Jede vierte Person wird in ihrem Arbeitsleben berufsunfähig – und wer dann ohne Einkommen dasteht, dem droht der finanzielle Ruin.

Erkrankungen der Psyche und des Bewegungsapparats sind die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit. Erwerbstätige sollten eine schützende Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht auf eigene Faust abschließen, empfiehlt Finanztip. Denn die ist oft schwer zu bekommen. Der unabhängige Geldratgeber hat Versicherungsmakler getestet, die beim Vergleich helfen.

Am häufigsten werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen Nervenkrankheiten (35,75 %) berufsunfähig, zu denen größtenteils psychische Erkrankungen zählen. Danach folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats (17,85 %) sowie Krebs und andere bösartige Geschwülste (16,96 %). Das ergibt eine Auswertung des Analysehauses Morgen & Morgen.

Für Berufstätige ist daher eine BU empfehlenswert – doch die richtige zu finden, ist nicht einfach. Viele Anbieter tummeln sich auf dem Markt, die Anträge sind kompliziert und die Fragenkataloge umfangreich. Oft lehnen Versicherer Kundinnen und Kunden auch aus gesundheitlichen Gründen ab. „Dabei schleichen sich schnell Fehler ein, die es Versicherten erschweren, im Krankheitsfall eine Berufsunfähigkeitsrente zu bekommen“, sagt Barbara Weber, Versicherungsexpertin bei Finanztip. „Daher sollten sich Interessierte bei der Wahl einer BU von einem Versicherungsmakler helfen lassen.“

Das gibt es bei Abschluss der Versicherung zu beachten

Bevor es an den Abschluss der BU geht, gibt es einige Dinge zu beachten. Da die BU-Rente die laufenden Kosten decken muss, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sie hoch genug ansetzen. Außerdem sollten sie eine Nachversicherungsgarantie vereinbaren. Mit dieser lässt sich die Rentenhöhe nachträglich anpassen. Eine Beitragsdynamik kann man vereinbaren, damit sich die BU-Rente automatisch an die Inflation anpasst. Die wichtigsten Punkte, auf die Interessierte beim Abschluss einer BU achten sollten, hat Finanztip in einer Checkliste zusammengefasst. „Diese hilft im Beratungsgespräch, um zu prüfen, dass der Vertrag alle relevanten Punkte abdeckt“, so Weber.

Welche Versicherung die richtige ist, hängt unter anderem vom Alter und Gesundheitszustand ab. „Etwa kann ein gut bewerteter und billiger Tarif nicht der richtige sein, wenn in der Vergangenheit bereits gesundheitliche Probleme auftraten und Versicherte deshalb schlechtere Konditionen bekommen“, sagt Weber. Außerdem sollten Interessierte die BU separat abschließen und nicht an eine Lebensversicherung koppeln. Häufig wird dabei eine BU abgeschlossen, deren Absicherungsniveau zu niedrig ist. Außerdem: Will man die Lebensversicherung kündigen, ist auch die BU weg.

Makler können mit einer anonymen Risikovoranfrage herausfinden, zu welchen Bedingungen die Versicherung abgeschlossen würde. Wenden sich Interessierte selbst an einen Versicherer und werden abgelehnt, wird das zu ihrem Nachteil in einem zentralen Register gespeichert – das erschwert, eine BU zu bekommen.

Diese Versicherungsmakler empfiehlt Finanztip

Der Geldratgeber empfiehlt, die BU nicht auf eigene Faust abzuschließen, sondern sich Hilfe von Expertinnen und Experten zu holen. In einem aktuellen Test hat Finanztip nach Spezialisten für die Arbeitskraftabsicherung gesucht. Gute BU-Makler sollten hohe Standards erfüllen, unter anderem:

mindestens vier erfahrene BU-Beraterinnen und -Berater pro Unternehmen

über 60 BU-Beratungen pro Berater und Jahr

Vermittlung von mindestens 30 Versicherungsgesellschaften

klare, nachvollziehbare Beratung u. a. zur Bedarfsermittlung, Risikovoranfrage und Angebotsvergleich. Dazu hat Finanztip eine detaillierte Beschreibung ihres Beratungsprozesses angefordert.

Zusätzlich haben die Makler eine freiwillige Selbstverpflichtung unterschrieben, die die Punkte umfasst, in der die Finanztip-Standards festgehalten sind. Folgende Versicherungsmakler haben am besten abgeschnitten: Von Buddenbrock, Hoesch & Partner, BVLG, Dr. Schlemann und CS Capital Synergy.

Verantwortlich für den Inhalt:

Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH, Hasenheide 54,10967 Berlin, Tel: 030 / 220 56 09 – 80, www.finanztip.de

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt ausdrücklich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C 697/23) im Verfahren zwischen Huk-Coburg und Check24 zur Abgrenzung von Versicherungsmaklern und Versicherungsunternehmen.

Mit der Entscheidung bekräftigt der EuGH die eigenständige Marktrolle freier Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler und schützt diese vor einer unzulässigen Gleichsetzung mit Produktgebern.

Der EuGH stellte unmissverständlich klar, dass Vermittlerunternehmen, die selbst keine Versicherungsprodukte anbieten – hierzu gehört auch Check24, mit gewerberechtlicher Zulassung als Versicherungsmaklerunternehmen  –, nicht als Mitbewerber von Versicherungsunternehmen im Sinne der EU-Richtlinie über vergleichende Werbung angesehen werden dürfen. Entscheidend ist demnach nicht allein die technische Darstellung eines Vergleichs, sondern vielmehr die tatsächliche Marktposition des Vermittlers als unabhängiger Akteur. Dieses Urteil bestätigt somit deutlich die Position des AfW, wonach unabhängige Maklerunternehmen eine eigenständige Rolle auf einem separaten Markt einnehmen und dementsprechend regulatorisch behandelt werden müssen.

„Das Urteil verdeutlicht, dass die unabhängige Vermittlung von Versicherungsprodukten rechtlich klar von der Risikoträgerschaft und Produktgestaltung der Versicherer abzugrenzen ist. Kritiker des Urteils sollten berücksichtigen, dass es nicht um Einzelbewertungen bestimmter Marktakteure geht, sondern um die grundlegende Stärkung der strukturellen Unabhängigkeit des gesamten Versicherungsmaklermarktes“, betont Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. „Wir erwarten zudem, dass diese Entscheidung Auswirkungen auf aktuelle Auseinandersetzungen mit Verbraucherzentralen haben wird, die mittels Abmahnverfahren versuchen, die Unabhängigkeit der Versicherungsmaklerschaft grundsätzlich infrage zu stellen.“

Der AfW erkennt durchaus an, dass es kritische Stimmen gibt, welche die Verbraucherfreundlichkeit bestimmter vereinfachender Darstellungen von Versicherungsprodukten – etwa mittels Tarifnoten oder Bewertungssystemen – hinterfragen. Solche Kritik – die der AfW mit trägt – unterstreicht, dass transparente und nachvollziehbare Information weiterhin eine wesentliche Grundlage für fundierte Verbraucherentscheidungen bleiben muss. Jedoch darf diese verbraucherschutzorientierte Diskussion nicht dazu führen, dass Vermittlerunternehmen regulatorisch mit Versicherern gleichgestellt werden.

Der AfW wird sich weiterhin aktiv dafür einsetzen, dass diese wichtige rechtliche Abgrenzung zwischen Vermittlerunternehmen und Produktgebern konsequent im deutschen Aufsichts- und Wettbewerbsrecht umgesetzt und berücksichtigt wird.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Die Diskussion um die europäische Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy, RIS) hat mit zwei neuen sogenannten Non-Papern an Fahrt aufgenommen.

Neben der Europäischen Kommission, die erste Vereinfachungsvorschläge präsentierte, haben nun auch Frankreich und Tschechien ein eigenes Non-Paper vorgelegt. Dieses geht noch weiter und fordert weitreichende Deregulierungen. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW sieht die unabhängige Beratung durch die aktuellen Entwicklungen gefährdet und mahnt praxisnahe Lösungen an.

Die Europäische Kommission war nach dem Start der Trilogverhandlungen beauftragt worden, den RIS-Entwurf im Sinne der Praktikabilität zu überarbeiten. Ihr Non-Paper schlägt vor, vorvertragliche Informationen zu vereinfachen, ESG-Angaben im PRIIPs-KID zu streichen sowie Eignungs- und Best-Interest-Tests zusammenzuführen. Zudem sollen Peer-Gruppen-Vergleiche und Benchmark-Modelle für verschiedene Produktgruppen eingeführt werden. Auch eine Überarbeitung des umstrittenen Inducement-Tests wurde angeregt. Kurz darauf folgte das Non-Paper von Frankreich und Tschechien. Es fordert eine tiefere Deregulierung. Unter anderem sollen die Best-Interest-Prüfung und der Inducement-Test entfallen oder stark eingeschränkt werden. Auch die Anforderungen an die Portfoliodiversifizierung und sogenannte Level-2-Regelungen – präzisierende Ausführungsvorschriften, die maßgeblichen Einfluss auf den Beratungsalltag haben – sollen reduziert werden.

Non-Paper sind in der EU-Gesetzgebung keine offiziellen Rechtsakte, sondern dienen als informelle Diskussionsgrundlage. Sie sind rechtlich unverbindlich, zeigen jedoch auf, welche Lösungswege innerhalb der Verhandlungen erwogen werden.

Bereits vor den beiden Non-Papern hatten Rat und Parlament ihre Positionen abgesteckt. Während der Rat eher auf Flexibilität und Aufsichtsfokus setzt, verfolgt das Parlament eine detailreichere und stärker schutzorientierte Linie. In zentralen Bereichen wie Produkt-Governance, Marketinganforderungen, Sachkunde, Kundenklassifikation und Provisionsregelungen bestehen teils erhebliche Differenzen – besonders aber auch zu dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission aus Mai 2023.

Für den AfW steht fest: Der Ausgang der Verhandlungen könnte die Rahmenbedingungen für die unabhängige Vermittlung auf Jahre prägen. „Die Vorlage dieser beiden Non-Paper zeigt, wie offen die weitere Ausgestaltung der RIS derzeit ist“, erklärt Norman Wirth, Vorstand des AfW. „Gerade für unabhängige Vermittlerinnen und Vermittler ist es entscheidend, dass am Ende keine Regelungen stehen, die Beratung unnötig erschweren oder verteuern. Überregulierung gefährdet am Ende die Vielfalt und den Zugang zu guter Beratung.“

Während die ursprünglichen Pläne für ein Provisionsverbot halbwegs vom Tisch sind, sieht der AfW weiterhin besonders kritisch die Pläne zur indirekten Preisregulierung über europaweite Benchmarks. „Staatliche Preisvorgaben passen nicht zu funktionierenden Märkten. Sie können zu einer Einschränkung der Beratungsvielfalt führen und gerade Kleinanleger von der unabhängigen Beratung ausschließen“, so Wirth weiter.

Auch umstritten bleibt der Umgang mit dem PRIIPs-KID. Dieses standardisierte Basisinformationsblatt soll Privatanlegern eine schnelle Übersicht über wesentliche Merkmale und Risiken von Anlageprodukten ermöglichen. Kritisiert wird jedoch, dass es teils zu komplex und schwer verständlich ist. Die Kommission schlägt deshalb vor, bestimmte Angaben wie ESG-Informationen zu streichen und die Darstellung insgesamt zu vereinfachen.

Die nächsten Wochen werden zeigen, in welche Richtung sich die RIS weiterentwickelt. Am 14. Mai befasst sich die Verhandlungsgruppe des Europäischen Parlaments mit den neuen Non-Papern, die des Rats folgt am 19. Mai. Weitere – bisher unbestätigte – Trilogtermine sind für 3. Juni und 1. Juli vorgesehen. Ob die Kommission eine konsensfähige Balance zwischen Vereinfachung und wirksamem Anlegerschutz finden kann, bleibt abzuwarten.

Norman Wirth fasst zusammen: „Der aktuelle Verlauf der RIS-Debatte wirft ernste Fragen auf. Statt zu einer besseren Kapitalmarktteilnahme beizutragen, drohen sich die Verhandlungen in technischen Detailregelungen und Bürokratie zu verlieren. Die Interessen der Kleinanlegerinnen und -anleger und ihrer qualifizierten, unabhängigen Beratung geraten dabei zunehmend aus dem Blick. Es ist jetzt an der Kommission, Verantwortung zu übernehmen und den Kurs grundlegend, bis hin zu Rücknahme des kompletten Vorschlages zu hinterfragen – bevor ein Regelwerk entsteht, das in der Praxis mehr schadet als nützt.“

Hintergrund: Die Retail Investment Strategy (RIS):

Die europäische Kleinanlegerstrategie soll den Zugang von Privatanlegern zu Kapitalmärkten verbessern und den Anlegerschutz stärken. Sie umfasst Änderungen an bestehenden Regelwerken wie MiFID II und IDD. Die RIS wird derzeit im Trilog zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat verhandelt.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Der Vorstand der Stuttgarter Versicherungsgruppe hat Volker Bohn mit Wirkung zum 1. Mai 2025 zum Generalbevollmächtigten für unabhängige Vertriebspartner ernannt.

Seit seinem Eintritt am 1. November 2019 war Volker Bohn als Organisationsdirektor im Vertrieb der Stuttgarter tätig. Seine Arbeit steht für eine konsequente Marktorientierung, strategischen Weitblick und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Partnern im unabhängigen Vertrieb.

Neben seinen operativen Aufgaben ist Volker Bohn auch bei verschiedenen strategischen Themen beteiligt. So übernahm er im Dezember 2021 die Rolle des Nachhaltigkeitsbeauftragten der Stuttgarter Versicherungsgruppe. In dieser Funktion trieb er bis Ende März 2024 die Implementierung des Nachhaltigkeitsboards und die Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie maßgeblich voran und etablierte ein effektives Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmen.

Zudem war er Teil des Kernteams für den Strategieentwicklungsprozess der Stuttgarter und ist Mitglied der Projektleitung des Fusionsprojektes mit der SDK.

Über Die Stuttgarter:

Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. ist als Muttergesellschaft der Stuttgarter Versicherungsgruppe in Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) allein den Interessen ihrer Versicherten verpflichtet. Der Schwerpunkt der Gruppe liegt auf modernen Vorsorgelösungen in der Lebens- und Rentenversicherung sowie in der Unfallversicherung. Relevante Kennzahlen bestätigen seit vielen Jahren die Solidität des Unternehmens.

Verantwortlich für den Inhalt:

Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Rotebühlstr. 120, 70135 Stuttgart, Tel: 0711/665 – 14 71, Fax: 0711/665 – 15 15, www.stuttgarter.de

Ergebnisse der aktuellen AssCompact AWARD-Studie

Die neue Studie “AssCompact AWARD – BU / Arbeitskraftabsicherung 2025” liefert spannende Erkenntnisse über die aktuellen Trends und die damit verbundenen Herausforderungen in der Versicherungsbranche. Während die Absicherung biometrischer Risiken bei unabhängigen Vermittlern zunehmend an Wert gewinnt, zeichnet sich nach einer kleinen Delle im Vorjahr wieder eine vorsichtig optimistische Geschäftsprognose ab.

Die neueste Ausgabe der Studie “AssCompact AWARD – BU / Arbeitskraftabsicherung 2025” liefert einen umfassenden Einblick in die Verteilung von Geschäftsanteilen sowie die Zufriedenheit unabhängiger Vermittlerinnen und Vermittler mit Produktgebern im Bereich der Arbeitskraftabsicherung. Dabei zeigt sich: Die Alte Leipziger, Canada Life und Swiss Life behaupten ihre Positionen oder klettern im Ranking weiter nach oben.

Veränderungen bei den Maklerfavoriten

Bei der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) bleibt die Alte Leipziger unangefochten auf dem ersten Platz. Die Swiss Life verbessert sich im Vergleich zum Vorjahr auf Rang 2 und liegt mit einem Geschäftsanteil von rund 69 % hinter der Spitzenreiterin. Allianz und Nürnberger teilen sich den dritten Platz. Im Bereich Dread Disease/Multi Risk führt Canada Life erneut deutlich vor der Nürnberger. Swiss Life sichert sich Platz 3. Bei der Grundfähigkeitsversicherung übernimmt Swiss Life erstmals die Spitzenposition und verbesserte sich um drei Ränge im Vergleich zum vierten Platz des Vorjahres. Canada Life und die Nürnberger rutschen jeweils um einen Platz auf Rang 2 und 3.

Qualität entscheidet über Maklerzufriedenheit

Die Zufriedenheit mit Produktgebern wird nicht allein durch hohe Geschäftsanteile bestimmt. Vielmehr legen Makler großen Wert auf Leistungsmerkmale wie Produktqualität, finanzielle Stabilität und eine reibungslose Leistungsabwicklung. So gelten die Alte Leipziger und Swiss Life in der BU als Vorreiter in Sachen Produktqualität. Bei Dread Disease/MultiRisk setzt Canada Life die Standards. In der Grundfähigkeitsversicherung punktet Swiss Life sowohl bei der Produktqualität – gleichauf mit der Stuttgarter – als auch bei der finanziellen Stabilität. Bei der Leistungsabwicklung in der Grundfähigkeitsversicherung liegen Swiss Life und VOLKSWOHL BUND gleichauf an der Spitze.

Trends und Anforderungen im Markt

Die Studie macht deutlich, dass Vermittler immer mehr Wert auf moderne und transparente Produkte legen. So würdigen 89 % der Befragten den lückenlosen Übergang zwischen Krankengeld und BU-Leistung als zentrales Merkmal. 83 % sehen den Verzicht auf die Umorganisationsklausel als wichtigen Fortschritt für Selbstständige. Ebenso relevant ist für 71 % der befragten Makler der Verzicht auf die konkrete Verweisung in BU-Verträgen.

Zur Studie

Die Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2025“ bietet wertvolle Einblicke in den Markt für Arbeitskraftabsicherungen aus Sicht der unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittler. Diese basiert auf einer Online-Befragung vom 19.02.2025 bis 14.03.2025. Die Netto-Stichprobe nach Bereinigung umfasst 336 Vermittlerinnen und Vermittler der Finanz- und Versicherungsbranche. Die Studie kann zum Einzelpreis von 2.500 Euro zzgl. MwSt. erworben werden. Ansprechpartner ist Dr. Mario Kaiser (Tel. 0921 75758-33, E-Mail: kaiser@bbg-gruppe.de).

Verantwortlich für den Inhalt:

bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.dewww.asscompact.dewww.die-leitmesse.dewww.dkm365.de

Der Finanzmarkt hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Immer mehr digitale Tools wie die KI-gestützte Finanzplanung oder umfangreiche Vergleichsportale drängen auf den Markt und konkurrieren mit klassischen Finanzberatern.

Das bringt viele Kundinnen und Kunden ins Grübeln: Braucht es den menschlichen Berater überhaupt noch – oder reichen die Möglichkeiten moderner Technologien mittlerweile aus?

Es lässt sich nicht bestreiten, dass die digitalen Tools nützlich sind – allerdings eher ergänzend zu einer klassischen Finanzberatung. Diese geht nämlich weit über eine kalkulierte Produktempfehlung hinaus. Ein Berater aus Fleisch und Blut bezieht seine Erfahrungen mit ein, kann Kundenaussagen bewerten und einordnen und erarbeitet sich das Vertrauen seiner Kunden. In welchen konkreten Aspekten eine persönliche Finanzberatung einem Algorithmus überlegen ist, beleuchtet der folgende Beitrag.

  1. Finanzberater beraten individuell und ganzheitlich

Bei der persönlichen Finanzberatung werden viele Aspekte von der Altersvorsorge bis zur Vermögensplanung einbezogen. Im Gegensatz zu digitalen Tools entwickeln Berater deshalb ein umfassendes und ganzheitliches Konzept, das zudem auf eine langfristige Zusammenarbeit ausgelegt ist. Auch Veränderungen, die zukünftig eintreten könnten, werden dabei berücksichtigt. Menschliche Finanzberater sorgen dafür, dass der Kontakt zum Kunden stets bestehen bleibt und passen die Finanzplanung proaktiv an die jeweils aktuellen Situationen an. Auf diese Weise werden Risiken für Verluste minimiert und potenzielle Chancen optimal genutzt.

  1. Finanzberater beraten kompetent und transparent

Finanzberater kennen sich nicht nur mit den Konditionen einzelner Produkte aus, sie können auch abschätzen, ob Angebote zur langfristigen Strategie passen oder diese eher gefährden. Sie sind deshalb deutlich besser als digitale Tools geeignet, den Nutzen eines bestimmten Produkts für den Kunden einzuordnen. Als unabhängige Dienstleister beraten sie zudem neutral und sind daran interessiert, die beste Lösung für ihre Kunden zu ermitteln. Dabei klären sie stets transparent über anfallende Gebühren oder eventuell vorhandene Risiken auf, um die langfristige Zusammenarbeit nicht zu gefährden.

  1. Finanzberater bauen eine persönliche Bindung zu ihren Kunden auf

Ein menschlicher Finanzberater ist für seine Kunden persönlich erreichbar. Das bedeutet, sie können sich auf einen bekannten Ansprechpartner verlassen – besonders wertvoll ist eine solche Konstellation in Krisensituationen. Wer sich hingegen auf digitale Tools verlässt, muss sich im Ernstfall mit Computersystemen oder distanzierten Kundendienstmitarbeitern begnügen. Hinzu kommt, dass der menschliche Finanzberater gerade in langjährigen Kundenbeziehungen zur emotionalen Stütze werden kann, der in Ausnahmesituationen einen rationalen Überblick behält.

  1. Finanzberater koordinieren Kundenanliegen und Anforderungen der Finanzgesellschaft

Finanzprodukte und -dienstleistungen sind vielfältig und variieren je nach angebotener Gesellschaft. Für Laien ist es oftmals schwierig, die jeweiligen Voraussetzungen zu erfassen, zu koordinieren und einzuhalten. Während einer Zusammenarbeit übernimmt diese Aufgaben der Finanzberater. Auf der Grundlage der geäußerten Anliegen und Wünsche setzt er sich mit den Konditionen der einzelnen Verträge auseinander und achtet darauf, dass sämtliche Vorschriften eingehalten werden.

  1. Finanzberater bieten exklusive Produkte und komplexe Dienstleistungen an

Finanzberater sind gegenüber Vergleichsportalen oftmals deutlich im Vorteil, weil sie Produkte und Dienstleistungen vermitteln können, die in den Portalen gar nicht gelistet werden. Auch bezüglich der Risikoanalyse verschiedener Angebote nimmt der menschliche Berater eine deutlich umfassendere Einschätzung vor, als es einer Technologie möglich ist.

Möglichkeiten der KI in der Finanzberatung

KI-basierte Tools zeigen in vielen Bereichen beeindruckende Fähigkeiten. Dennoch fehlt ihnen die Fähigkeit, menschliche Bedürfnisse gezielt zu erfassen, im Detail nachzufragen und daraus sinnvolle Schlüsse zu ziehen. Letztlich handelt es sich um eine Technologie, die von Menschen programmiert wurde – mit Zielen und Absichten, die für Außenstehende oft nicht nachvollziehbar sind. In der KI-Finanzberatung könnte etwa die Akquirierung neuer Kunden im Vordergrund stehen. Eine Empfehlung der KI wäre dann nicht mehr neutral oder unabhängig, sondern von vordefinierten Interessen oder Gesellschaften geleitet.

Zudem gilt: KI ist ein Hilfsmittel – vergleichbar mit einem Taschenrechner. Auch dieser liefert nur dann richtige Ergebnisse, wenn er korrekt bedient wird. Genauso hängt die Qualität der KI-Ergebnisse stark von den Eingaben und vom Wissen des Nutzers ab. Für die Finanzberatung bedeutet das: Je geringer die Fachkenntnisse des Anwenders, desto weniger hilfreich sind die Vorschläge, die eine KI liefert.

Über die Vertranium GmbH:

Kevin Fiawoo, Marcel Mankas und Maurice Mankas sind die Gründer der Vertranium GmbH. Sie bringen die Finanzbranche wieder ins richtige Licht und verhelfen Finanzdienstleistern erfolgreich zu hochwertigen Kunden und Mitarbeitern. Dabei verfolgen sie eine hybride Strategie: Zum einen werden bewährte und in der Praxis erprobte Marketingmaßnahmen umgesetzt. Zum anderen erfolgt eine Analyse und Optimierung der internen Strukturen und Prozesse des Unternehmens.

Verantwortlich für den Inhalt:

Vertranium GmbH, Uhlbacher Str. 7, 70329 Stuttgart, Tel: 0711 390 154 57, www.vertranium.de

DVAG überzeugt im Jubiläumsjahr mit herausragender “Fanquote”

Im Jahr ihres 50-jährigen Bestehens feiert die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) eine weitere bedeutende Auszeichnung: Zum sechsten Mal in Folge wurde das Unternehmen als “Kundenchampion” ausgezeichnet. Diese Ehrung unterstreicht die kontinuierliche Spitzenleistung des Familienunternehmens in der Finanzberatung und die hohe Zufriedenheit ihrer Kundinnen und Kunden.

Seit einem halben Jahrhundert überzeugt die DVAG mit ihrem einzigartigen Geschäftsmodell, das stets den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Die Beziehung von Mensch zu Mensch ist das Herzstück der besonderen Unternehmenskultur und das spiegelt sich in der herausragenden Beratungsqualität wider. Die Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der DVAG bieten ihren Kundinnen und Kunden maßgeschneiderte Lösungen und eine umfassende Betreuung, die weit über die reine Finanzberatung hinausgeht. Das zeigt sich nun erneut in der Auszeichnung zum Kundenchampion. Mit sechs Mal Bestleistung in Folge setzt die DVAG hohe Maßstäbe für eine herausragende Kundenorientierung.

Der Auszeichnung liegt eine repräsentative Onlinebefragung des F.A.Z.-Instituts, der Deutschen Gesellschaft für Qualität e. V. (DGQ) und des 2Hmforum. zugrunde. Besonders erfreulich ist die Steigerung der Fanquote um drei Prozent (im Vergleich zum Vorjahr) auf nunmehr 35 Prozent. Dieses herausragende Ergebnis zeigt, dass die Kundinnen und Kunden der DVAG nicht nur zufrieden sind, sondern sich auch emotional mit dem Unternehmen verbunden fühlen. Die langfristige Kundenbindung, die die Deutsche Vermögensberatung seit Jahrzehnten auszeichnet, ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor und wird durch die hohe Fanquote eindrucksvoll bestätigt. “Die Deutsche Vermögensberatung stellt sich seit vielen Jahren erfolgreich dem Wettbewerb Deutschlands Kundenchampions. Einzig entscheidend für die Auszeichnung ist die Bewertung der Kunden. Umso beeindruckender ist es, dass ein Unternehmen so konstant das hohe Niveau in der Beziehungsqualität, gemessen am Anteil der Fans halten kann. Daher ein herzlicher Glückwunsch an die Finanzcoaches der DVAG, die diesen Erfolg erst möglich machen”, so Jonas Lang, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Vertrieb bei 2Hmforum.

“Die erneute Auszeichnung als Kundenchampion ist eine herausragende Bestätigung für die professionelle Beratungsleistung unserer Vermögensberaterinnen und Vermögensberater beim Kunden sowie unsere Beratungsphilosophie. Unsere Kundinnen und Kunden schätzen die Nähe und die persönliche Beratung durch ihre Vermögensberaterinnen und Vermögensberater immer mehr. Diese Auszeichnung gebührt daher unseren Beraterinnen und Beratern für ihre tägliche Arbeit und ihr Engagement”, so Marcus Aßmuth, Mitglied des Vorstandes der Deutschen Vermögensberatung.

Im Jubiläumsjahr blickt die DVAG unter dem Motto “50 Jahre Zukunft” optimistisch in die Zukunft und setzt weiterhin auf Innovation und Exzellenz in der Finanzberatung. Die kontinuierliche Verbesserung der Beratungsleistung und die emotionale Bindung zu den Kundinnen und Kunden bleiben zentrale Bestandteile der Unternehmensstrategie.

Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe

Rund 8 Millionen Kunden setzen bei den Themen Absicherung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau auf die Kompetenz und Erfahrung der Vermögensberaterinnen und Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung Unternehmensgruppe. Die Finanzcoaches helfen ihren Kunden, das Beste aus ihren Finanzen zu machen. Getreu dem Leitsatz “Früher an Später denken” bieten sie in über 5.200 Direktionen und Geschäftsstellen eine branchenübergreifende und individuelle Beratung. Als Deutschlands größte eigenständige Allfinanzberatung feiert das Familienunternehmen 2025 sein 50-jähriges Jubiläum und richtet dabei den Blick weiterhin in die Zukunft, um innovative und maßgeschneiderte Lösungen für Kundinnen und Kunden anzubieten.

Verantwortlich für den Inhalt:

Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, Münchener Straße 1, ­60329 Frankfurt, Tel.: 069/23840, Fax: 069/2384185, www.dvag.com

Einfache Prozesse für Vertriebspartner:innen

Es gibt Millionen kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland. Sie sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Sie sind Leistungsträger. Sie sind kreativ und mutig.

Doch sie stehen aktuell vor besonderen Herausforderungen. Wirtschaftskrise, steigende Kosten und zu viel Bürokratie setzen kleinen und mittleren Unternehmen oft zu. In diesem Umfeld ist es daher besonders wichtig, sich gegen existenzielle Risiken abzusichern.

Als großer und erfahrener Firmenversicherer nimmt AXA Deutschland die Bedürfnisse dieser Unternehmen jetzt noch stärker in den Blick – mit der überarbeiteten Betriebshaftpflichtversicherung. Durch zahlreiche Leistungserweiterungen schon in der Grunddeckung bietet der Profi-Schutz Haftpflicht von AXA eine zeitgemäße Absicherung. Die wichtigsten Features:

Erweiterte Grunddeckung (mind. 10 Leistungsupdates je Zielgruppe)

Viele Entschädigungsgrenzen auf 500.000 EUR angehoben, z.B. im Bereich Handel, Handwerk, Dienstleistung für Folgeschäden durch Abhandenkommen fremder Schlüssel

Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung für viele Betriebsarten im Bereich Handel

Senkung der Mindestbeiträge auf teilweise bis zu 90 Euro netto – und damit besonders attraktiv auch für kleinere Unternehmen

Chiara Fries (34), Leiterin Firmengeschäft Haftpflicht bei AXA Deutschland: „Die Betriebshaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen für Unternehmen, weil Haftungsansprüche schnell existenzbedrohend werden können. Wir wollen Unternehmerinnen und Unternehmern Sicherheit geben, damit sie sich auf ihr Geschäft und ihre Vision konzentrieren können. Die Zukunft sollte kein Risiko sein, sondern eine Chance. Egal wie groß oder klein ein Unternehmen ist.“

Weiterer Vorteil für Kund:innen und Vertriebspartner:innen: Der neue Profi-Schutz Haftpflicht ist einfacher in der Beratung und im Abschluss:

Vertriebspartner:innen haben deutlich mehr Entscheidungsfreiheit im Beratungsgespräch für individuellere Lösungen

Abschluss von bis zu 10 Mio. Euro Versicherungssumme direkt am Point of Sale (höhere Summen auf Anfrage möglich)

Die Fragebögen sind um mehr als 30 Prozent reduziert. Dadurch sparen Kund:innen und Vertriebspartner:innen wertvolle Zeit.

Umfassende Absicherung für Firmen

AXA bietet neben Sach- und Haftpflichtversicherungen für Unternehmen auch Möglichkeiten für die persönliche Absicherung von Unternehmerinnen und Unternehmern gegen Krankheit und Berufsunfähigkeit bis hin zur privaten Altersvorsorge.

Da jede Branche ihre speziellen Risiken hat, bietet AXA Firmenkund:innen die Möglichkeit, den eigenen Versicherungsschutz im Rahmen einer individuellen Beratung aus verschiedenen Produkten zusammenstellen und sich entsprechend der eigenen Möglichkeiten bedarfsgerecht abzusichern.

Verantwortlich für den Inhalt:

Axa Konzern AG, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Colonia­-Allee 10­20, D­-51067 Köln, Tel: 01803 55 66 22, Fax: +49 ­221­148­21704, www.axa.de

Verband besteht dabei auf essenzielle Punkte

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wünscht der neuen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD viel Erfolg, Mut und Entscheidungsfreude, um die drängenden Probleme Deutschlands anzupacken und zu lösen.

„Vor dem Hintergrund der aufreibenden Kanzlerwahl, aktueller geopolitischen Verwerfungen, der Demokratieskepsis und einem Reformstau im Inland sowie den Herausforderungen durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine steht die neue Bundesregierung vor einer Herkulesaufgabe“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir werden sie dabei als führender Vermittlerverband mit der uns möglichen Kraft und kritischen Solidarität bei ihren Reformvorhaben unterstützen und konstruktiv mit ihr zusammenarbeiten.“

Dem BVK ist insbesondere wichtig, dass die Reform der privaten Altersvorsorge und der Riester-Rente nach jahrelangen Verschleppungen endlich angepackt und beherzt durchgeführt werden, jedoch nicht über das Gießkannenprinzip eines Standardprodukts.

„Hier ist es für uns essenziell, die sozialpolitische Bedeutung unseres Berufsstands für die Absicherung der Menschen ohne Wenn und Aber anzuerkennen“, betont BVK-Präsident Heinz. „Dazu gehört für uns insbesondere das Ende aller Diskussionen über Provisionen, die unsere Existenzgrundlage darstellen sowie ein Moratorium bei Regulierungen und weiteren Verschärfungen der Aufsicht.“

Wir werden nun zeitnah den Dialog mit dem SPD-geführten Finanzministerium aufnehmen, um die Vermittlerinteressen darzulegen. „Unsere Maßgaben für eine konstruktive Zusammenarbeit mit der neuen Bundesregierung haben wir in einem Forderungskatalog zusammengefasst“, so BVK-Präsident Heinz. „Wir werden unser weitverzweigtes Netzwerk ins politische Berlin dafür nutzen, damit es trotz der komplexen Problemlage vorwärts geht.“

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kekuléstraße 12, D­-53115 Bonn, Tel: 0228/22805­0, Fax: 0228/22805­50, www.bvk.de

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung nimmt in tiefer Trauer Abschied von seinem langjährigen Mitglied und einzigen Ehrenmitglied Hans John, der am vergangenen Samstag im Alter von 79 Jahren verstorben ist.

Hans John war eine herausragende Persönlichkeit und über Jahrzehnte eine prägende Kraft in der Welt der unabhängigen Versicherungsmakler. Als echter Hamburger Kaufmann im besten Sinne verband er unternehmerische Klarheit und Integrität mit einem außergewöhnlichen menschlichen Gespür. Wir schätzten ihn als verlässlichen, geradlinigen Partner, der stets mit Sachverstand, aber auch mit Herz agierte.

Sein Engagement für die Belange der Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler sowie für die gesamte Branche war außergewöhnlich. Unermüdlich setzte er sich für faire Rahmenbedingungen, unternehmerische Freiheit und die Stärkung der unabhängigen Beratung ein, auch lange Jahre im Beirat des AfW. Nicht zuletzt diese Verdienste führten im Jahr 2015 dazu, dass Hans John die bislang einzige Ehrenmitgliedschaft des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung verliehen bekam.

AfW-Vorstand Norman Wirth würdigt den Verstorbenen mit persönlichen Worten: „Hans John war für mich persönlich viel mehr als nur ein geschätzter Kollege. Er war ein echter Mentor, der mir vor über 20 Jahren den Zugang zur Branche erleichtert und mich mit seiner Erfahrung und seinem Rat geprägt hat. Sein hanseatischer Humor, seine Loyalität und seine Menschlichkeit werden mir sehr fehlen. Hans John hat den AfW, die Branche und auch mich persönlich nachhaltig beeinflusst — dafür bin ich ihm zutiefst dankbar.“

Der Tod von Hans John ist ein großer Verlust für den AfW, für die gesamte Branche und für alle, die ihn persönlich kannten. Unsere Gedanken sind in diesen schweren Stunden bei seiner Familie, seinen Angehörigen und allen, die ihm nahe standen.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Das wir alle eines Tages sterben müssen, ist ein unausweichlicher Fakt. Mancher bekommt mehr Zeit, mancher weniger.

Mancher kann sich darauf vorbereiten, andere und deren Angehörige trifft es wie ein Schlag ganz plötzlich und unvorhergesehen. Auch wenn man das Ableben selbst nicht verhindern kann, ist es doch angeraten, die finanziellen Folgen aufzufangen. Wer Familie hat, der fehlt dieser auch als Versorger. Da sind große Verpflichtungen wie noch laufende Kreditverpflichtungen auszugleichen und zumindest für eine gewisse Zeit, ein Einkommensersatz zu schaffen. Auch die Bestattung selbst kostet Geld und die 5.000, 6.000 Euro, unter denen eine Beisetzung kaum möglich sein wird, sind weißgott nicht für jede Familie einfach so aus der Portokasse zu begleichen. Da ist eine kleine monatliche Verpflichtung und die Sicherheit, dass dann im Fall der Fälle alles geregelt ist, oft auch für das eigene Gefühl, seine Angelegenheiten selbst geregelt zu haben und niemandem eine Last aufzubürden, eine mehr als sinnvolle Lösung.

In ihrer jüngsten Qualitätsumfrage befragte VEMA ihre Partner und Genossen nach deren favorisierten Anbietern im Bereich der Risikolebensversicherung und des Sterbegelds. Wo stimmen Qualität, Preis und die Leistungsbearbeitung? Wo wurden gute Erfahrungen gemacht?

Risikoleben

DELA (19,51 % der abgegebenen Nennungen)

Hannoversche (16,53 %)

Allianz (14,63 %)

Sterbegeld

DELA (27,10 %)

LV 1871 (19,63 %)

IDEAL (19,16 %)

Die VEMA führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall und der Erreichbarkeit wurde gefragt.

Die VEMA steht inzwischen rund 4.900 mittelständischen Partnerbetrieb mit etwa 33.000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung. Die Maklergenossenschaft zählt inzwischen zum Kreis der führenden Maklerdienstleister. Getreu dem Firmenmotto „Genossenschaft macht stark!“ schafft man mit einem ganzheitlichen Ansatz Mehrwerte für die angeschlossenen Maklerkollegen von der technischen Abwicklung, durchdachten Deckungskonzepten, bis hin zur Unternehmensoptimierung und Weiterbildung.

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VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

infinma zeichnet Versicherer mit stabilen Prämien im BU-Bestand und transparente Biometrie-Versicherer aus.

Wie in den Vorjahren hat das Kölner Analysehaus infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH auch 2025 wieder eine Umfrage zur Beitragsstabilität in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei den deutschen Lebensversicherern durchgeführt.

Dabei haben sich die Analysten von infinma bewusst auf die Frage konzentriert, ob der jeweilige Versicherer in den letzten 10, 15, 20 oder mehr als 20 Jahren auf eine Anpassung der Überschussbeteiligung im Bestand der Berufsunfähigkeitsversicherungen (Selbständige Berufsunfähigkeits-Versicherungen sowie Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen) verzichtet hat. Anknüpfungspunkte der Untersuchung waren der Bonussatz und der Sofortverrechnungssatz, die vom Versicherer im angegebenen Zeitraum nicht geändert worden sein sollten. Im Ergebnis müssen die Zahlprämien für die Kunden entsprechend mindesten konstant geblieben oder gesunken sein.

„Ein Blick in die Informationen aus MindZV zeigt, dass die Risikoergebnisse bei den großen deutschen Lebensversicherern unverändert stabil sind. Das wirkt sich dann auch auf die Prämien im Bestand aus. Erhöhungen der Zahlprämie im BU-Bestand sind auch bei dieser Umfrage nicht bekannt geworden.“ erläuterte Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer der infinma GmbH. „Unsere Umfrage hat erneut bestätigt, dass die Versicherer durchweg solide und auskömmlich kalkuliert haben und Prämienanpassungen im Bestand bisher die Ausnahme gewesen sind.“ Sein Geschäftsführer-Kollege Marc Glissmann ergänzte: „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum in vielen Medien immer wieder über Beitragsanpassungen zum Nachteil der Kunden spekuliert wird, die sich dann in der Praxis nicht nachvollziehen lassen.“ Die Kritik einiger Marktteilnehmer, eine bloße Umfrage sei für ein so sensibles Thema ungeeignet, kontert er gelassen: „Im Hinblick auf die Beitragsstabilität haben komplexere Modelle bislang nicht nachweisen können, dass sie zu signifikant besseren Ergebnissen führen.“

Zusammenfassend stellen die Analysten von infinma fest, dass Beitragsanpassungen, die zu höheren Zahlbeiträgen für die Kunden geführt haben, in der BU die Ausnahme waren und immer noch sind. Anderslautende Kritik an den Versicherern mag zwar medienwirksam sein, hat sich in der Realität aber erneut nicht bestätigt. Es handelt es sich auch nicht um eine prämienrelevante Anpassung der Überschussbeteiligung, wenn ein Versicherer im Rahmen der Einführung des erhöhten Rechnungszinses für das Neugeschäft die Garantieleistungen erhöht und gleichzeitig die Überschussbeteiligung absenkt.

Die Ergebnisse der Gesellschaften, die an der Umfrage teilgenommen haben, werden auf der Seite https://www.infinma.de/bu_praemien.php veröffentlicht.

Parallel dazu hat infinma erneut Zusatzinformationen zur Absicherung der Arbeitskraft abgefragt. Den dies bzgl. Fragebogen können Interessenten hier einsehen:

https://www.infinma.de/bu_fragen_transaprenz

„Grundsätzlich sind wir mit der Resonanz der Umfrage sehr zufrieden“, kommentierte Schulz die Rücklaufquote. „Bei der Transparenz sehen wir hingegen zwei Entwicklungen: Die Zahl der Versicherer, die an der (freiwilligen) Zusatzumfrage teilnehmen, geht leider zurück. Dafür nimmt die Auskunftsfreudigkeit derjenigen Gesellschaften zu, die an der Transparenz-Umfrage teilnehmen.“ Auffällig ist, dass der Trend zu immer niedrigeren Beitrittsaltern, zumindest in der BU, offenbar gestoppt ist. Ein Eintrittsalter von 10 Jahren ist demnach immer noch eine Besonderheit. Anders sieht es bei der GF aus, die z. T. auch schon ab drei Jahren abgeschlossen werden kann. Die Zahl der Berufs- bzw. Risikogruppen in der BU bleibt unverändert hoch, obwohl zunehmend auch Rückversicherer die immer weitere Differenzierung bei der Tarifierung kritisieren.

Wie üblich werden die Gesellschaften, die zusätzliche Fragen zum Biometriegeschäft beantwortet haben, von infinma als „Transparente BU-Versicherer“ ausgezeichnet.

Auch diese Ergebnisse sind auf der o. g. Internetseite veröffentlicht.

Über die infinma GmbH

Die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH wurde im Jahre 2003 von den alleinigen Gesellschaftern und Geschäftsführern Marc C. Glissmann und Dr. Jörg Schulz gegründet. Das Institut ist als Analyse- und Beratungsunternehmen mit den Schwerpunkten Personenversicherungen und Kapitalanlagen / Investment tätig. Im Bereich der Unternehmensanalysen gehört infinma zu den führenden deutschen Anbietern und entwickelt bspw. regelmäßig mehr als 250 Kennzahlen zur Analyse der deutschen Lebensversicherer. Schwerpunkte der Produktanalysen sind fondsgebundene Versicherungen in allen Schichten der Altersvorsorge, Garantiemodelle, Konzepte zur Absicherung der Arbeitskraft sowie die Pflegeversicherung. Neben verschiedenen Software-Angeboten unterstützt infinma seine Auftraggeber unmittelbar in der Markt- und Wettbewerbsanalyse, beim Produktmanagement und –marketing sowie der Produktentwicklung und im direkten Kontakt mit Vermittlern und Endkunden. Ein aktueller Analyse- und Beratungsschwerpunkt liegt im Bereich der ESG-konformen Kapitalanlagen in der Lebensversicherung.

Zudem ist infinma Mit-Initiator der 2020 ins Leben gerufenen Branchen-Initiative Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung (BINL), einem Netzwerk, das sich an die Akteure im Markt für nachhaltige Altersvorsorge richtet.

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infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Max-Planck-Str.37A, 50858 Köln,Tel.+49 (0) 2234 933 69 14, www.infinma.de

Gängige Berechnungsmodelle erfassen nicht realistisch, welche Renditen Kunden tatsächlich erwarten können

Die jüngsten Kurseinbrüche an den Aktienmärkten haben Anleger verunsichert. Wer für seine Altersvorsorge auf Aktien setzt, muss sich auch auf die Volatilität der Märkte einstellen. Fondspolicen mit Garantien kombinieren die Ertragschancen der Kapitalmärkte mit einer Sicherheitskomponente. Diesen Produkten wird jedoch häufig vorgeworfen, sie seien zu teuer und lieferten zu wenig Rendite.

In einem Fachbeitrag brechen die Alte Leipziger Lebensversicherung und das unabhängige Analysehaus MORGEN & MORGEN mit diesen Vorurteilen gegenüber Fondsrenten mit Garantien. Dabei zeigen sie, dass häufig genutzte Berechnungsmodelle nicht geeignet sind, um realistisch einzuschätzen, welche Renditen die Kunden von ihren Altersvorsorgeprodukten erwarten können. Hier die zentralen Aussagen in Kürze:

Kunden wollen bei ihrer Altersvorsorge nicht auf Sicherheit verzichten

“Das Renditepotenzial der Kapitalmärkte haben viele Kunden mittlerweile erkannt. Gleichzeitig wünschen sich die meisten von ihnen ein gewisses Maß an Garantie, wenn es um die Altersvorsorge geht“, erklärt Sigurd Löwe, Bereichsleiter Produktmathematik bei der Alte Leipziger Lebensversicherung. „Hybridrenten“, also Fondsrenten mit einer garantierten Rente, bieten diese Kombination aus Sicherheit und Renditechancen. Die monatlichen Beiträge werden in Fonds und ins Sicherungsvermögen der Versicherer investiert – entweder stets im gleichen Verhältnis oder variierend je nach aktueller Marktentwicklung, um die vereinbarte garantierte Rente zu sichern. Bei einigen Hybridrenten fließt ein Teil der Beiträge zusätzlich in einen Wertsicherungsfonds. Der Vorteil: Eine noch höhere Fondsquote und damit bessere Renditechancen. Die Kritik: Die höheren Kosten des Wertsicherungsfonds schmälern die Rendite für den Kunden. Aber wie hoch fällt die Rendite wirklich aus?

Schwächen gängiger Rendite-Berechnungsmodelle befeuern Vorurteile

Die meisten Produktvergleiche nutzen deterministische Berechnungen, um die zu erwartende Rendite verschiedener Produkte zu vergleichen. „Diese Modelle setzen eine konstante Rendite von meist sechs Prozent pro Jahr voraus, ohne die Schwankungen der Kapitalmärkte zu berücksichtigen. Dabei wird sogar das Sicherungsvermögen mit sechs Prozent hochgerechnet, obwohl die durchschnittliche Rendite hier bei zwei bis vier Prozent liegt. Ein Produktvergleich auf Basis dieser Berechnungen hinkt offensichtlich“, so Sigurd Löwe.

Stochastisches Modell erfasst zu erwartende Renditen realistischer

„Für den Vergleich von Fondsrenten brauchen wir ein Hochrechnungsmodell, das die Kapitalmarktschwankungen und die entsprechenden Produktmechanismen berücksichtigt“, erklärt Joachim Kaeß, Fachreferent Mathematische Finanzmodelle beim unabhängigen Analysehaus MORGEN & MORGEN. „Denn dynamische Hybridrenten reagieren auf solche Schwankungen mit Umschichtungen zwischen den Anlagetöpfen. So optimieren sie die Renditechancen. Das fällt besonders stark bei Hybridrenten mit Wertsicherungsfonds ins Gewicht. Deterministische Berechnungsmodelle können diese Effekte nicht erfassen.“

Rechenbeispiel verdeutlicht Unterschiede in den Renditeerwartungen

Das von MORGEN & MORGEN entwickelte „Volatium“-Verfahren erzeugt eine stochastische Simulation vieler möglicher Kapitalmarktverläufe. Es zeigt, welche Renditen ein Produkt mit welcher Wahrscheinlichkeit in diesen Szenarien liefert.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht: Eine repräsentative Hybridrente mit Wertsicherungsfonds schneidet bei einer Renditeberechnung mit konstanter 6% p.a. Wertentwicklung schlechter ab als die Hybridrente ohne Wertsicherungsfonds.

Bei der stochastischen Hochrechnung verhält es sich im Mittelwert jedoch genau andersherum: Der stochastische Mittelwert ist bei der Hybridrente mit Wertsicherungsfonds höher.

Fazit: Hybridrenten mit Wertsicherungsfonds liefern im Mittel höhere Renditeerwartungen als gemeinhin bekannt. Das liegt daran, dass die oft verwendete Berechnungsmethode nicht erfassen kann, wie die Fondsrenten auf schwankende Kapitalmärkte reagieren.

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Alte Leipziger, Alte Leipziger ­ Platz 1, D­-61440 Oberursel, Tel.: 06171 / 66­00, Fax: 06171 / 24434, www.hallesche.de , www.alte­-leipziger.de

Erfolgreiche weitere Ausplatzierung der ursprünglich im Dezember 2024 emittierten Unternehmensanleihe zu einem Ausgabekurs von 102 %

  • Deutliches Wachstum und Rekorderlöse überzeugen institutionelle Investoren und resultieren in einer mehr als doppelten Überzeichnung
  • Fortsetzung der anorganischen Wachstumsstrategie zum stetigen Ausbau der Marktanteile

Die Netfonds AG hat am 23.April 2025 erfolgreich ihre Anleihe 2024 / 2029 (ISIN: DE000A4DFAM8, WKN: A4DFAM) im Zuge einer Privatplatzierung um einen Nennbetrag von EUR 7,5 Mio. weiter ausplatziert. Die starke Nachfrage der institutionellen Investoren führte innerhalb kürzester Zeit zu einer mehr als zweifachen Überzeichnung des Orderbuchs, wodurch nicht alle Zeichnungswünsche in voller Höhe berücksichtigt werden konnten. Gemeinsam mit der ursprünglichen Emission im Dezember 2024 beträgt der Gesamtnennbetrag nun EUR 22,5 Mio. Die weiteren Schuldverschreibungen wurden zu einem Ausgabepreis von 102 % ihres Nennbetrags begeben. Die Anleihe notiert an der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment Quotation Board (Open Market). Die weiteren Schuldverschreibungen werden in die bestehende Notierung der Anleihe aufgenommen.

Der Vorstand der Netfonds AG hat aufgrund der positiven Kursentwicklung, des starken vorläufigen Konzernergebnisses und der anhaltend hohen Investorennachfrage beschlossen, die Anleihe weiter auszuplatzieren. Der Emissionserlös wird zur Fortsetzung des erfolgreichen Wachstumskurses verwendet, der durch strategische Add-on-Akquisitionen ergänzt wird.

„Durch den gezielten Einsatz der Mittel aus unserer Erstbegebung haben wir unsere Akquisitionsziele zügig umgesetzt. So haben wir unter anderem die Assets under Management zum Jahreswechsel erstmals auf über EUR 4 Mrd. gesteigert. Die zusätzlichen Mittel aus der weiteren Ausplatzierung der Anleihe werden uns dabei unterstützen, diesen erfolgreichen Wachstumskurs konsequent fortzusetzen und unsere Marktposition weiter auszubauen”, sagt Peer Reichelt, CFO der Netfonds AG.

Die Transaktion wurde von der M.M.Warburg & CO als Bookrunner begleitet.

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Netfonds AG, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg, Tel: 040/8 222 67­0, Fax: 040/8 222 67­100, www.netfonds.de

Siegel „DEFINO zertifiziert“ als Gewährleistungsmarke eingetragen

Die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS, eine dem Bundeswirtschaftsministerium nachgeordnete Einrichtung, hat das DEFINO Institut für Finanznorm in Heidelberg als Zertifizierungsstelle akkreditiert. Die Akkreditierung gilt zunächst für die Personen-Zertifizierung auf die DIN 77230 „Finanzanalyse für Privathaushalte“.

Defino ist Initiator von Standards und Normen, die die Beratungsqualität in der Finanzbranche stärken, Verbrauchervertrauen stiften und als jeweils aktueller „Stand der Technik“ Haftungssicherheit schaffen. Als Zertifizierer prüft Defino die präzise Normumsetzung durch Beraterinnen und Berater sowie in Software-Applikationen und testiert diese durch Zertifikate und Gütesiegel. Durch die Zertifizierung haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Gewissheit, dass tatsächlich DIN drin ist, wo DIN draufsteht – gemäß den strengen DAkkS-Vorgaben allerdings nur dann, wenn der Zertifizierer seinerseits neutral und von den zertifizierten Personen, Produkten und Unternehmen unabhängig ist.

Akkreditierung stärkt Glaubwürdigkeit der Finanzberatungsbranche

„Die Akkreditierung von Defino als akkreditierte Zertifizierungsstelle ist ein wichtiger Schritt nicht nur für das Institut, sondern auch für die Glaubwürdigkeit der Branche und für deren ernsthaftes Bestreben, durch die Erarbeitung und ordentliche Umsetzung von guten und verlässlichen Normen den Kundennutzen zu stärken,“ betont Defino-Vorstand Klaus Möller.

Vor allem Unabhängigkeit, Neutralität und Fairness sind daher die Kriterien, auf die hin die DAkkS Zertifizierungsstellen in aufwendigen Verfahren und regelmäßigen Audits auf Herz und Nieren überprüft. Dabei werden die handelnden Personen, Gremien und Prozesse unter die Lupe genommen. Große Beachtung finden dabei insbesondere die Zertifizierungsprogramme der Zertifizierungsstelle, d.h. die Verfahren und Prüfungen und deren Inhalte, angewandte Fallbeispiele etc.. Diese Programme werden auf ihre Akkreditierungsfähigkeit geprüft, bevor die Zertifizierungsstelle akkreditiert werden kann.

Auch für die Programme zur Software-Zertifizierung auf die DIN 77230 sowie zur Personen- und Software-Zertifizierung auf die DIN 77235 „Finanz- und Risikoanalyse für Selbstständige, Freiberufler und KMUs“ hat die DAkkS die Akkreditierungsfähigkeit bereits bestätigt, so dass auch diesbezüglich die Akkreditierung von Defino als Zertifizierungsstelle alsbald in Angriff genommen werden kann.

Für alle genannten Zertifizierungsprogramme ist das Siegel „DEFINO zertifiziert“ auch beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA mit entsprechender Satzung als anerkannte Gewährleistungsmarke eingetragen. Damit ist Defino der einzige Scheme-Owner (Rechte-Inhaber) für die Prüfung und Zertifizierung von Personen und Prozess-Software auf Konformität zu den genannten DIN-Normen.

Über die DEFINO Institut für Finanznorm AG:

Vorrangiger Geschäftszweck der in Heidelberg ansässigen DEFINO Institut für Finanznorm AG ist die Zertifizierung von Personen, Unternehmen und Hilfsmitteln, die von DEFINO initiierte und andere wesentliche Standards und Normen für die Finanzbranche vollständig und verbindlich umsetzen, sowie von Unternehmen, die die vollständige Umsetzung dieser Standards und Normen unterstützen. Das DEFINO Institut ist dafür von der Deutschen Akkreditierungsstelle akkreditiert.

Zum Nutzen der mit Finanzberatung befassten Unternehmen, Berater und Vermittler sowie im Verbraucherinteresse initiiert und etabliert das DEFINO Institut allgemein gültige DIN-Standards und -Normen  zur nachhaltigen Verbesserung der Versicherungs- und/oder Finanzberatung. Das Unternehmen arbeitet dabei eng mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN), mit Wissenschaftlern, Verbraucherschutzorganisationen und Experten des Finanzdienstleistungsgewerbes zusammen.

Vorstände des DEFINO Instituts sind Dr. Klaus Möller und Mathias Grellert. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Dr.  Bernward Maasjost. Vorsitzender des DEFINO-Kuratoriums ist Prof. Dr. Hans-Wilhelm Zeidler.

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Defino Institut für Finanznorm AG, Kirschgartenstr. 52, 69126 Heidelberg, Tel: 06221 6732073, www.defino.de

Die Fondsplattform MorgenFund investiert weiter in die Digitalisierung, um ihr Geschäft mit Partnern und Vermittlern auszubauen und neue Kunden zu gewinnen.

In den vergangenen Wochen hat MorgenFund mehr als 10.000 zusätzliche Vermittler über digitale Schnittstellen (API) angebunden und damit einen wichtigen Schritt hin zu einem volldigitalen Vermittlergeschäft vollzogen. Zu den angebundenen Vertriebspartnern zählen Berater und Vermittler von Jung DMS & Cie, FP Finanzpartner, Fondskonzept und der Zurich Versicherung. Durch die Kombination von Digitalisierung und Kundenservice möchte MorgenFund im vermittelten Geschäft die Vorteile sowohl von klassischen Fondsplattformen als auch modernen Online-Brokern bieten.

Für Partner und Kunden ergibt sich durch die volldigitalen Prozesse folgender Mehrwert:

  • Im Kundengespräch sind Erfassungsfehler künftig so gut wie ausgeschlossen. Vermittler werden auf etwaige Fehleingaben oder zu ergänzende Informationen hingewiesen. Der gesamte Vorgang läuft papierlos und damit ressourcenschonend ab. Zudem bleibt mehr Zeit für den Kunden.
  • Durch die Automatisierung manueller Tätigkeiten entstehen auch bei großer Transaktionszahl keine Rückstände. Das Geschäft wird hoch skalierbar.
  • Berater nutzen zu jeder Zeit die aktuellen Formulare, Nacherfassungen und -bearbeitungen sind künftig nicht mehr nötig.

Als Partner der ersten Stunde setzt die Zurich Versicherung bereits seit Herbst vergangenen Jahres die MorgenFund-API in der Investmentberatung des selbstständigen Außendiensts ein. Seit Anfang Februar unterstützt MorgenFund die Berater der FP Finanzpartner AG mittels API bei der effizienten Geschäftsabwicklung. Jung DMS & Cie stellt seit dem 1. April über die eigene Service- und Technologieplattform die MorgenFund-API für Depoteröffnungen, Transaktionen und die Betreuung von Bestandskunden in ihrem Investmentgeschäft zur Verfügung. Fondskonzept arbeitet seit dem 2. April im Bereich Investmentfonds über die hauseigene Online-Plattform smartMSC und die MorgenFund-API digital mit MorgenFund zusammen. Weitere Pools und Partner werden voraussichtlich bis Mitte des Jahres angebunden sein.

„Die digitale Anbindung von Vertriebspartnern hat eine große Bedeutung für den weiteren Ausbau unseres Geschäfts. Denn unser Fokus liegt auf der Neukundengewinnung zusammen mit unseren Partnern“, sagt Heike Fürpaß-Peter, Geschäftsführerin von MorgenFund. „Dazu bringen wir ab Mai ein neues, für Kundendepots mit Online-Kommunikation deutlich günstigeres Gebührenmodell an den Start und investieren gezielt in die Servicequalität. Uns ist es wichtig, die Vertriebspartner durch ein erfahrenes Support-Team im Tagesgeschäft zu unterstützen.“

Den Grundstein für die Digitalisierungsoffensive legte MorgenFund 2024 mit der erfolgreichen Migration seiner IT-Infrastruktur in die Cloud. Über die neuen Anwendungsschnittstellen lassen sich Transaktionen und Aufträge in der Interaktion mit Partnersystemen wesentlich einfacher etablieren, betreiben und weiterentwickeln. So entsteht die Grundlage für ein flexibles und hoch skalierbares Geschäft.

Über MorgenFund

MorgenFund ist eine unabhängige und kundenorientierte Fonds-Plattform. Mit einfachen und flexiblen Depotlösungen bietet MorgenFund für verschiedene Kundengruppen ein umfangreiches Fonds- & ETF-Universum. Hinter MorgenFund steht ein agiles und branchenerfahrenes Team, dass auf der einen Seite Verlässlichkeit fokussiert aber auf der anderen Seite bewusst neue Wege geht, um gemeinsam mit Kunden und Partnern innovative Lösungen zu erarbeiten. So entsteht die richtige Balance zwischen persönlicher Expertise und moderner Plattform-Technologie.

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MorgenFund GmbH, Franklinstrasse 46, 60486 Frankfurt am Main, Tel: +49 69/566080329, www.morgenfund.com

Beim aktuellen Hausrat-Rating von Franke und Bornberg erreichen 118 von 356 Tarifen die Top-Note FFF+ hervorragend. Das markiert eine neue Bestleistung in der Geschichte des Ratings. Doch schwache Tarife gibt es noch immer.

Noch liegt die Schaden-Kostenquote (Combined Ratio) in der Hausratversicherung nach Angaben des GDV mit 86 % deutlich unter der Verlustzone. Doch allein 2024 stieg der Schadenaufwand um 17 %. „Anders als die meisten Sachversicherungen erstatten Hausratverträge nicht nur den Zeitwert, sondern den Wiederbeschaffungswert. Versicherer müssen neben den Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm, Elementar, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub auch steigende Regulierungskosten managen“, schildert Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH.

Grobe Fahrlässigkeit – wie fair sind die Regeln?

Das erste Rating für Hausratversicherungen im deutschen Markt hatte Franke und Bornberg bereits 2010 veröffentlicht. Seit einem umfassenden Relaunch im Jahr 2023 entscheiden 87 Kriterien über das Ergebnis. Neben Elementarschutz, der für die Analysten von Franke und Bornberg unverzichtbar ist, wird der Umgang mit grober Fahrlässigkeit besonders hoch gewichtet. Aspekte sind fahrlässiges Verhalten als Schadenursache, bei Obliegenheitsverletzungen sowie eingeschränkte Leistungen bei grober Fahrlässigkeit.

Ein Vertrag, der auch bei fehlerhaftem Verhalten zahlt, bietet mehr Schutz und bedeutet für Versicherte weniger Stress im Schadenfall. Kunden müssen mit dem Versicherer nicht über den Grad der Fahrlässigkeit streiten und fühlen sich fair behandelt. „Der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit ist gelebter Verbraucherschutz. Das senkt Komplexität und fördert Vertrauen“, erläutert Franke. In niedrigpreisigen Basis-Varianten werde die Einrede der groben Fahrlässigkeit allerdings oft nicht ausgeschlossen. Manche Versicherer beschränkten ihren Verzicht auf Schäden bis 25-, 20- oder sogar nur zehntausend EUR, so Franke. Wer sich dieser Einschränkung bewusst ist und für sich beanspruchen kann, stets die Obliegenheiten zu beachten, kann den Versicherungsschutz günstiger einkaufen. Denn Topleistungen kosten Geld. Die Bestnote FFF+ vergibt Franke und Bornberg aber nur an Tarife, die grobe Fahrlässigkeit nicht zulasten von Versicherten auslegen.

Die Ratingergebnisse im Detail

In der Hausratversicherung gehen Versicherer meist mit einer Basis-Variante für preissensible Kunden sowie mit einem Top-Tarif an den Start. Für das aktuelle Rating haben die Analysten von Franke und Bornberg insgesamt 356 Tarife von 96 Gesellschaften untersucht. Wie bei Franke und Bornberg üblich, müssen Tarife für bessere Noten neben einer hohen Bewertungspunktzahl über alle geprüften Kriterien hinweg sogenannte Mindestkriterien erfüllen. Dazu gehört in der Hausratversicherung neben Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit, dass Bargeld außerhalb von Wertschutzschränken bis 2.000 Euro versichert ist und neu angeschaffte Gegenstände mit einem Vorsorgebetrag von mindestens 15 Prozent geschützt sind.

Seit der Neuregelung der Ratingkriterien im Jahr 2023 steigt die Zahl der Spitzentarife. 2025 erhält bereits jeder dritte Tarif die Top-Note FFF+ hervorragend. Unter den Top-Tarifen finden sich viele junge Bedingungswerke. Am anderen Ende der Skala stehen vor allem Tarifgenerationen, die schon drei Jahre oder sogar deutlich länger am Markt sind.

Daran scheitern schwächere Hausratversicherungen

Nur „befriedigend“ FF oder schlechter bewertet werden oft Tarife mit zu niedrigen Leistungen bei Onlineschäden und unberechtigtem Gebrauch von Kreditkarten. Auch rund um Diebstähle, ob Trickdiebstahl, aus dem Auto, auf Reisen oder am Arbeitsplatz, treten Schwächen zutage. Das betrifft ebenfalls Diebstähle von Gartenmöbeln, Grills und Kinderwagen. Und nicht zuletzt lassen versicherte Leistungen für Seng- oder Schmorschäden sowie für Schäden durch Rauch und Ruß bei schwachen Tarifen zu wünschen übrig.

Apropos Diebstahl: Schäden durch Einbruchdiebstahl führen zu den mit Abstand meisten Beschwerden im Hausratbereich, wie die Ombudsfrau für Versicherungen in ihrem Jahresbericht 2024 schildert. Der Anteil dieser Schäden an den gesamten Beschwerden stieg im Berichtsjahr auf 30,4 Prozent (Vorjahr 23,8 Prozent) deutlich an.

Was eine gute Hausratversicherung kostet

Viel Schutz zum kleinen Preis: Für Wohnungen beispielsweise in Hannover gibt es leistungsfähige Hausrat-Tarife für 100 qm Wohnfläche (65.000 EUR Versicherungssumme) schon ab 140 EUR im Jahr – und das bereits inklusive Elementarschutz. Doch Vergleichen lohnt; manche Anbieter verlangen bis zu 300 EUR oder mehr. Fahrräder sind in diesen Verträgen, wenn überhaupt, oft standardmäßig mit höchstens 1.000 EUR gegen Diebstahl versichert. Höhere Leistungen sind entweder im Rahmen der Hausratversicherung kostenpflichtig oder als eigenständiger Vertrag möglich. Für ein Fahrrad im Wert von 6.000 EUR kann die Mehrprämie 50 % oder sogar 100 % der Hausratprämie betragen.

Nachhaltigkeit hält Einzug in Hausratbedingungen. Viele Tarife übernehmen Mehrkosten für energieeffiziente Elektrogeräte. Nachhaltig produzierte Gegenstände oder nachhaltige Unternehmen, die Instandsetzungen durchführen, dürfen ebenfalls etwas teurer sein. Das gilt auch für ressourcenschonende Reparaturen, die angesichts hoher Lohnkosten manchmal teurer sind als ein Neukauf. „In den eigenen vier Wänden zeigt sich, was uns lieb und teuer ist. Viele Menschen legen gerade hier besonders viel Wert auf Nachhaltigkeit. Deren Interesse aufzugreifen und zu fördern, zeichnet verantwortungsbewusste Versicherer aus“, sagt Christian Monke, Leiter Ratings Gesundheit und Private Risiken bei Franke und Bornberg.

Fazit und Ausblick

Die Qualität von Hausratversicherungen steigt. Versicherte profitieren davon aber oft nur beim Neuabschluss. Michael Franke rät deshalb: „Inflation und bessere Leistungen liefern einen guten Anlass, Hausratverträge regelmäßig zu prüfen. Passt die Versicherungssumme noch, erfordern Wertsachen speziellen Schutz und ist der Haushalt gegen Elementarschäden versichert? Ein Wechsel kann sich lohnen; sehr gute Tarife gibt es bereits zum günstigen Preis.“

Nachhaltigkeit findet Eingang in Hausratbedingungen. Versicherer übernehmen Mehrkosten für nachhaltigen Ersatz und Reparaturen. Ebenfalls nachhaltig wirkt ein Verzicht auf Kürzungen bei grober Fahrlässigkeit. Denn dieser vermeidet Stress bei Versicherten, macht die Schadenregulierung schlanker und günstiger und beugt nicht zuletzt teuren Gerichtsverfahren vor. Auf diese Weise können Versicherer ihren Regulierungsaufwand in Grenzen halten.

Die Franke und Bornberg GmbH veröffentlicht alle Ratingergebnisse in ihrem Internetauftritt. Hier finden Interessierte zudem die Bewertungsgrundlagen zur Hausratversicherung. Schaubilder und Statistiken zur Verteilung auf die Bewertungsklassen liefern stets eine Zeitpunktbetrachtung.

Verantwortlich für den Inhalt:

Franke und Bornberg GmbH, Prinzenstraße 16, 30159 Hannover, Telefon +49 (0) 511 357717 00, Telefax +49 (0) 511 357717 13, www.franke-bornberg.de

Die Aktienmärkte haben teils deutlich auf die aktuelle Zollpolitik der US-Regierung reagiert.

Dennoch raten Versicherungsexperten, dass gerade jetzt der richtige Zeitpunkt sein kann, in fondsgebundene Rentenversicherungen einzusteigen: “Niedrigere Kurse bieten Potenzial für zukünftige Kursgewinne und ermöglichen es, langfristig von einer Erholung der Märkte zu profitieren”, so Andreas Runkler, Bereichsleiter Produktentwicklung Leben bei der Zurich Versicherung. Der Experte für Fragen der Altersvorsorge erklärt, worauf es beim Vermögensaufbau mit Fondspolicen ankommt und wie diese dabei helfen können, die finanziellen Herausforderungen der Zukunft zu meistern.

  1. Langfristiges Sparen für die Altersvorsorge

Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen handelt es sich um langfristige Vorsorgemöglichkeiten. Sie ermöglichen es, über einen längeren Zeitraum Kapital anzusparen und so von der Entwicklung der Kapitalmärkte über lange Zeitspannen hinweg zu profitieren. Kurzfristige Aktienrückgänge – wie erst kürzlich – werden in der Regel während der Laufzeit des Vertrages wieder ausgeglichen. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Leistung, wann das Kapital, die Rentenleistung oder eine Kombination aus beiden Möglichkeiten, abgerufen wird. Durch Einschluss der Verfügungsphase ist der Zeitpunkt und die Verfügbarkeit dieser Renten- oder Kapitalauszahlung vom Kunden ganz flexibel wählbar.

Flexibilitäten ergeben sich aber auch bei der Zahlweise. So sind neben regelmäßigen Beiträgen (z.B. monatlich) auch Zuzahlungen oder eine einmalige Beitragszahlung möglich.

  1. Risikobereitschaft und Anlagehorizont bestimmen

Die persönliche Risikobereitschaft und der Anlagehorizont sollten klar definiert werden. So haben zum Beispiel jüngere Menschen häufig einen längeren Anlagehorizont und können daher auch in Fonds oder Depotmodelle mit höheren Renditechancen investieren, um langfristig von den Möglichkeiten der Kapitalmärkte zu profitieren.

  1. Sicherheit durch breite Streuung in der Anlage

Um das Risiko für die eigene Altersvorsorge zu verringern, sollte in verschiedene Anlageklassen investiert werden. Durch eine geschickte Mischung kann das Risiko für die Gesamtanlage reduziert werden, ohne dabei auf Renditechancen zu verzichten. Zurich ermöglicht mit Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung den Zugang zu einem qualitativ hochwertigen Fondsangebot. Damit verbunden erhalten die Kunden diese Fonds zu günstigen Großkundenkonditionen – sogenannte institutionelle Fondsanlageklassen.

Sparer, die sich am Kapitalmarkt auskennen und selbst entscheiden möchten, durch welche Fonds ihre Altersvorsorge aufgebaut werden soll, können ihre Fondsauswahl individuell selbst bestimmen.

Eine weitere Möglichkeit sind gemanagte Depotmodelle. Dabei handelt es sich um Modellportfolien, die für die Kunden kostenfrei professionell gemanagt werden. Die Kunden können je nach Risikoappetit und Laufzeit zwischen sicherheitsorientierten Modellen mit bis zu 30 Prozent Aktienanteil sowie chancenreichere Modelle mit Aktienquoten von 50 bis 100 Prozent wählen. Die Experten von Zurich legen in ausgewählte Publikumsfonds und ETFs an und bilden damit diversifizierte Fondsportfolien. Diese sind in Aktien weltweit sowie in Staats- und Unternehmensanleihen investiert. Die Portfoliozusammensetzung wird monatlich überprüft und regelmäßig aktiv an die aktuelle Kapitalmarktlage angepasst. Das bietet Kunden bestmögliche Renditechancen, ohne dass sie sich aktiv um das Investment kümmern müssen.

  1. Fondswerte mit dem Ablaufmanagement sichern

Schwankungen am Aktienmarkt können gegen Laufzeitende den Wert einer Police erheblich beeinträchtigen. Kunden sollten auf Sicherheitsmechanismen setzen. Mit einem gebührenfreien Ablaufmanagement kann zum Beispiel bei Zurich ab zehn Jahre vor Ablauf des Vertrages das aufgebaute Fondsvermögen automatisch in defensivere Anlagen umgeschichtet werden. So kann das Kapitalanlagerisiko deutlich reduziert werden.

  1. Altersvorsorge und Absicherung der Arbeitskraft

Neben dem Vermögensaufbau für das Alter ist es wichtig, auch die eigene Arbeitskraft abzusichern. Besonders für junge Familien ist es empfehlenswert, den Hauptverdiener gegen den Verlust der Arbeitskraft zu schützen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt dafür, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit weiterhin finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um den Lebensstandard zu sichern. So bleibt die finanzielle Stabilität der Familie gewährleistet, während gleichzeitig ein Vermögensaufbau für das Alter betrieben wird.

Fazit: Fondsgebundene Rentenversicherungen bieten eine Vielzahl an Möglichkeiten, langfristig für die eigene Zukunft und die der Familie vorzusorgen. Gerade in Zeiten von Aktienmarkt-Turbulenzen können niedrige Kurse Chancen für zukünftige Kursgewinne bieten. Mit der richtigen Strategie und einer sorgfältigen Auswahl der Fondsanlage bzw. des Depotmodells kann ein solider Grundstein für den Vermögensaufbau gelegt und sich gleichzeitig gegen finanzielle Risiken abgesichert werden.

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Zurich Gruppe Deutschland, Poppelsdorfer Allee 25-­33, D-­53115 Bonn, Tel: 0228 268 2725, Fax: 0228 268 2809, www.zurich.de

Open Source ist das Rückgrat der digitalen Welt – auch bei VEMA.

Viele der produktiven Systeme der Genossenschaft basieren auf Open-Source-Lösungen, die von engagierten Entwicklern weltweit kontinuierlich verbessert werden. Um diese Arbeit zu würdigen, stärken die Oberfranken die Open-Source-Community und unterstützen in diesem Jahr insgesamt elf Projekte mit regelmäßigen Spenden.

„Open Source spielt eine zentrale Rolle für unsere IT-Infrastruktur. Viele unserer produktiven Systeme basieren auf Open-Source-Lösungen“, erklärt IT-Vorstand Thomas Hirsch. „Mit unserer finanziellen Unterstützung möchten wir den Entwicklern nicht nur Anerkennung für ihre Arbeit entgegenbringen, sondern auch dazu beitragen, die Zukunft dieser Projekte zu sichern.“

Die Entscheidung, gezielt Open-Source-Projekte zu fördern, basiert auf der engen Verbindung zwischen der unternehmenseigenen IT und der Open-Source-Community. Oft stehen Entwickler vor der Herausforderung, ihre Arbeit finanziell tragfähig zu machen. Die Spenden der VEMA tragen dazu bei, diesen Planungssicherheit zu geben und die Weiterentwicklung ihrer Lösungen zu ermöglichen. Hirsch dazu weiter: „Unsere Unterstützung ist nicht nur finanzieller Natur. Wir stehen in engem Austausch mit den Entwicklern, geben Feedback und profitieren direkt von den gewonnenen Erkenntnissen. Diese Partnerschaft stärkt nicht nur unsere technologische Basis, sondern fördert auch den Innovationsgeist in der gesamten Community.“

Mit diesem Engagement unterstreicht VEMA ihre langfristige Strategie, nachhaltige digitale Lösungen zu fördern und die technologische Zukunft aktiv mitzugestalten.

Offene Stellen in der IT der VEMA finden Interessierte auf vema-eg.de/karriere.

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Allianz Plug-In Pension – digitaler Pensionsplan in Form einer fondsgebundenen Direktzusage

Lurse, ein führender HR- und bAV-Lösungsanbieter mit Fokus auf Compensation & Benefits, und Allianz Global Investors (AllianzGI), ein weltweit führender aktiver Vermögensverwalter, bringen mit Allianz Plug-In Pension[1] eine Innovation für die fondsgebundene Direktzusage auf den deutschen Markt: eine generationengerechte volldigitale bAV-Lösung, die eine komfortable und schnelle Einrichtung einer fondsgebundenen Direktzusage ermöglicht. Sie richtet sich an Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitenden – unabhängig davon, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an dem Pensionsplan tatsächlich teilnehmen.

Bisher war die fondsgebundene Direktzusage aufgrund Ihrer Komplexität vornehmlich größeren Unternehmen vorbehalten, die über eigene bAV-Experten verfügen. Denn bei der Einrichtung sind viele Parteien involviert und es gibt umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die diesen Durchführungsweg einerseits zwar sehr flexibel, andererseits aber auch komplex machen.

Daher haben viele vor allem mittelständische Unternehmen bislang von der Einführung einer fondsgebundenen Direktzusage abgesehen. Deren Beschäftigte konnten somit nicht von einem attraktiven Durchführungsweg partizipieren, der ein möglichst hohes Versorgungskapital im Alter anstrebt. Denn aufgrund von Freiheiten in der Kapitalanlage sowie der Möglichkeit, über die Standard-Höchstgrenzen hinaus steuer- und sozialversicherungsfrei einzuzahlen, ist die fondsgebundene Direktzusage sehr renditestark. Sie ist eine für die breite Belegschaft – insbesondere auch für Führungskräfte – geeignete betriebliche Altersversorgung und kann zudem möglicherweise bestehende Direktversicherungen ergänzen.

Allianz Plug-In Pension macht den Durchführungsweg der fondsgebundenen Direktzusage nun einer breiteren Unternehmenslandschaft zugänglich. Diese bAV-Lösung bietet Firmen unterschiedlichste Wahlmöglichkeiten zur Gestaltung einer individuellen Altersversorgung – etwa mit Blick auf die Beitragsstruktur oder Auszahlungsoptionen. Durch standardisierte und aufeinander abgestimmte Verträge aller Beteiligten kann quasi “auf Knopfdruck” ein volldigitaler Unterschriftenprozess ausgelöst und Allianz Plug-In Pension abgeschlossen werden.

Im Rahmen von Allianz Plug-In Pension erfolgt die generationengerechte Kapitalanlage über ein sogenanntes Lebenszykluskonzept. Für jüngere Beschäftigte mit einer längeren Zeit bis zum Renteneintritt wird stärker in chancenorientierte Anlagen wie Aktien oder Private Markets investiert, um ein attraktives Vorsorgevermögen aufzubauen. Je näher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann dem Renteneintritt kommen, desto mehr wird in stabilisierende Anlagen umgeschichtet, um das Vorsorgevermögen zu schützen. Für die Integration von Private Markets in das Lebenszykluskonzept wurde AllianzGI 2024 von European Pensions mit einem European Pensions Award ausgezeichnet.[2] Die FNZ Bank als Partner für die Depotführung hat speziell für Allianz Plug-In Pension eine Private-Markets-Fondslösung von AllianzGI für kleinere monatliche bAV-Sparbeiträge investierbar gemacht.

Michaela Sommer, Director Corporate Pensions Solutions bei AllianzGI, kommentiert: “AllianzGI managt im Kontext der fondsgebundenen Direktzusage bereits seit 20 Jahren erfolgreich Lebenszykluskonzepte für Großunternehmen. Zusammen mit unserem Partner Lurse machen wir diesen attraktiven Durchführungsweg und unser innovatives Kapitalanlagekonzept nun auch einer breiteren Unternehmenslandschaft zugänglich. Unser Ziel ist, zur weiteren Durchdringung der bAV in Deutschland beizutragen und so bei immer mehr Menschen einen Beitrag für einen sorgenfreien Ruhestand zu leisten.”

Adelheid Lanz, Managerin – Business Development bei Lurse, fügt hinzu: “Wir beobachten ein großes Interesse seitens mittelständischer Unternehmen an attraktiven und renditestarken bAV-Lösungen. Allianz Plug-In Pension bietet dem Mittelstand erstmalig die Chance an einem modernen Versorgungssystem mit einer volldigitalen Administrationsstrecke und einem benutzerfreundlichen Mitarbeiterportal partizipieren zu können. Wir freuen uns, mit unseren innovativen digitalen Plattformen und umfassenden bAV-Beratungsdienstleistungen beteiligt zu sein.”

Auf der Landingpage erhalten Sie detailliertere Produktinformationen: https://willkommen.meinevorsorge.de/de/

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