherchen des Saarländischen Rundfunks (SR) haben Anleger in den vergangenen beiden Jahren durch sogenannten Cybertrading-Betrug mehr als eine Milliarde Euro verloren. Hinter den Portalen stecken hochorganisierte Banden – in einer ARD-Dokumentation gibt ein ehemaliges Mitglied exklusive Einblicke.
Es geht um Plattformen mit Namen wie Tradeinvest90, Zoomtrader oder Option888. Sie werden vornehmlich im Internet beworben. Anleger können sich bei den Plattformen anmelden, im Glauben, über die Portale Finanzwetten zu platzieren. Tatsächlich agieren die Plattformen aber rein betrügerisch, das Geld wird nicht investiert.
Dabei spielen Callcenter in Osteuropa eine wesentliche Rolle, Ermittler sprechen vom “Maschinenraum des Betrugs”. Von dort aus geben sich die Telefon-Agenten als Finanzmarktexperten aus. Sie versprechen den Anlegern gute Gewinne, indem sie auf fallende oder steigende Börsenkurse wetten – so genanntes “Cybertrading”. Außerdem erschleichen sich die Callcenter-Agenten das Vertrauen der Opfer, so dass diese möglichst viel Geld einzahlen.
Für die ARD-Fernsehdokumentation “I want more – Milliardenraub im Netz” ist es dem SR-Rechercheteam gelungen, exklusiv mit einem ehemaligen Mitarbeiter eines kriminellen Callcenters im Kosovo zu sprechen. Er bestätigt, dass das Geld der arglosen Anleger direkt in die Taschen der Betrüger floss und diese sich so ein Luxusleben leisten konnten.
Fotos und Videos der Täter, die dem SR zugespielt wurden, zeigen unter anderem Sportwagen, teure Uhren und Designerkleidung.
Auf der anderen Seite verlieren manche Opfer ihre komplette Existenz. Einige Betrogene haben Lebensversicherungen aufgelöst oder Kredite aufgenommen. Ein Betroffener, der auf diese Weise 300.000 Euro verlor, hat Suizid begangen.
Das saarländische Landeskriminalamt hat im Rahmen von internationalen Ermittlungen zwar einer Betrügerbande das Handwerk gelegt und fünf Plattformen abgeschaltet. Die Betrugsmasche läuft jedoch auf anderen Plattformen unvermindert weiter.
https://usercontent.one/wp/www.wmd-brokerchannel.de/wp-content/uploads/2018/08/WMD-logo-white-V.2-300x180.png?media=166965644800WMDhttps://usercontent.one/wp/www.wmd-brokerchannel.de/wp-content/uploads/2018/08/WMD-logo-white-V.2-300x180.png?media=1669656448WMD2023-05-26 14:25:322023-05-26 14:25:34Milliardenschaden durch Cybertrading - Exklusive Einblicke in Betrugsnetzwerk
Von Aktien bis Multi-Asset – wo genau liegen eigentlich die Unterschiede?
Smarte Entscheidung – weshalb ist es so sinnvoll, auf Sparpläne zu setzen?
Hilfe suchen – warum ist es so wichtig, sich genau beraten zu lassen?
Es ist zum Verzweifeln – könnte man meinen. Einerseits wird alles teurer, egal ob das Brötchen beim Bäcker, das neue Auto oder der nächste Urlaub. Gleichzeitig haben viele Deutsche das Bedürfnis, fürs Alter vorzusorgen oder einfach etwas zurückzulegen. Und dann das: Aktuellen Zahlen von Statista zufolge war im vergangenen Jahr ausgerechnet das Girokonto die beliebteste Geldanlage der Deutschen; dicht gefolgt vom Sparbuch. Für Anlageformen wie Investmentfonds oder Aktien entschieden sich nur knapp 25 Prozent. Dabei lassen sich bei diesen Formen der Geldanlage in der Regel höhere Renditen erzielen als beim Sparbuch oder Tagesgeldkonto. Die Experten und Expertinnen der Deutschen Vermögensberatung erklären, weshalb das so ist und warum man auch schon mit kleinen Beträgen Großes erreichen kann.
Von Aktien und Fonds: Wertpapiere gelten als Anlageform mit guten Renditechancen. Wer sich schon etwas mit Wertpapiergeschäften auskennt, für den sind Aktien, also Anteile an einzelnen Unternehmen, interessant. Wem es vor allem darum geht, sein Geld breit anzulegen und das Risiko möglichst gering zu halten, für den eignen sich Aktienfonds. Dabei erwirbt man durch den Fonds Anteile an einer Vielzahl von verschiedenen Unternehmen, die in diesem Fonds gehalten werden. Fonds können verschiedene thematische Schwerpunkte abbilden, wie zum Beispiel Nachhaltigkeit oder Technologie oder Regionen. Bei vielen Sparerinnen und Sparern ist die Anlage in Fonds vor allem deshalb beliebt, weil sie von Experten verwaltet werden, die bei Kursschwankungen schneller reagieren können. Eine weitere beliebte Option sind die sogenannten Multi-Asset-Fonds, auch bekannt als Mischfonds. In diesen Fonds befinden sich neben klassischen Aktien auch Anlageformen wie Rohstoffe, Immobilien oder Rentenpapiere. Mit nur einem Produkt wird also gleichzeitig in mehrere Anlageklassen investiert und ganz nebenbei auch noch das Risiko gestreut.
Auf Sparpläne setzen: Mit Fondssparplänen kann man ebenfalls Besitzer von Wertpapieren werden – und das bereits ab einer monatlichen Sparrate von 25 Euro. Sparerinnen und Sparer bleiben bei dieser Anlagemöglichkeit besonders flexibel. In den meisten Fällen können die Raten nämlich erhöht, gesenkt oder ausgesetzt, der Einzahlungsrhythmus verändert oder der Fonds, in den eingezahlt wird, gewechselt werden. Diese Art des Investierens wird vor allem durch den Cost-Average-Effekt, also den Durchschnittskosten-Effekt, interessant. Gemeint ist damit, dass Anlegerinnen und Anleger durch ihre feste Sparrate bei sinkenden Kursen mehr Fondsanteile erwerben als bei steigenden Kursen. Langfristig erhält man dadurch einen günstigeren Durchschnittskurs. Im Falle steigender Kurse kann man im Vergleich zu einer Einmalanlage eine höhere Rendite erzielen.
Beraten lassen: Das alles zeigt: in Aktien oder Investmentfonds zu investieren, ist durchaus sinnvoll. Gleichzeitig ist es dringend empfehlenswert, sich von einem Experten oder Expertin, beispielsweise einem Vermögensberater oder Vermögensberaterin, die unterschiedlichen Anlageoptionen aufzeigen zu lassen und die aktuellen Lebensumstände und Pläne zu berücksichtigen. Ein Experte kann dabei helfen, die beste Entscheidung zu treffen und gleichzeitig auch andere Aspekte und Möglichkeiten in Betracht ziehen, beispielsweise das Thema Nachhaltigkeit oder die Verwendung eines Investment-Sparplans zur privaten Altersvorsorge.
Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe
Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau auf die Kompetenz und Erfahrung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Als Finanzcoaches helfen diese ihren Kunden, das Beste aus ihren Finanzen zu machen. Getreu dem Leitsatz “Früher an Später denken” bieten sie in mehr als 5.200 Direktionen und Geschäftsstellen seit über 45 Jahren eine branchenübergreifende Allfinanzberatung. Das Familienunternehmen ist Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung.
Verantwortlich für den Inhalt:
Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, 60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com
Lars Schmidt leitet das Spezialisten-Geschäft zu Logistik bei MRH Trowe und ist Geschäftsführer von ELVIS Versicherungsmakler
Der Industriemakler MRH Trowe erweitert mit Lars Schmidt als Head of Specialty Logistics seine Expertise für Transport und Logistik. Der Diplom-Betriebswirt tritt die Nachfolge von Karsten Füssel an, der zum Jahreswechsel in den Ruhestand gegangen ist.
Darüber hinaus übernimmt Lars Schmidt seit Ende März die Position des Geschäftsführers der ELVIS Versicherungsmakler GmbH in Alzenau. Die Unternehmung ist ein Joint Venture von MRH Trowe und der ELVIS AG (Europäischer Ladungs-Verbund Internationaler Spediteure). Die Versicherungsmaklerdienstleistung ist einer der zentralen Mehrwerte, die den Mitgliedsunternehmen im Verbund zur Verfügung stehen.
Lars Mesterheide, Vorstand von MRH Trowe, betont die Bedeutung der neuen Personalie: „Mit Lars Schmidt haben wir einen ausgewiesenen Experten im Bereich der Logistik an unserer Seite. Unsere Kunden aus der Speciality Logistics haben einen steigenden Beratungsbedarf auch über die Kraftfahrt- und Verkehrshaftungsversicherungen hinaus. Das fundierte Wissen von Lars Schmidt hilft uns, ihnen hier die passenden Lösungen anzubieten.“
Über seinen Wechsel zu MRH Trowe und ELVIS sagt Schmidt: „Die Möglichkeit, bundesweit sowohl für MRH Trowe als auch für ELVIS-Partner tätig zu sein, ist äußerst spannend. Hier kann ich mein Fachwissen und meine Erfahrung einsetzen, um erstklassige Versicherungslösungen für Logistikunternehmen, Frachtführer, Lagerhalter und Spediteure bereitzustellen.”
Schmidt ist seit 2015 im Segment der Industrieversicherungsmakler für Transport und Logistik tätig, zuletzt als Leiter des Fachbereiches Transport- und Verkehrshaftungsversicherungen bei der SÜDVERS Assekuranzmakler GmbH. Zuvor hatte er führende Positionen bei namhaften Unternehmen inne, wie der KRAVAG-Logistic Versicherung AG, R+V Versicherung und der Allianz Versicherungs-AG.
Verantwortlich für den Inhalt:
Mesterheide Rockel Hirz Trowe AG Holding, Walther-von-Cronberg-Platz 6, 60594 Frankfurt am Main, Tel: +49 (0) 69 6605889-0, www.mrh-trowe.com
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Die EU-Kommission hat am 24. Mai die lang erwartete Kleinanlegerstrategie veröffentlicht.
EU-Finanzkommissarin McGuiness gibt sich dem Lobbydruck geschlagen und verzichtet vorerst auf ein vollständiges Provisionsverbot für Finanzberater. Das Provisionsverbot für beratungsfreie Geschäfte sowie die Revisionsklausel, welche ein vollständiges Provisionsverbot drei Jahre nach Einführung der neuen Regulierung ermöglicht, haben jedoch drastische Folgen für Finanzdienstleister und Verbraucher, wie Partner Max Biesenbach und Senior Director Sonia King von der globalen Strategieberatung Simon-Kucher darlegen:
Die EU-Kommission hat gestern die lang erwartete Kleinanlegerstrategie veröffentlicht. Ein vollständiges Verbot von Abschluss- und Bestandsprovisionen im Wertpapier- und Versicherungsgeschäft ist vorerst vom Tisch. Zu groß war der Druck der Lobbyisten aus der Finanzdienstleistungsbranche und verschiedener Regierungen, darunter die Finanzminister Deutschlands, Frankreichs oder Österreichs, die den Abbau von Arbeitsplätzen und die Einstellung von Beratungsleistungen für Kleinanleger vorausgesagt hatten.
Dennoch wird die neue Regulierung drastische Auswirkungen auf Finanzdienstleister und Anleger haben: So sieht die Kleinanlegerstrategie u.a. ein Provisionsverbot für den Verkauf von Anlageprodukten vor, wenn keine Beratung erfolgt. „Beratung“ ist hier definiert als die Abgabe einer persönlichen Empfehlung durch den Finanzdienstleister an den Kleinanleger, bei der der Finanzdienstleister eine persönliche Bewertung der Bedürfnisse des Kleinanlegers sowie eine persönliche Bewertung der Anlageprodukte, die diesen Bedürfnissen entsprechen, vorgenommen hat. Der beratungsfreie Verkauf (sogenannte beratungsfreie oder auch „execution-only“ Geschäfte – in den FAQs der Kommission wird dieser Begriff synonym verwendet) hingegen ist als die reine Vermittlung von Anlageprodukten ohne eine solche persönliche Empfehlung definiert. Konkret bedeutet dies: Nimmt ein Kleinanleger Kontakt mit der Bank auf und tätigt eine Anlage, nachdem er eine persönliche Empfehlung erhalten hat, ist der Bank die Vereinnahmung von Provisionen erlaubt. Tätigt der Kleinanleger hingegen eine Anlage über die Website oder die App der Bank, ohne zuvor eine persönliche Empfehlung erhalten zu haben, ist die Vereinnahmung von Provisionen künftig nicht mehr zulässig.
Diese rechtliche Verschärfung hat drastische Auswirkungen auf die breite Masse der Wertpapierdienstleister in Europa. Betroffen sind sowohl die bspw. im deutschen Onlinebroker-Markt führenden Direktbanken als auch die extrem erfolgreich gewachsenen Neobroker. Eine Einführung von monatlichen Abogebühren (sogenannte Subscription Fees, zuletzt geschehen beim Low Cost Broker BUX) oder auch die Erhöhung von Transaktionsgebühren könnten denkbare Folgen sein. Doch auch die klassischen Filialbanken sind massiv betroffen, denn es ist heute weit verbreitete Praxis, dass Anleger beratene und beratungsfreieTransaktionen in einem einzigen Wertpapierdepot vermischen. Eine deutlich stärkere Trennung und auch eine unterschiedliche Bepreisung dieser Geschäfte wird die Folge sein, wenn die Filialbanken einen drastischen Ertragseinbruch vermeiden wollen.
Zusätzlich behält sich die EU-Kommission vor, die neu eingeführten Regeln drei Jahre nach Verabschiedung des Pakets zu bewerten. Sollte diese zu dem Schluss kommen, dass Verbraucher anhaltend benachteiligt werden, kann eine weitere Verschärfung (sprich ein vollständiges Provisionsverbot) in Betracht gezogen werden. Diese Revisionsklausel hat für den Finanzsektor diverse strategische Nacharbeiten zur Folge: Jedes Institut in Europa, das Kleinanleger im Wertpapiergeschäft betreut, wird nun einen Plan B erarbeiten müssen, um ein angepasstes Geschäftsmodell ausrollen zu können, sobald die Revisionsklausel greift. Die Branche steht somit vor großen Herausforderungen.
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Die EU-Kommission hat ihre Pläne für ein Provisionsverbot für Finanzberater fallen gelassen – Für den FPSB Deutschland ist die Frage der Vergütung bei einer Anlageberatung aber ohnehin zweitrangig – Entscheidend sind ganz andere Kriterien
Die Debatte wurde zum Teil heftig geführt, nun sind die Pläne der EU-Kommission, ein allgemeines Provisionsverbot im Finanzvertrieb einzuführen, vom Tisch. Zumindest vorerst. Den entsprechenden Beschluss haben die Brüsseler Verantwortlichen bis auf Weiteres verschoben. Ungeachtet dessen wurde über das Pro und Contra eines Verbots der provisionsorientierten Anlageberatung in den vergangenen Wochen und Monaten viel gestritten. Während Befürworter darauf hinwiesen, dass Provisionen Fehlanreize setzen würden, weil sie den Berater für den Verkauf möglichst teurer Finanzprodukte belohnen, erklärten die Gegner, dass sich gerade Kleinanleger eine unabhängige Honorarberatung gar nicht leisten könnten.
Für den Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) lenkt diese Diskussion vom eigentlichen Thema ab. Denn es komme nicht auf die Form der Vergütung an, sondern vielmehr auf die Qualität der Beratung. „Ob Honorar- oder provisionsorientierte Beratung – die Vergütungsform sagt nichts über die Beratungsqualität aus“, sagt FBSB-Vorstandsvorsitzender Professor Dr. Rolf Tilmes.
Für den FPSB-Vorstand steht fest: „Egal, für welche Form der Anlageberatung der Kunde sich entscheidet: Gratis bekommt er sie nicht – auch wenn der Berater über Provisionen vergütet wird und die Beratung nicht separat in Rechnung gestellt wird.“ Dagegen sei auch nichts einzuwenden. „Hauptsache, es gibt keine versteckten Provisionen, über die der Kunde nichts erfährt“, so Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director Finance, Wealth Management & Sustainability Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist.
„Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass der Ansatz, den der FPSB Deutschland immer verfolgt hat, nämlich die Koexistenz von Provisions- und Honorarberatung, für den Schutz des Kundeninteresses der einzig richtige ist“, betont Prof. Tilmes. Der Kunde sollte selbst entscheiden können, welche Beratung er wahrnehmen möchte. „Gut und entscheidend ist, wenn Kunden Finanzplanung erleben. Deshalb sollte die Finanzplanung als Selbstverständnis im Beratungsalltag aktiv vom Berater eingesetzt werden“, fordert der Finanzexperte.
Denn bei der Beratung sollte nicht der Produktverkauf, sondern das individuelle Bedürfnis des Kunden im Vordergrund stehen. „Objektivität und Transparenz müssen bei der Empfehlung von Produkten ebenso selbstverständlich sein, wie die Offenlegung aller Kosten, die mit einem Produkt verbunden sind, inklusive aller Vergütungen, die der Berater selbst erhält.“
Unabhängig von der Vergütungsform besteht der Idealfall somit in einer neutralen, produktunabhängigen Beratung und davon getrennt die Umsetzung der Empfehlungen, um eine Kollision zwischen Berater- und Kundeninteressen zu vermeiden. Denn nur wenn die Beratung unabhängig von Produkt- und damit einhergehend unabhängig von Provisionsinteressen erfolge, könne sie sich an den Bedürfnissen der Kunden orientieren.
Seit ungefähr zehn Jahren begleitet der FPSB Deutschland sehr aktiv alle Normverfahren im Bereich der Finanzdienstleistungen, die auf der Ebene des DIN angesiedelt sind, und gestaltet diese mit. „Alle DIN-Normen, die im Verlauf dieser Jahre entstanden sind, haben vor allem den Schutz des Verbrauchers im Fokus“, berichtet der FPSB-Vorstand. Diese Initiativen erfüllen einen der ersten Schritte, die zu einer Verbesserung des Verbraucherschutzes führen können, nämlich die Selbstregulierung durch die Marktteilnehmer. Durch eine Stärkung der Anlageberatung seien Verbraucher in der Lage, die für sie ideale Beratungsform frei wählen zu können.
Professionelle Finanzplaner mit hoher Beratungsqualität
Der FPSB Deutschland als Berufsverband aller CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals (CFP®) setzt sich seit seiner Gründung 1997 im Interesse der Verbraucher für Beratungsqualität auf höchstem Niveau ein und hat das Konzept der Zertifizierung von Finanzplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung, Prüfungen, Erfahrungsnachweisen und Ethik auch in Deutschland eingeführt. Das System aus den Grundsätzen ganzheitlicher Beratung, ordnungsmäßiger Finanzplanung, den Ethikregeln und der Fortbildungspflicht, um das Zertifikat alle zwei Jahre zu erneuern, garantiert den Kunden ein Höchstmaß an Beratungsqualität. Der Anspruch des FPSB ist, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Dafür arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.
Im Zusammenhang mit dem Thema „Qualität in der Beratung“ verweist der FPSB außerdem auf die Regelwerke und insbesondere auf die Standesregeln und den damit verbundenen Grundsätzen ganzheitlicher Beratung und den Praxisstandards für ganzheitliche Finanzberatung. Wichtige Aspekte sind im Positionspapier „Beratungsqualität als Mehrwertdienstleistung durch Orientierung an den Standesregeln des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V” zusammengefasst. Das Positionspapier des FPSB Deutschland ist auf der Homepage des Verbandes unter https://fpsb.de/fuer-berater/dokumentencenter.html hinterlegt.
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Über 90 Teilnehmer mit Vorständen von mehr als 50 Versicherungsgesellschaften sowie Vertreter aller JDC Großkunden nahmen am zweiten JDC Plattform-Summit „MORGEN 2023“ im Kurhaus Wiesbaden teil.
Deutschlands bekanntester Ökonom Professor Hans-Werner Sinn sieht in moralgesteuerter grüner Wirtschaftspolitik verheerende Auswirkungen für den Standort Deutschland und die Innovationsbestrebungen vieler Unternehmen.
Thomas Langkabel, National Technology Officer von Microsoft-Deutschland, gab Einblicke, wie sich der Technologiekonzern mit Künstlicher Intelligenz auf die Zukunft vorbereitet und welche Lösungen der Branche schon heute dienen.
Unter dem Titel „Morgen 2023 – der Plattform-Summit der Versicherungsbranche“ veranstalteten die Jung, DMS & Cie. AG sowie die MORGEN & MORGEN GmbH am 25. Mai 2023 im Kurhaus in Wiesbaden ihr zweites C-Level-Event auf Vorstandsebene. Wie bereits bei der erfolgreichen Veranstaltung im vergangenen Jahr fanden sich auch diesmal wieder die Vorstände von mehr als 50 Versicherungsgesellschaften sowie die Geschäftsführungen der JDC Plattform-Großkunden aus dem Belegschaftsmakler- und Bancassurance-Segment ein.
Beherrschendes Thema des Plattform-Summits waren die großen Transformationen in Deutschland und der Welt, was diese für die Versicherungs- und Vertriebsbranche bedeuten und wie der technologische Fortschritt im Plattformgeschäft als Lösung dienen kann und wird. Antworten auf diese Fragen aus Theorie und Praxis gaben die beiden Keynote-Speaker Professor Hans-Werner Sinn sowie Thomas Langkabel, National Technology Officer von Microsoft Deutschland.
Professor Hans-Werner Sinn analysierte mit seinen gewohnt klaren Aussagen, was die Wirtschaft und die Branche neben Innovationsbereitschaft und Technik jetzt braucht: „In einem Multi-Krisen-Umfeld, wie wir es derzeit erleben, sind umfassende Lösungsansätze wichtiger als moralgesteuertes Krisenmanagement. Der Staat ist nie der bessere Unternehmer, denn Innovationen und technische Fortschritte kommen in einer funktionierenden Plattform-Ökonomie direkt aus dem Markt. Genau deshalb ist eine Politik der Verbote und übermäßiger Regulierung einer Marktwirtschaft nicht angemessen“, verdeutlichte Professor Sinn.
Diese von Professor Sinn angesprochene, funktionierende Plattform-Ökonomie lebt JDC mit ihrer Plattform-Technologie für den Versicherungsvertrieb seit Jahren vor.
Thomas Langkabel gab in seiner Rede interessante Einblicke, wie sich sein Unternehmen auf die Zukunft vorbereitet und welche Lösungen der Technologiekonzern der Branche bietet. Weitere Fachthemen auf dem Plattform-Summit der Versicherungsbranche drehten sich darum, ob ChatGPT und Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz tatsächlich Wettbewerbsvorteile bieten, sowie fünf Best-Practice-Beispiele von JDC Plattform-Kunden und deren Geschäftsmodelle.
Dr. Sebastian Grabmaier, Gastgeber und Vorstandsvorsitzender von Jung, DMS & Cie., zeigte sich mit dem zweiten großen Branchenevent dieser Art sehr zufrieden und betonte abschließend: „Die Themen Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Plattform-Ökonomie werden die Zukunft unserer Branche dominieren, das haben die Vorträge des heutigen Abends erneut deutlich gemacht. Umso wichtiger ist es, dass unser regelmäßiger Summit eine wichtige und nötige Diskussionsplattform für alle Marktteilnehmer bietet.“
Über Jung, DMS & Cie.
Jung, DMS & Cie. ist eine Service- und Technologieplattform für derzeit rund 16.000 Finanzdienstleister in Deutschland und Österreich. Unsere Vertriebspartner profitieren von modernster Prozess- und Beratungstechnologie, spezialisierten KompetenzCentern und einem erfahrenen Produktmanagement in allen Sparten. Jung, DMS & Cie. stellt ihren Vertriebspartnern über 12.000 Produkte von mehr als 1000 Gesellschaften aus den Bereichen Investmentfonds, Versicherungen, Beteiligungen sowie Finanzierungen und im Haftungsdach der österreichischen Tochter Jung, DMS & Cie. GmbH auch strukturierte Bankprodukte wie beispielsweise Zertifikate oder ETFs zur Verfügung.
Im Rahmen unserer Advisortech-Strategie bieten wir innovative Beratungs-, Prozess- und Verwaltungstechnologien für unsere Vertriebspartner. Während viele den technologischen Wandel als Problem und die jungen Fintech-Firmen als neue Wettbewerber sehen, betrachten wir den Faktor „Technologie“ als große Chance. Unsere Advisortech-Lösungen helfen unseren Vertriebspartnern, ihre Kunden noch besser zu betreuen und im Ergebnis mehr Umsatz zu generieren. Mit einem notariell beglaubigten Eigenkapital von über 16 Mio. Euro gehört Jung, DMS & Cie. zu den finanzstärksten Service- und Technologie-Diensteistern für den Finanz- und Versicherungsvertrieb.
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