Seit April sind sämtliche Geschäftsbereiche des Karlsruher Insurtechs Teil der zuvor gegründeten Kompass Group Deutschland AG.

Die bisherige Kompass Group AG enthält seit diesem Zeitpunkt kein operatives Geschäft mehr und verbleibt als Mantelgesellschaft. Im Zuge der Maßnahme ist die Minderheitsaktionärin Deutsche Treuwert Wealth Management AG bei der Kompass Group Deutschland AG ausgeschieden. Mit der Gesellschaft assoziierte Personen bekleiden bei der Kompass Group Deutschland AG keine Positionen mehr. Das Insurtech führt sein Geschäft mit dem bekannten Vorstandsteam fort und befindet sich aktuell im Austausch mit Investoren und potenziellen Übernahmezielen.

„Die Maßnahmen, die wir bereits vor mehreren Monaten eingeleitet haben und die mit dem Übergang sämtlicher Bilanzpositionen auf die Kompass Group Deutschland AG im April abgeschlossen waren, verändern operativ nichts – weder für Mitarbeiter noch für Kunden und Geschäftspartner. Wir versprechen uns von der neuen Eigentümerstruktur einen verbesserten Zugang zu potenziellen Investoren und werden handlungsfähiger“, erklärt Matthias Schmidt, CEO der Kompass Group Deutschland AG, die Veränderung.

Über die Kompass Group

Die Karlsruher Kompass Group Deutschland AG kauft, digitalisiert und skaliert Finanzdienstleistungsunternehmen. Dank einer eigenen digitalen Berater-Plattform sowie Weiterbildungsangeboten, wie der „Elite Finanzberater Akademie“, löst die 2020 gegründete Unternehmensgruppe das Nachfolge-Problem vieler kleiner Finanzdienstleistungsunternehmen und hebt dank der qualifizierten Analyse von Daten neue Potenziale in Bestandsverträgen. Während der vergangenen Jahre verfolgte die Kompass Group einen aggressiven Wachstumskurs und übernahm Anfang 2023 unter anderem die Grafenberg AG. Inzwischen betreut die Kompass Group mehr als 100.000 Kunden und schloss im September 2023 eine Seed-Finanzierung über 5 Millionen Euro erfolgreich ab.

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Kompass Group AG, Am Sandfeld 15a, 76149 Karlsruhe, Tel: 07255 / 76 833 64, www.kompassgroup.de

Das EU-Parlament hat am Dienstag auf seiner Plenarsitzung in Straßburg wichtige Beschlüsse getroffen, mit denen das Gesetzgebungsverfahren zur Retail Investment Strategy (RIS) bzw. Kleinanlegerstrategie deutlich Fahrt aufnehmen wird.

Zum einen haben die Parlamentarier mehrheitlich entschieden, den Bericht des zuständigen ECON-Ausschusses für Wirtschaft und Währung zur Grundlage der Verhandlungen mit Kommission und Rat zu machen. Unter maßgeblicher Mitwirkung der Berichterstatterin, der französischen Europaabgeordneten Stéphanie Yon Courtin, verständigte sich der Ausschuss im März 2024 auf einen Text, der das von EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness initiierte Provisionsverbot für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten durch Versicherungsmakler wohl vereiteln würde.

Ebenfalls mit deutlicher Mehrheit hat das Plenum den ECON-Ausschuss mandatiert, nunmehr in formelle Verhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission einzutreten („Trilog“).

Der AfW begrüßt die Weichenstellungen des Europäischen Parlaments ausdrücklich. Frank Rottenbacher, AfW-Vorstand: „Mit der Entscheidung in Straßburg sind die europäischen Institutionen am Dienstag auf die Zielgerade des Gesetzgebungsverfahrens zu dem für unsere Branche so wichtigen Thema Kleinanlegerstrategie eingebogen. Wir wünschen den Verhandlungsteams der drei Institutionen gute Beratungen und den Willen zu einem Kompromiss. Dieser sollte möglichst nah an dem bleiben, was der ECON-Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Parlaments im März beschlossen hat“

Die von den deutschen EVP-Abgeordneten Markus Ferber und Ralf Seekatz initiierte Klarstellung im Ausschussbericht, die sich mit unabhängigen Vermittlern beschäftigt, ist ein entscheidender Faktor für eine ausgewogene Regulierung, die im Interesse der Verbraucher und Versicherungsmaklern zu positiven Ergebnissen führen kann. Im Wortlaut:

„Dieser Absatz hindert Versicherungsvermittler, die aufgrund ihres Rechtsstatus als unabhängig eingestuft werden, nicht daran, sich als nicht vertraglich an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden darzustellen, wenn sie darauf hinweisen, dass sie Anreize erhalten.“ (Quelle)

Der AfW wird auch den Trilog zwischen den EU-Institutionen mit konstruktivem Input begleiten und sich, wann immer nötig und möglich, für eine gute und schlüssige Regulierung einsetzen.

Kay Berg (Senior Advisor European Affairs), der den AfW in europäischen Themen berät, gibt einen kurzen Abriss über die Leitplanken der Verhandlungen zwischen den drei beteiligten Seiten:

„Parlament, Rat und Kommission müssen sich während des Trilogs auf einen gemeinsamen Text einigen, der für das Parlament und den Rat konsensfähig ist. Es steht zu hoffen, dass die Kommission ihrer Rolle als Vermittler gerecht werden und eine Einigung erleichtern wird.

Zwar wird das Europäische Parlament nach den Wahlen im Juni eine Weile brauchen, bis es sich konstituiert hat und auch die Ausschüsse besetzt und arbeitsfähig sein werden. Der nun begonnene Trilog muss dann aber nicht neu gestartet werden, sondern kann nahtlos an dem Punkt fortgesetzt werden, den die Verhandler noch im Frühling erreichen werden“.

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Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Karlsruhe, April 2024. Der Aufsichtsrat hat bei seiner letzten Sitzung zwei Vorständen der Kompass Group AG das Vertrauen entzogen und diese mit sofortiger Wirkung freigestellt.

Die Abberufung der Führungsriege des Insurtech Unternehmens bestehend aus Matthias Schmidt und Marcus Renziehausen ist damit beschlossen. Das Vorstandmandat von René Jerome Fuchs wurde bereits im Vorfeld beendet.

„Wir bedauern den Vorgang sehr“, so der Aufsichtsratsvorsitzende Hans-Gerd Coenen, „Wir haben viel Vertrauen in die junge Mannschaft gesetzt. Doch leider haben sie dieses nicht gerechtfertigt. Eine Fortsetzung der Zusammenarbeit, in der bisherigen Form, ist nicht mehr möglich“.

CEO Matthias Schmidt hatte Anfang April auf LinkedIn selbst eingeräumt, „dass es immer wieder Situationen gab, in denen wir als Team und auch ich persönlich einfach nicht gut entschieden habe… Manchmal geht man manche Dinge falsch an oder trifft nicht die richtige Entscheidung, was dann wiederum dazu führt, dass das Ergebnis nicht zufriedenstellend ist.“

Jetzt sah sich das Aufsichtsgremium der AG gezwungen, daraus auch Konsequenzen zu ziehen.

Mit einer kurzfristigen Neuberufung von Nachfolgern wir die Kompass Group AG ihren Wachstumskurs fortsetzen.

Für den Aufsichtsrat

Hans-Gerd Coenen, Aufsichtsratsvorsitzender der Kompass Group AG, Karlsruhe

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Die 2020 gegründete Karlsruher Unternehmensgruppe ist eine Plattform für Finanzberater und Versicherungsvermittler für Mergers and Acquisition. Das 20köpfige Team aus Experten und Spezialisten der Finanz- und Versicherungsbranche betreut und berät darüber hinaus mittlerweile deutschlandweit in 18 Städten über 70.000 private und gewerbliche Kunden. Zum Unternehmensverbund gehören 130 Partner für Fragen von Versicherungen, Finanzen und Immobilien.

Am 17. und 18. April fanden die diesjährigen VEMAtage statt. Rund 2.500 Personen aus Maklerbetrieben, von Versicherern, Dienstleistern und der VEMA trafen sich zum fruchtbaren Austausch in Fulda.

Traditionell war der Mittwoch wieder ein klassischer Messetag, an dem man sich bei etwa 150 Ausstellern über Produktneuerungen, interessante Dienstleistungen und technische Lösungen informieren konnte. Um dem stetig wachsenden Angebot der Genossenschaft gerecht zu werden, war diese selbst mit mehreren Ständen vertreten, an denen Mitarbeiter aus den jeweiligen Bereichen für Fragen zur Verfügung standen.

Beim Eröffnungsvortrag der Vorstände berichteten diese vom erfolgreichen Vergangenen und von Plänen für das laufende Jahr. So umriss Dr. Johannes Neder (Vorstand Produktmanagement/Marketing) eine Verbesserung der Erreichbarkeit der Versicherer als eines der wichtigsten Ziele. Auch eine Optimierung der Schadenbearbeitung müsse angestrebt werden. Hier werde die Genossenschaft ihren Beitrag leisten, um die Grundlage für schlanke, reibungslose Prozesse zu schaffen. Zuletzt ging er auch noch auf die Zeichnungsgrenzen bei den Versicherungssummen in der gewerblichen Sachversicherung ein, die Gewerbegeschäft zum Industriegeschäft machten. Hier müsse man als Versicherer reagieren und auf neue Gegebenheiten eingehen. Alte, vor Jahren gezogene Grenzen passten nicht mehr in die aktuelle Zeit. Auch hier müssten Preissteigerungen quer durch alle Bereiche Berücksichtigung finden.

Hermann Hübner (Vorstand IT/allgemeine Verwaltung) berichtete von der erfolgreichen Einführung von VEMAoffice, das inzwischen von zahlreichen Maklerkollegen genutzt wird. Er erläuterte dem Publikum, was man unter „hybrider Nutzung“ des Tools zu verstehen habe. Verwaltungsprogramm des Maklers (MVP) und VEMAoffice würden hier parallel genutzt werden. Beide kommunizieren und tauschen automatisch Daten aus. VEMAoffice wertet so jedes MVP auf. Am Ende der Entwicklung kann VEMAoffice ein MVP auch ersetzen. Er riss geplante Entwicklungen der nächsten Zeit an, damit klarer wurde, was die neue VEMA-Entwicklung einmal zu leisten imstande sein wird. Als nächsten Schritt auf der Roadmap dürfen sich die VEMA-Makler auf die neue Vorgangssteuerung freuen.

Andreas Brunner (Vorstand Vertrieb/Akademie) berichtete vom neueröffneten Konferenzzentrum und der Medienschmiede VEMAmedia. In beides hatte die Maklergenossenschaft umfangreich investiert. Makler und Versicherern stünden beides für Tagungen bzw. der Erstellung von Image- und Infovideos offen.

Der Donnerstag war der klassische Seminartag, an dem die Besucher an 30 Vorträgen teilnehmen konnten. Wie in den Jahren zuvor wurden ausgewählte Seminare auch online für die daheimgebliebenen Maklerkollegen live gestreamt. Vor Ort wurde das Angebot erneut sehr gut angenommen.

Zum Jahreswechsel hatten sich 4.520 mittelständische Maklerbetriebe der VEMA angeschlossen. 2.039 davon hatten bis dahin einen Genossenschaftsanteil gezeichnet, welcher u. a. zur Teilnahme an der Umsatzbeteiligung berechtigt. Das VEMAextranet zählte etwa 32.000 Nutzer. Das Wachstum schlug auch auf den Umsatz durch, der für die Gemeinschaft (VEMA-geschlüsselte Maklercourtage + VEMA-Overhead) bei etwa 400 Mio. Euro liegt. Im Komposit Bereich wurden 2023 ganze 536.338 Deckungsnoten über die Genossenschaft eingedeckt. Die Anzahl der VEMA-Produkte wuchs auf 144 Deckungskonzepte und 206 Sondervereinbarungen an.

Die VEMA stärkt ihren Maklerkollegen mit all ihren Angeboten den Rücken. Sie kümmert sich um die Peripherie des Jobs, damit die den Kopf für das wichtigste frei haben: die Kunden. Wer die VEMA noch nicht kennt und das ändern möchte, ist herzlich dazu eingeladen, Kontakt aufzunehmen: komm-zur.vema-eg.de.

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VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Die Do Investment AG richtet den Vertriebsbereich in der D/A/CH-Region neu aus: Thomas Webers baut ab sofort als Vertriebsleiter den Bereich Wholesale beim Münchener Vermögensverwalter auf.

„Thomas Webers stellt die ideale Ergänzung für unser Team dar. Gemeinsam können wir weiter dynamisch wachsen“, freut sich Corinna Schütz, Vorstandsmitglied der Do Investment AG. Der unabhängige Vermögensverwalter konnte im vergangenen Jahr trotz herausfordernder Marktbedingungen in den Bereichen liquides Portfoliomanagement und Real Assets hinzugewinnen. „Diesen Erfolg möchten wir weiter ausbauen und unsere Produkte einem breiteren Anlegerkreis zugänglich machen“, erklärt Dr. Dirk Rüttgers, Vorstandsvorsitzender der Do Investment AG.

Der Sales Manager Thomas Webers blickt auf eine langjährige Erfahrung im Finanzsektor zurück und war zuletzt als Vertriebsdirektor für Wholesale und Institutionelle Kunden bei der Apo Asset Management GmbH tätig. Weitere bisherige Stationen in seiner über 25-jährigen aktiven Tätigkeit im Finanzsektor waren die MEAG, Ampega C-Quadrat sowie SEB AM. Seine Karriere startete der studierte Betriebswirt im genossenschaftlichen Bankenbereich.

Die Do Investment AG ist Teil der Unternehmensgruppe der Familie Silvius Dornier. Entstanden aus dem Family Office haben seit 2011 Anleger die Möglichkeit, in die gleichen Anlagestrategien wie die Eigentümerfamilie zu investieren. Dabei liegt der Fokus auf Kapitalmarktanlagen sowie Agrar- und Forstinvestments – bankenunabhängig sowie frei von Einflüssen und Interessen Dritter. Antrieb ist der Gedanke, Vermögen über Generationen hinweg zu managen und für Anleger sowie Vertriebspartner ein verlässlicher Ansprechpartner zu sein. Dies spiegelt sich in der Investmentstrategie der Gesellschaft wider, die zeitlos ist und nicht jedem neuen Trend hinterherläuft.

Zur Do Investment AG:

Eingebunden in ein einzigartiges Netzwerk und in enger Verknüpfung mit dem Family Office der Familie Silvius Dornier werden Privatpersonen, mittelständische Unternehmerfamilien, konservative Institutionen und Stiftungen ganzheitlich in allen Fragen der Vermögensplanung und des Vermögensmanagements betreut. Die Kernkompetenzen der Do Investment AG liegen neben der Strukturierung und Verwaltung von liquiden Vermögenswerten in ausgewählten Sachwertinvestments im Bereich der Agrarwirtschaft. Die Do Investment AG ist durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zugelassen und unterliegt deren Aufsicht.

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Do Investment AG, Oettingenstraße 35, 80538 München, Tel: 089 954119330, www.do-investment.de

Wir möchten Sie gerne darüber informieren, dass in der vergangenen Woche unsere inzwischen 4te Ausgabe des BIOMETRIE Experten-Kongresses, kurz #BIOMEXKON, stattgefunden hat.

Im tollen b´mine Hotel Frankfurt Airport haben sich in den 2 ½ Veranstaltungs-Tagen annähernd 160 Marktteilnehmer zum fachlichen und kollegialen Austausch getroffen.

In diesem Jahr war das Teilnehmerfeld besonders bunt: Darunter befanden sich neben den teilnehmenden 10 Versicherern als Sponsoren-Partner, noch acht weitere Erstversicherer, drei Rückversicherer, mehrere Analysehäuser Großvertriebe,  Journalisten, Verbraucherschützer und eine große Anzahl an deutschlandweit bekannten Biometrie-Expert:innen.

„Das war unser bisher erfolgreichster BIOMEXKON!“

Noch nie hatten wir mehr Teilnehmer, noch nie hatten wir eine bessere Stimmung, noch nie hatten wir mehr positive Rückmeldungen zu einem Event! Wir sind wirklich begeistert und überglücklich.

Wir haben in diesem Jahr einiges neues ausprobiert: Wir haben z.B. zwei NIGHT-Sessions eingebaut, Austausch-Foren auf höchster Freiwilligkeit die sehr gut angenommen wurden. Und wir haben erstmalig BLIND-Dates organisiert: Ausgewählte Versicherungs-Gesellschaften konnten sich jeweils einen „Dating-Tisch“ organisieren, zu dem in zwei Durchgängen jeweils zufällig ausgewählte  Marktteilnehmer zu einem vertrauensvollen Austausch kamen. Das Event fühlte sich in der nun schon 4ten Auflage wie ein großes Community-Treffen an.

Ein besonderes Highlight stellte unsere Sondersendung für das gemeinsame TV-Projekt dar, diesmal als „BIOMEX.TV On-Tour“. Wir haben diese besondere Ausgabe direkt im Rahmen unseres Kongresses produziert, das Ergebnis davon ist am 25.04. auf www.biomex.tv zu sehen.

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SCALA & Cie. Holding GmbH, Kronachallee 8, 96317 Kronach, Tel: 09261-962860, Fax: 09261-9628611, www.scala-holding.com

Ende Oktober ist wieder DKM-Zeit in Dortmund. Die Leitmesse der Versicherungs- und Finanzbranche – lädt wieder Vermittler, Aussteller sowie Speaker nach Dortmund zum größten Branchentreff des Jahres ein.

Die Besucher können an den beiden Messetagen zahlreiche Netzwerk- und Weiterbildungsevents erwarten. Mit einer Neuerung wartet der Jungmakler Award auf.

Die DKM – die Leitmesse der Versicherungs- und Finanzbranche – bleibt ihrem erfolgreichen Öffnungskonzept aus dem Vorjahr treu. Damit sind Dienstag, 29.10.2024, und Mittwoch, 30.10.2024, als Messetage mit vollem Programm gesetzt. Konkret öffnet die DKM 2024 ihre Tore für die Fachbesucher am Dienstag, dem 29.10.2024, um 11 Uhr – und damit eine Stunde früher, als das noch im Jahr 2023 der Fall war. Die Messe endet dafür bereits am Mittwochnachmittag, dem 30.10.2024, um 16:30 Uhr. Veranstaltungsort bleibt die Messe Dortmund.

Der Branchentreff des Jahres

In gewohnter Weise präsentieren Global Player und Traditionsunternehmen, Nischenanbieter und Start-ups ihre Finanz- und Versicherungsprodukte sowie ihre Dienstleistungen den ungebundenen Vermittlern und Vermittlerinnen. Zu diesen zählen Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Darlehensvermittler genauso wie Honorarvermittler, Honorarberater oder auch Immobilienmakler.

IDD-konforme Weiterbildung

Gleichzeitig ist die DKM das Netzwerk- und Weiterbildungsevent der Branche. Zahlreiche Vorträge, Diskussionen und weitere spannende Eventformate machen die DKM zu dem Branchentreff des Jahres. Insofern wird auch an dem inhaltlichen Programm mit Ausstellern, Kongressen und Keynotes nicht gerüttelt.

Networking auch am Abend

Am ersten Messetag der DKM 2024, dem 29.10.2024, lädt das Meet-up als Abendveranstaltung die Besucher wieder zum entspannten Netzwerken ein. Das Meet-up bietet damit die perfekte Gelegenheit, in lockerer Atmosphäre wertvolle Kontakte zu knüpfen und Ideen auszutauschen. Gerade in solch einem Umfeld entstehen oft besonders kreative und nachhaltige Partnerschaften. Der Besuch der Veranstaltung ist im Messeticket enthalten. Ein für die Geschäftsführerin Lisa Knörrer wichtiger Aspekt: „Das „Wir-Gefühl“ der DKM-Community ist einzigartig und hat sich bei der DKM nach der Pandemie von einer neuen und noch stärkeren Seite gezeigt. Das Meet-up steht der gesamten DKM-Community zur Verfügung und wird auch 2024 eine besondere Stimmung beim Familientreffen der Branche mit sich bringen.“

FemSurance wird ausgebaut; Jungmakler-Campus formiert sich

Die erfolgreiche Neuerung „FemSurance“ wird fortgesetzt. Ein besonderes Highlight erfährt die „Young DKM“: Diese wird mit dem Jungmakler Award vereinigt. Bereits am ersten Messetag findet die Preisverleihung statt. Im Anschluss daran sind alle Beteiligten und Interessierten im Rahmen des „Jungmakler-Campus“ zur After-Party eingeladen. Der zweite Messetag steht dann im Zeichen von Recruitinggelegenheiten und Young-DKM-Fachvorträgen.

DKM Streaming-Days ab Mitte September

Die Plattform DKM365 begleitet die DKM 2024 digital. Hier finden ab Mitte September auch die Online-Vorträge der Aussteller statt. Weitere Weiterbildungsangebote mit derzeit geplanten 16 Kongressen gibt es dann ausschließlich in Dortmund.

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bbg Betriebsberatungs GmbH, Bindlacher Straße 4, 95448 Bayreuth, Tel: +49 921 75758-19, Fax: +49 921 75758-20, www.bbg-gruppe.dewww.asscompact.dewww.die-leitmesse.dewww.dkm365.de

Beim DIN gestartete Standardisierungs-Initiative findet ihren Weg nach Europa

Mit der Beteiligung von Vertretern aus 10 europäischen Ländern hat am 16.04.2024 beim DIN in Berlin die Gründungssitzung des europäischen Normungs-Ausschusses Finance des CEN stattgefunden. Der Ausschuss trägt die Bezeichnung CEN/TC 475 „Finance“.

Der Ausschuss wird sich im Wesentlichen mit Standards bei an den Endkunden gerichteten Angeboten im Finanzdienstleistungsbereich befassen. Hierzu gehören die Bereiche Transparenz, Analyse, Leitlinien und Kennzeichnung insbesondere auch im Bereich der Nachhaltigkeit. Technische Standards im Zahlungsverkehr, dem Wertpapierhandel oder bei Datenschnittstellen werden in anderen Ausschüssen erörtert.

Zum Chairman des CEN/TC 475 „Finance“ wurde der geschäftsführende Vorstand des VOTUM-Verbandes Martin Klein gewählt.

Dieser wird auch in seiner Funktion als Deputy-Chairman des europäischen Verbands der Finanzberater und Finanzintermediäre (FECIF) für eine breite Beteiligung der europäischen Stakeholder an den Standardisierungs-Projekten werben. Es ist beabsichtigt, dass sich die erste Arbeitsgruppe mit einer Transformation und Anpassung der deutschen DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ für Europa befassen wird. Herr Dr. Klaus Möller, Vorstand bei DEFINO, durch den diese Normungsarbeit seit vielen Jahren engagiert vorangetrieben wurde, hat sich bereit erklärt, auch an dieser europäischen Transformation mitzuwirken.

„Das Engagement für die Erarbeitung qualitativ hochwertiger Standards in der Finanzdienstleistung hat in Deutschland inzwischen eine breite Basis und Akzeptanz“, ist der neue CEN/TC Chairman Martin Klein überzeugt. „Ich freue mich, dass in dem deutschen Spiegelgremium zum neuen CEN/TC Finance mit dem BVK-Vizepräsident Andreas Volmer und dem Vorstand des AfW Norman Wirth Kollegen aus den Vermittlerverbänden aktiv an der Arbeit mitwirken. Zudem engagieren sich auch immer mehr Versicherer und Banken.“

„Ich bin der festen Überzeugung, dass glaubwürdige und mit der Beteilung der Verbrauchervertreter erarbeitete Branchenstandards einen deutlichen Vorteil gegenüber einer immer weiter fortschreitenden EU-Regulierung haben.“ „Dem von der EU-Kommission im Rahmen ihrer Gesetzinitiative zur Retail Investment Strategy festgestellten mangelnden Vertrauen der europäischen Kleinanleger in eine objektive Beratung kann nicht erfolgreich mit noch mehr Regulierung begegnet werden.

Dies führt letztendlich dazu, dass die Kleinanleger überhaupt kein Beratungsangebot mehr erhalten. Gute Standards und ihre Anwendung in der Praxis sind hingegen das Erfolgskonzept, um Vertrauen beim Verbraucher zu schaffen und sich zu verdienen.“

Das BMF, vertreten durch den Staatssekretär Dr. Florian Toncar, hat die Finanzdienstleister bereits im November 2023 in einer gemeinsamen Veranstaltung beim DIN aufgefordert, entschlossen den Weg der Standardisierung zu beschreiten und so auch selbstbestimmt eine Alternative zur ständig wachsenden Regulierungsflut zu erarbeiten. Seine Aufforderung: „Selbstregulierung ist Selbstverantwortung“.

„Meine Aufgabe ist es nunmehr, diesen Gedanken in Europa weiter voranzutragen. Mit 10 Ländern bei der ersten Sitzung, darunter die Kernländer Frankreich, Italien und Spanien, aber auch Norwegen und Zypern, hatten wir bereits einen tollen Start. Nun gilt es die Stakeholder in Europa zur Mitarbeit in den Arbeitsgruppen zu finden. Dieser Prozess erfolgt in jedem Land über die nationalen Normungseinrichtungen. Gerade die europaweit tätigen Unternehmen sind aufgefordert, sich hier in den Mitgliedländern einzubringen. Hierfür werde ich von jetzt an werben“, beschreibt Martin Klein seine neue Herausforderung.

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VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V., Friedrichstraße 149, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 28880718, www.votum-verband.de

blau direkt setzt seinen strategischen Wachstumskurs durch den Beitritt der Kopsch GmbH und Co. KG aus Leipzig fort.

Mit dem Anschluss des traditionsreichen Leipziger Maklerunternehmens stärkt blau direkt die regionale Nachfolge im Osten Deutschlands durch die Neugründung der Tjara Leipzig GmbH.

Seit 30 Jahren ist das Maklerhaus Kopsch GmbH & Co. KG der kompetente Ansprechpartner für private und gewerbliche Kunden in und um Leipzig und bietet die gesamte Palette moderner Versicherungsmöglichkeiten. Nun hat sich das Unternehmen zum 01.01.2024 der blau direkt Gruppe angeschlossen.

Die Mitarbeiter und die Geschäftsführung bleiben unverändert. Außerdem können sich die Kunden der Kopsch GmbH & Co. KG künftig über die erweiterten Dienstleistungen und technischen Lösungen von blau direkt freuen und werden weiterhin wie gewohnt persönlich und professionell betreut.

blau direkt verfolgt mit der Übernahme das Ziel, den Standort in Leipzig weiter auszubauen, um Maklern in dieser Region einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort für die passende Ruhestandsplanung mit blau direkt zur Verfügung zu stellen. Speziell für diese Aufgabe wurde die Tjara Leipzig gegründet, die von Florian Hoffmann, Geschäftsführer der Kopsch GmbH & Co. KG, geführt wird.

Durch die lokale Expertise von Florian Hoffmann in Form von Kenntnissen über regionale Gegebenheiten, Kundenbedürfnissen und spezifischen Risiken profitieren Makler in der Region künftig von der Unterstützung der Tjara Leipzig GmbH bei ihrer Nachfolge. So verbindet sich die regionale Ruhestandsplanung mit den innovativen technischen Lösungen von blau direkt zu einem Zusammenspiel, das persönliche Beratung mit digitalem Service vereint.

Dirk Henkies, Ruhestands- und Strategieexperte bei blau direkt betont: “Ich freue mich sehr, nun auch in Leipzig mit Florian und Team vertreten zu sein. Mit beiden Inhabern haben wir das Glück, einen weiteren Schritt in unserer Wachstumsstrategie umzusetzen. Durch Florian haben wir einen Experten und hochmotivierten Kollegen für diese Aufgaben gewinnen können. Dietmar, ehemaliger Geschäftsführer und Inhaber, wird weiter mit seiner Expertise zur Verfügung stehen.”

Florian Hoffmann über den Beitritt der Kopsch GmbH & Co. KG und seiner neuen Aufgabe als Geschäftsführer der Tjara Leipzig GmbH: “Ich freue mich, mit blau direkt einen starken Partner dazugewonnen zu haben. Mit der bereitgestellten Technik können wir unsere Abläufe extrem optimieren und uns so mehr Zeit für unsere Kunden nehmen. Durch die Kapitalkraft von blau direkt können wir schnell und effizient Modelle der Ruhestandsplanung mit blau direkt auf regionaler Ebene umsetzen. Dies wird künftig zu den Schwerpunktaufgaben der Tjara Leipzig GmbH gehören. “ So trage die Gründung der Tjara Leipzig GmbH außerdem zur wirtschaftlichen Vielfalt und zur positiven Entwicklung der Region bei, merkt Florian Hoffmann weiter an.

Verantwortlich für den Inhalt:

blau direkt GmbH, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

Produkte der IDEAL Versicherung sind ab sofort über die Fonds Finanz vermittelbar.

Das Portfolio der Fonds Finanz wird damit um weitere hochwertige Lösungen aus den Bereichen Lebens- und Sachversicherung erweitert, die allen Vertriebspartnern ab 17. April 2024 zur Verfügung stehen.

Die IDEAL Versicherungsgruppe ist bekannt für ihren Fokus auf die Absicherung von biometrischen Risiken. Vermittler der Fonds Finanz können künftig im Bereich Leben von dem leistungsfähigen Angebot an Pflege-, Sterbegeld- und Risikolebensversicherungen profitieren. Im Sachversicherungsbereich werden die klassischen Produkte wie die Unfall-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung angeboten.

„Wir freuen uns, dass wir die IDEAL als aktiven Partner an Bord haben und damit die Produktpalette für unsere Makler weiter ausbauen können. Mit neuen Kooperationen zielen wir immer darauf ab, unser Angebot und unseren Service für die Vertriebspartner der Fonds Finanz kontinuierlich zu verbessern. Eine umfassende Auswahl an verschiedenen Tarifen stellt sicher, dass unsere Makler in jeder Beratungssituation die passende Absicherung anbieten können“, sagt Christine Schönteich, Geschäftsführerin der Fonds Finanz, und führt weiter aus: „Daher ist es schön, dass die Kooperation mit der IDEAL reaktiviert wurde. Wir sind uns sicher, dass alle Seiten von der erneuten Zusammenarbeit profitieren werden.“

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Fonds Finanz Maklerservice GmbH, Riesstraße 25, 80992 München, Tel: +49 (0)89 15 88 15-380, www.fondsfinanz.de

In Kooperation mit einigen der namhaftesten Investmentgesellschaften der Branche finden vom 03.06. bis zum 25.06.24 die “Investment Days” von blau direkt statt.

An sechs erstklassigen Standorten in ganz Deutschland haben Finanzanlagenvermittler:innen die Möglichkeit, sich über die neuesten Marktentwicklungen, die besten Softwarelösungen und die künftigen Herausforderungen in der Branche auszutauschen. Spannende Fachvorträge von Top-Referent:innen, Gelegenheiten zum Netzwerken und zum fachlichen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen in den exklusiven Locations der teilnehmenden Investmentgesellschaften z. B. bei Vanguard, Amundi oder Ampega bieten so einen Tag voller wertvollem Input.

“Ich freue mich auf den intensiven Austausch und die Vorträge der Fondspartner. Spannend wird auch der Blick hinter die Kulissen bei Investmentgesellschaften vor Ort. Bei der Organisation der InvestmentDays ging es uns vor allem darum, gemeinsam mit den Gesellschaften eine tolle Veranstaltung mit Mehrwert zu ermöglichen.”, so Ariana Gjaku, Senior Managerin Investment bei blau direkt.

“Wir freuen uns gemeinsam mit unseren Partnern auf inspirierende Gespräche, spannende Vorträge und Austausch auf Augenhöhe.” Luca Sett, Head of Investment bei blau direkt. Makler:innen können auf den Investment Days neben den Fachvorträgen der Gesellschaften und den Austausch mit Kollegen vor Ort auch die Investmentlösungen von blau direkt kennenlernen. Die innovative Dual-Ansatz-Strategie von blau direkt mit mehreren Investmentlösungen, INVESTIFANT powered by FONDSNET undINVESTIFANT powered by fundsaccess bieten Makler:innen und ihrem Kundenkreis maximale Flexibilität und Vielfalt. So begünstigen die blau direkt-Softwarelösungen für den Investmentbereich maximale Anpassungsfähigkeit für eine erfolgreiche und effektive Finanzberatung. blau direkt ist momentan der einzige Maklerpool der Branche mit zwei Investmentlösungen und bietet Finanzanlagenvermittler:innen somit maximale Flexibilität und Vielfalt.

Weitere Information zu den Investment Days finden Sie unter: https://investment-days.blaudirekt.de/

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blau direkt GmbH, Kaninchenborn 31, D­-23560 Lübeck, Tel: 0451-­87201­172, Fax: 0451-­87201­299, www.blaudirekt.de

4 von 5 Sternen bei der Maklerpool- Umfrage 2023

WIFO GmbH holt in der Umfrage Makler-Champions 2024 vom Versicherungsmagazin und ServiceValue in der Kategorie „Makler Dienstleister“ Bronze. Zudem erreicht sie bei der Maklerpool-Umfrage 2023 von kapital-markt intern 4 von 5 Sternen mit der Gesamtnote 2,4.

WIFO GmbH wurde von über 1.400 Versicherungsmaklern in der Kategorie „Makler Dienstleister“ auf den Bronzerang gewählt. Die Auszeichnung ist nach Servicelevel „P“, was dem höchsten Wert entspricht. Damit gehört WIFO beim Award Makler-Champions 2024 zu den besten Maklerdienstleistern in Deutschland und wurde von den Maklern als besonders servicestark eingestuft. Initiatoren der Umfrage sind Versicherungsmagazin und ServiceValue.

Auch bei der Maklerpool-Umfrage 2023 vom kapital-markt intern Verlag kann sich WIFO mit dem Gesamtergebnis „Lobenswert“ (4 von 5 Sternen) auf die vorderen Ränge platzieren. Besonders wird die „Unterstützung/IT (2,4)“, „Bestandsverwaltung (2,2)“, „Unterstützung Innendienst (2,4)“ und „Produkte Versicherungen (2,4)“ bei WIFO von den Maklern lobend hervorgehoben. Damit erreicht WIFO eine Gesamtnote von 2,4 und kann zum dritten Mal in Folge ihre Bewertung deutlich verbessern (vgl. Maklerpool-Umfrage 2020 Note 3,4 und 2021 Note 2,7).

„Wir sind in das Jahr 2024 nicht nur unternehmerisch richtig gut gestartet, sondern haben gleich bei zwei großen und renommierten Umfragen eine Top-Platzierung erreicht. Bei den Makler-Champions 2024 vom Versicherungsmagazin und ServiceValue, sowie bei der Maklerpool-Umfrage 2023 vom kmi-Verlag wurden wir für unseren großartigen Service, persönliche Unterstützung und Menschlichkeit ausgezeichnet. Diese Kategorien sind für mich besonders wertvoll, weil wir seit Jahren, gegen den Trend am Markt, unseren Service kontinuierlich ausbauen. Wir möchten nicht nur mit unserer führenden Software, sondern auch mit unserer Maklerunterstützung bei den Versicherungsvermittlern punkten. Die beiden Auszeichnungen zeigen eindrucksvoll, dass wir das schaffen. Toll finde ich auch, wie der Markt unsere Anstrengungen erkennt, den besten Service anzubieten, in dem wir zum dritten Mal in Folge bei der Maklerpool-Umfrage unser Ergebnis deutlich verbessern konnten. Vielen Dank an alle, die für uns abgestimmt haben“, sagt Sven Burkart, CEO von WIFO.

Zum 14. Mal in Folge wurde die Umfrage Makler-Champions durchgeführt. Über 1.400 Versicherungsmakler haben daran teilgenommen. Damit ist die Umfrage eine der größten in Deutschland. Initiatoren des Wettbewerbs sind Versicherungsmagazin und ServiceValue, eine auf Servicequalität spezialisierten Analyse- und Beratungsgesellschaft. Die Makler konnten den Service von Maklerdienstleistern hinsichtlich ihres gebotenen Service in einer Online-Befragung bewerten.

Zum dritten Mal führte der kapital-markt intern Verlag ihre Maklerpool-Umfrage durch. Erstmals wurden die Bewertungen in acht verschiedenen Teilkategorien abgerufen, die nach Schulnoten-Prinzip von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) bewertet werden konnten. Daraus, und anhand der Gewichtung der fachlichen Kommentare, ergibt sich ein Gesamturteil zu jedem bewerteten Pool. Damit fließen jede Segmentnote und jede Kommentierung direkt ins Gesamtergebnis ein.

Das genaue Ergebnis mit ausgewählten Stimmen der Teilnehmer zur WIFO finden Sie hier: Maklerpool-Umfrage 2023 Ergebnis WIFO GmbH

Verantwortlich für den Inhalt:

WIFO GmbH, Gewerbering 15, 76287 Rheinstetten, Tel: 07242 930-0, Fax: 07242 930-100, www.wifo.com

Whitepaper des InsurLab Germany analysiert die Einflüsse von Digitalisierung, Daten und Demografie auf den Versicherungsvertrieb und zeigt auf, wie sie die Branche transformieren.

  • Anpassungen von Vertriebsstrategien an die Bedürfnisse der Kund:innen sowie die Einführung innovativer Ansätze stehen besonders im Fokus, um eine verbesserte Kund:innenerfahrung zu ermöglichen und den Vertrieb effizienter zu gestalten.
  • Publikation beleuchtet die Rolle von Entwicklungen wie Embedded Insurance und die Beteiligung von Start-ups und Scale-ups an der digitalen Transformation aus verschiedenen Perspektiven.

Die deutsche Versicherungswirtschaft steht vor einem entscheidenden Wandel, denn Digitalisierung, Daten und Demografie bedingen einen gesteigerten Transformationsdruck. Ein vom InsurLab Germany veröffentlichtes Whitepaper konzentriert sich auf diese treibenden Kräfte und betont die Bedeutung einer verbesserten Kund:innenerfahrung sowie aufstrebender Entwicklungen wie den hybriden Vertrieb oder Omnikanal-Strategien.

Treiber und Transformationsprozesse

Die Digitalisierung, Daten und demografische Veränderungen sind die Motoren hinter den Transformationsprozessen im Vertrieb des Versicherungssektors. Ein vom InsurLab Germany veröffentlichtes Whitepaper vereint hierzu die Perspektiven von Versicherern, Technologieunternehmen, Hochschulen, Start-ups und Juristen. Verdeutlicht wird, wie diese Faktoren den traditionellen Versicherungsvertrieb herausfordern und zu neuen Ansätzen wie Omnichannel-Strategien und digitalen Vertriebsmodellen führen. Für Versicherungsunternehmen ist es notwendig, sich proaktiv an diese Veränderungen anzupassen und innovative Technologien zu nutzen.

„Wenn Vertriebsstrategien von vornherein ganzheitlich durchdacht und Trends berücksichtigt werden, die die Bedürfnisse der Kund:innen in den Mittelpunkt stellen, resultiert dies in einer verbesserten Customer Experience. Es überrascht daher nicht, dass das Thema Vertrieb im letzten Jahr eines der Fokusthemen des InsurLab Germany war“, betont Anna Kessler, Geschäftsführerin der Kölner Brancheninitiative.

Hybride Vertriebsmodelle und Kund:innenzentrierung

Die Zukunft des Versicherungssektors wird von jenen Akteuren gestaltet, die nicht nur reaktionsfähig und datengesteuert agieren, sondern auch eine unermüdliche Verpflichtung zur Verbesserung der Kund:innenerfahrung zeigen. Dabei spielen hybride Vertriebsmodelle eine entscheidende Rolle, da sie die Vorteile der persönlichen Beratung mit der Effizienz und Bequemlichkeit digitaler Kanäle vereinen. „Der Anteil der Bildschirmzeit an der aktiven Wachzeit ist weltweit bereits extrem hoch, mit weiterhin ansteigender Tendenz. Insofern ist auch ein weiterer Anstieg digital nahtlos eingebetteter Angebote zu erwarten“, verdeutlicht Dr. Philipp Johannes Nolte, als Senior Program Manager des InsurLab Germany verantwortlich für die Publikation. „Grundlegend ist in jedem Fall der Vorteil, Kund:innen sehr gezielt für Produkte anzusprechen und dabei individuelle Kanalpräferenzen berücksichtigen zu können“. Die Herausforderung für Versicherer besteht darin, diese neuen Technologien sinnvoll zu integrieren. In einem Markt, der sich durch eine hohe Dynamik und schnelllebige Innovationen auszeichnet, werden diejenigen Unternehmen erfolgreich sein, die sich durch eine ausgeprägte Kund:innenorientierung, Flexibilität und den Mut zur Transformation auszeichnen.

Das Whitepaper „Versicherungsvertrieb im Wandel: Omnikanalstrategien, Customer Experience und digitale Innovationen unter der Lupe“ steht ab sofort kostenlos zum Download bereit

Über InsurLab Germany

Die Brancheninitiative InsurLab Germany wurde im Jahr 2017 von der Stadt Köln, IHK Köln, Universität zu Köln, TH Köln, etablierten Versicherungsunternehmen und Start-ups gegründet. Ziel des InsurLab Germany ist es, Innovation und Digitalisierung in der Versicherungswirtschaft voranzubringen, um mit neuen Impulsen und Arbeitswegen die Zukunft der Branche aktiv zu gestalten. In der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgebauten Digital Hub Initiative bildet InsurLab Germany den Kompetenzstandort InsurTech in Köln. Mittlerweile gehören 91 Mitglieder dem Verein an. Darunter befinden sich viele namhafte Versicherer, Hochschulen, führende Dienstleister sowie Start – & Scale-ups.

Verantwortlich für den Inhalt:

InsurLab Germany e.V., Schanzenstraße 6­20, ­51063 Köln, Tel: +49 (0)221 986529­10, www.insurlab­germany.com

Kundenmonitor e-Assekuranz: Der Vertriebswege-Monitor: Untersuchung zur Nutzung digitaler Vertriebskanäle, digitaler Kommunikationswege und digitaler Services im bundesdeutschen Versicherungsmarkt

Während der Corona-Jahre haben sich die Versicherungskunden verstärkt mit digitalen Techniken vertraut gemacht – aufgrund der weitgehenden Kontaktbeschränkungen hat jedoch gleichzeitig der persönliche Kontakt wieder an Beliebtheit zugelegt. Mittlerweile ist dieser Effekt jedoch wieder zurückgegangen und die digitalen Service- und Kommunikationswege befinden sich wieder auf dem Vormarsch – nicht nur in punkto Akzeptanz, die schon seit längerem sehr hoch ist – sondern auch in der konkreten Nutzung.

Der von Versicherungskunden am häufigsten genutzte Online-Service ist das Einsehen und die Prüfung von Vertragsdaten und -dokumenten. 37 Prozent haben in den letzten 12 Monaten diesen Service genutzt, vorwiegend über das Kundenportal (21%) oder über Apps (11%) bzw. die Internetseite der Versicherung (11%) – Mehrfachnennungen waren möglich. An zweiter Stelle folgt der Download von Unterlagen und Bescheinigungen (31%), an dritter Stelle die Übermittlung von Informationen zu einem Vertrag (28%). Im Vergleich zum Vorjahr 2022 hat die Nutzung digitaler Services durchschnittlich um 4 Prozentpunkte (bzw. 15 Prozent) zugenommen – verglichen mit 2019 sogar um 12 Prozentpunkte (77 Prozent).

Dies sind die Ergebnisse der Sirius Campus Marktuntersuchung „Kundenmonitor e-Assekuranz 2023 – Der Vertriebswege-Monitor“ mit jährlich 10.000 repräsentativen Online-Interviews unter privaten Versicherungsnehmern.

Kundenportal im Zentrum der digitalen Servicenutzung

In rund jedem zweiten Fall digitaler Servicenutzung kommt das Kundenportal zum Einsatz: 21 Prozent der Kunden haben es in den letzten 12 Monaten zum Einsehen und zur Prüfung von Vertragsdaten genutzt, 16 Prozent zum Download von Unterlagen sowie 14 Prozent zur Übermittlung von Vertragsinformationen. Über Apps werden digitale Services deutlich seltener genutzt. Diese kommen vor allem dann zum Einsatz, wenn das Fotografieren von Schäden oder das Einscannen von Unterlagen gefordert wird (11%). Über die Internetseite der Versicherung gehen Kunden vor allem zu Beginn der Kundenbeziehung, wenn sie noch keinen Zugang zu Kundenportal oder App besitzen. Beim Abschluss neuer Verträge ist daher noch immer die Website der meist genutzte Zugangsweg.

Generelle Akzeptanz schon seit langem hoch

Dass die Nutzung digitaler Service nicht noch höher ist, liegt vor allem daran, dass viele Anlässe zur Nutzung nur vergleichsweise selten eintreten. Die generelle Akzeptanz von Online-Services ist seit langem sehr hoch und liegt nach wie vor deutlich über der tatsächlichen Nutzung: Drei Viertel der Kunden sagt es zu, die Online-Regulierungsverfolgung zu nutzen, kaum weniger würden auch Rechnungen einscannen und Schadenfotos digital weiterleiten.

„Zum Glück für die Versicherungskunden sind Versicherungsschäden eher seltene Ereignisse. Daher wird ein Großteil der generellen Akzeptanz nicht in tatsächliche Nutzungszahlen umgesetzt“, erläutert Christoph Müller, Geschäftsführer und Gründer der Sirius Campus GmbH.

Ältere setzen verstärkt auf digitale Kontaktaufnahme

Auch wenn ältere Kunden in Bezug auf digitale Kontaktaufnahme noch deutlich hinter den Jüngeren und Mittelalten liegen, hat es in dieser Gruppe nach Corona deutliche Akzeptanzzuwächse für die Kontaktaufnahme über Website, Kundenportal und App gegeben – Zuwächse, die 2023 erneut bestätigt wurden. Darüber hinaus zeigt sich, dass auch Männer deutlich höhere Akzeptanz- und Nutzungswerte für digitale Kontakt- und Beratungsformen aufweisen als Frauen. „Die hohe und weiterhin zunehmende Akzeptanz für Online-Services ist für Versicherer eine gute Nachricht“ resümiert Christoph Müller. „Ein adäquates und nutzerfreundliches digitales Angebot kann das Service-Erlebnis der Kunden erhöhen und zugleich die Kosten der Versicherer senken.“

Weitere Informationen zur Marktuntersuchung „Kundenmonitor e-Assekuranz – Der Vertriebswege-Monitor“ erhältst du bei Christoph Müller (christoph.mueller@siriuscampus.de | 0152 38 24 66 44) sowie hier. Neben den bereits genannten Inhalten enthält die Untersuchung ausführliche Übersichten zu Vertriebswegeakzeptanz- und -nutzung – generell sowie bei Neuabschlüssen sowie zur Nutzung digitaler Kommunikationskanäle zur Kontaktaufnahme sowie zur Beratung. Zu nahezu allen Inhalten stehen langjährige Längsschnitte zur Verfügung.

Über die Sirius Campus GmbH

Sirius Campus ist ein Forschungs- und Beratungsinstitut mit Sitz in Köln, das sich auf die Optimierung von Beratungs- und Verkaufsprozessen spezialisiert hat. Auf Grundlage von Behavioral Economics und mit einer entscheidungspsychologischen Marktsegmentierung – den Select Typen – entwickelt Sirius Campus Ansprache-, Beratungs- und Angebotskonzepte, die Absatzpotenzial und Preisbereitschaft an unterschiedlichen Touchpoints maximal abschöpfen. Dabei steht das Pricing von Angeboten als wirksamster Hebel für den Unternehmensertrag im Zentrum unserer Beratungsleistung. Sirius Campus bietet Marketing- und Vertriebsmanagern den entscheidenden Wissensvorsprung, um Marktpotenziale frühzeitig zu erkennen und mit wirksamen Anpacks erfolgreich zu gewinnen.

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Sirius Campus GmbH, Im Klapperhof 33c, 50670 Köln, Tel: 0221 42 330 200, www.siriuscampus.de

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) sind so gut wie nie zuvor. Für das SBU-Rating 2024 hat Franke und Bornberg 123 Tarife von 55 Versicherern analysiert.

Mehr als die Hälfte aller Tarife erhalten die Top-Note FFF+ („hervorragend“). Besonders viele Spitzentarife gibt es bei BU-Versicherungen über den Arbeitgeber. Doch die Freude ist nicht ungetrübt.

Seit 2018 ging es endlich bergauf. Doch 2022 hat das Neugeschäft mit selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen (SBU) einen Knacks bekommen. Die Zahl der SBU-Neuverträge erreichte mit 416.000 Stück gerade einmal das Niveau des Jahres 2015. Und das, obwohl in Deutschland immer mehr Menschen einer Arbeit nachgehen. Auf 45,9 Millionen Erwerbstätige kommt ein Bestand von gerade einmal 5,63 Millionen selbstständigen Invaliditätsrenten sowie weitere 11,11 Millionen Zusatzrenten. Damit hat die Versicherungswirtschaft ihr Klassenziel verfehlt.

Dabei genießt kaum eine Sparte so viel Rückenwind wie die Arbeitskraftsicherung. Politik, Verbraucherschutz und Experten sind sich einig, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente im Fall der Fälle hinten und vorn nicht ausreicht. Bei einer durchschnittlichen Neurente von 1.007 Euro nach Abzug von Beiträgen zur Krankenversicherung ist zusätzliche Vorsorge bitter nötig.

SBU-Tarife: Die Qualität stimmt meist, der Preis nicht immer

An der Qualität liegt es nicht, wenn der BU-Absatz hinter dem Bedarf zurückbleibt. „Seit unserem ersten Tarifrating im Jahr 1995 werden BU-Tarife immer leistungsfähiger“, erläutert Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH. Trotz anspruchsvoller Kriterien erreichten 2024 mehr als die Hälfte aller Tarife die Bestnote FFF+. Die Freude über leistungsfähige Tarife werde allerdings durch ungleiche Chancen auf bezahlbaren Versicherungsschutz getrübt, so Franke. „BU-Versicherer schreiben die Entwicklung zur Klassengesellschaft fort. Insbesondere für Akademiker wird das Angebot seit Jahren nicht nur besser, sondern noch günstiger. Wer körperlich arbeitet, muss sich den teuren BU-Schutz hingegen vom Mund absparen. Ob Krankenschwester, Pfleger, Busfahrer oder Handwerker – gerade jene Berufe, die unsere Gesellschaft zusammenhalten, fallen durchs Raster. Für eine Positionierung der Branche als eine ergänzende Säule der Sozialsysteme reiche das bei weitem nicht aus“, sagt Michael Franke.

Das BU-Rating 2024 im Detail

Wie gut SBU-Tarife tatsächlich sind, bewertet das Rating nach bis zu 73 Einzelkriterien. Diese bleiben 2024 gegenüber den Vorjahren unverändert. Seit 2021 fließt der map-report „Stabilitätsrating der Berufsunfähigkeitsversicherer“ in die Bewertung ein. Hier finden auch Schadenquoten, Kennzahlen und die Kalkulation ihren Niederschlag. Auf diese Weise trägt Franke und Bornberg den steigenden Ansprüchen an eine nachhaltige Arbeitskraftsicherung Rechnung, die schnell dem harten Preiswettbewerb zum Opfer fallen kann. Am Ende des Bewertungsverfahrens ergibt sich für jedes Produkt eine Gesamtwertung und damit die Zuordnung in eine der sieben Ratingklassen von FFF+/hervorragend bis F-/ungenügend.

Die besten privaten SBU-Tarife (3. Schicht)

Für das SBU-Rating 2024 hat Franke und Bornberg in der dritten Schicht (private SBU) insgesamt 123 Tarife von 55 Gesellschaften nach 73 Kriterien analysiert. Im Vorjahresvergleich ist der Anteil der TopTarife (FFF+ hervorragend) nochmals auf jetzt 56,91 % gestiegen. Weitere 17 % erreichen die zweithöchste Note FFF sehr gut. Eine schlechtere Wertung als die Note gut (FF+) erhalten nur 12,20 % der Tarife. Trotzdem bleibt ein Blick auf die Details unverzichtbar.

Die besten BU-Direktversicherungen 

Das Angebot für betriebliche BU-Versicherungen ist deutlich geringer. Nur 40 % aller BU-Versicherer (25 Gesellschaften) bieten Tarife zur SBU über den Arbeitgeber. Dabei gilt gerade dieses Marktsegment als zukunftsfähig. BU-Direktversicherungen dienen Arbeitgebern als wichtiges Unterscheidungsmerkmal bei der Personalsuche und verhelfen Beschäftigten zum bezahlbaren Versicherungsschutz.

Auf der Qualitätsskala rangieren SBU über den Betrieb ganz weit oben. 62,5 % der untersuchten Tarife erhalten die Auszeichnung FFF+ hervorragend. Insgesamt sind vier von fünf Tarifen sehr gut oder besser.

Die besten Erwerbsunfähigkeitsversicherungen 2024

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) gilt als logische Alternative zur BU-Versicherung. Sie zahlt meist, wenn Versicherte krankheitsbedingt weniger als drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, egal, aus welchem Grund. Doch gerade mal ein Dutzend Versicherer haben die EU noch im Portfolio. „Anders als die Grundfähigkeitsversicherung leistet ein EU-Tarif bei jedem Auslöser. Psychische Erkrankungen, die immer relevanter werden, sind hier umfassend abgesichert. Daher ist es unverständlich, dass so wenige Versicherer auf die EU setzen“, kritisiert Michael Franke. Die Qualität kann überzeugen. Zum Zeitpunkt des Ratings gibt es nur sehr gute (66,67 %) oder sogar hervorragende Tarife (33,33 %). Auch hier wurden keine Änderungen am Ratingverfahren vorgenommen.

Beamte: Lieblinge der Lebensversicherer  

Philipp Wedekind, Leiter Ratings Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg, analysiert den BU-Markt schon seit vielen Jahren. Neben immer besseren Tarifen beobachtet er seit einiger Zeit den Trend zu Zielgruppenkonzepten. Insbesondere Beamte haben es den Versicherern angetan. „Lebensversicherer haben die 1,75 Millionen Beamtinnen und Beamte als attraktive und vor allem wachsende Zielgruppe für sich entdeckt“, sagt Wedekind. Als USP im Wettbewerb um diesen Personenkreis diene die Dienstunfähigkeitsklausel (DU). Aktuell haben 22 Gesellschaften Versicherer von A wie Allianz bis Z wie Zurich eine DU-Klausel im Angebot.

Anders als bei Berufsunfähigkeit ist für Dienstunfähigkeit kein bestimmter Grad einer Einschränkung notwendig. Ob Dienstunfähigkeit vorliegt, entscheidet allein der Dienstherr. „Einen echten Mehrwert bietet die DU-Klausel nur, wenn sich der Versicherer ohne Wenn und Aber dem Votum des Dienstherrn anschließt. Das ist jedoch nur bei Top-Klauseln der Fall“, weiß Wedekind. Am kundenfreundlichsten sei eine DU-Klausel mit „Günstiger-Prüfung“. Sie zahle auch, wenn zwar keine Dienstunfähigkeit, aber eine mindestens 50%ige Berufsunfähigkeit vorliege, so Wedekind.

Ein anderes Angebot bewertet Wedekind hingegen skeptisch: den Verzicht auf konkrete Verweisung. Die Folgen seien kaum absehbar und damit auch nur schwer zu kalkulieren. „Schon jetzt ist das BU-Geschäft für viele Versicherer nicht mehr sehr lukrativ. Jeder weitere ungewisse Leistungsauslöser kann die Bestände belasten und zu Überschusssenkungen und damit zur Anpassung der Zahlbeiträge führen“, mahnt der Vorsorge-Fachmann. Franke und Bornberg wird daher zukünftig noch stärker die Leistungspraxis und Stabilität der Anbieter in den Fokus rücken.

Fazit und Ausblick 

2024 können die Lebensversicherer mit hochwertigen SBU-Tarifen überzeugen. Doch die Qualität ist nur eine Seite der Medaille. „Die Produktentwicklung sollte sich stärker auf breitentaugliche SBU-Tarife konzentrieren, als für eine kleine Gruppe von Beschäftigten immer bessere Tarife zum niedrigeren Preis vorzuhalten“, empfiehlt Michael Franke. Nur so könne die Branche ihrer Verantwortung gerecht werden. Eine immer stärkere Ausdifferenzierung der Berufsbilder biete hingegen keine Lösung. „Je differenzierter die Berufe, umso mehr Verlierer wird es geben. Was einige an Prämie sparen, zahlen andere drauf.“

Das BU-Rating 2024 liefert ein nützliches Werkzeug zur Bewertung von SBU-Tarifen im privaten wie im betrieblichen Bereich. Welcher Tarif sich für die jeweilige berufliche und persönliche Situation am besten eignet, zeigt sich erst in der persönlichen Beratung.

Link zum Rating: Berufsunfähigkeitsversicherung | Franke und Bornberg (franke-bornberg.de)

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Zum 01.04.2024 ist die Bayerische als Fördermitglied dem Bundesverband Finanzdienstleistung AfW beigetreten.

Die mittelständische Versicherungsgruppe „die Bayerische“ wurde 1858 gegründet. Zur Gruppe gehören die Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G. (“Konzernmutter”), die BL die Bayerische Lebensversicherung AG und der Kompositversicherer BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG. Die gesamten Beitragseinnahmen der Gruppe belaufen sich auf über 783 Mio. Euro. Kernzielgruppen sind Eigenheimbesitzer, kleine und mittlere Unternehmen, selbstständige Gewerbetreibende und der öffentliche Dienst. Mehr als 12.000 persönliche Beraterinnen und Berater stehen den rund 1,1 Millionen Kunden der Bayerischen bundesweit zur Verfügung.  Die Vision des Unternehmens ist es, die Grenzen des klassischen Versicherns zu verlassen, sich ganz auf die Vorsorge zu konzentrieren und damit das Versichern überflüssig zu machen. Darüber hinaus versteht sich die Bayerische als Teil einer sozial gerechten und nachhaltigen Gesellschaft und handelt entsprechend. Mit den Fondsprodukten der Marke Pangaea Life können Kundinnen und Kunden auch an der Wertentwicklung von Projekten zur nachhaltigen Energiegewinnung und zur Schaffung von klimaneutralem Wohnraum in Städten partizipieren.

„Unsere Fördermitgliedschaft im AfW, der Interessensvertretung für unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler, ist für uns ein logischer Schritt. Wir sind Fans der persönlichen Beratung und wollen diese unbedingt fördern. Die Mitgliedschaft im AfW verstehen wir als Teil unseres Engagements für die Beraterinnen und Berater in Deutschland. Der AfW leistet einen wichtigen Beitrag zur sinnvollen politischen Arbeit unserer Branche. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und werden auch in Zukunft die Vorteile der persönlichen Beratung laut und deutlich herausstellen“, Martin Gräfer, Vorstand der Bayerischen.

Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW meint: „Das nun auch die Bayerische bei uns mit an Bord ist, freut uns sehr. Gerade beim Thema Nachhaltigkeit ist sie mit der Marke Pangaea Life ein Leuchtturm der Branche. Es ist immer wieder sichtbar, wie das Team um Martin Gräfer die Welt positiv verändern will, und – immer mit dem Rückhalt undd der Sicherheit eines traditionsreichen Unternehmens – hierbei Innovationen vorantreibt. Ein Unternehmen mit einem solch intensiven Engagement für die Maklerschaft und deren Kundinnen und Kunden ist herzlich Willkommen bei uns.“

Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter: www.diebayerische.de

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.000 Mitgliedsunternehmen.

Verantwortlich für den Inhalt:

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW e.V., Kurfürstendamm 37, 10719 Berlin, Tel: 030 / 63 96 437 – 0, www.bundesverband-finanzdienstleistung.de

Für mehr Sicherheit und Qualität von hebammengeleiteten Kreißsälen:

Funk zertifiziert in Kooperation mit dem Deutschen Hebammenverband (DHV) das Versorgungsmodell Hebammenkreißsaal. Das erste Qualitätssiegel HKS+ erhält das Bürgerhospital in Frankfurt, Deutschlands größte Geburtsklinik.

Die Funk Health Care Consulting und der Deutsche Hebammenverband (DHV) freuen sich, bekannt zu geben, dass das renommierte Bürgerhospital in Frankfurt offiziell das Qualitätssiegel “HKS+ – Risikoauditierter Hebammenkreißsaal” erhalten hat. Die erfolgreiche Risikoauditierung bekräftigt das Bürgerhospital in seinem Bestreben, eine optimale Betreuung für Mütter und Kinder zu gewährleisten. Als größte Einrichtung ihrer Art in Deutschland betreut die Geburtsklinik jährlich über 4.000 Geburten, wobei der Hebammenkreißsaal Anfang dieses Jahres eröffnet wurde.

Etablierung der HKS durch Zertifizierung

Das Qualitätssiegel HKS+ wird vom Deutschen Hebammenverband in Zusammenarbeit mit akkreditierten spezialisierten Beratungsunternehmen in Deutschland verliehen. Als akkreditierte Prüfgesellschaft unterstützt die Funk Health Care Consulting mit Freude das Zertifikat. Dieses markiert einen bedeutenden Meilenstein zur Etablierung des Konzepts des Hebammenkreißsaals als qualitätsgesichertes und risikoadaptiertes Angebot in der klinischen Geburtshilfe.

Andrea Köbke, Beirätin für den Angestelltenbereich im DHV kommentiert: „Das Bürgerhospital macht vor, wie auch große Geburtskliniken vom Angebot des Hebammenkreißsaals profitieren. Die Arbeit, die hier geleistet wird, ist visionär für die Geburtshilfe in Deutschland. Wir hoffen, dass das Beispiel des Bürgerhospitals bald Schule macht und viele weitere Kliniken risikoauditierte Hebammenkreißsäle einführen, um diese Versorgungslücke bundesweit zu schließen.“

Mathias Lenschow, Geschäftsführung Funk Health Care Consulting GmbH, konstatiert: „Als Berater für Risikoprävention ist es unsere Aufgabe, klinische Abläufe auf Herz und Nieren zu prüfen, um die größtmögliche Sicherheit und Qualität der Behandlung für die Patient*innen zu gewährleisten. Das von uns zusammen mit dem DHV entwickelte Anerkennungsverfahren für den HKS+ sichert einheitliche Versorgungsstandards für Mutter und Kind.“

Wolfgang Heyl, Geschäftsführung Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital gGmbH ergänzt: „Mit dem Hebammenkreißsaal haben wir nun unser Angebot für Frauen ausgebaut, deren Schwangerschaft komplikationsarm verläuft und die während der Geburt ausschließlich von einer Hebamme betreut werden möchten. Das Zertifikat HKS+ bestätigt uns darin, mit der Einführung des Hebammenkreißsaals den richtigen Weg beschritten zu haben und unseren hohen Ansprüchen an Patientensicherheit und Versorgungsqualität gerecht zu werden.“

Was ist ein Hebammenkreißsaal?

Der Hebammenkreißsaal (HKS) ist kein spezieller Raum oder ein räumlich abgetrennter Kreißsaal, sondern ein primär interprofessionelles Betreuungskonzept für gesunde Schwangere. Durch die Implementierung eines HKS wird das geburtshilfliche Angebot innerhalb einer Klinik um eine hebammengeleitete Betreuung erweitert. Somit wird der Schwangeren ermöglicht, ihren Geburtsprozess so autark wie möglich zu erleben. Wenn keine Geburtsrisiken auftreten, wird sie im HKS ausschließlich von Hebammen begleitet. Bei höherem medizinischen Bedarf steht die Versorgungsstruktur der Klinik mit allen Fachärzt*innen zur Verfügung. (Quelle: hebammenverband.de/hebammenkreisssaal)

Mehr Informationen zu Funk Health Care Consulting und HKS+ – Risikoauditierter Hebammenkreißsaal  https://www.funk-gruppe.de/de/branchen/gesundheit-soziales/klinisches-risikomanagement

Verantwortlich für den Inhalt:

Funk Gruppe GmbH, Internationaler Versicherungsmakler und Risk Consultant, Valentinskamp 20, 20354 Hamburg, Tel: +49 40 35914-0,Fax +49 40 35914-407, www.funk-gruppe.de

Sich Gedanken um den eigenen Tod zu machen, ist wohl für niemanden wirklich angenehm.

Dennoch ist er für jeden von uns eine Tatsache, die leider nicht immer wartet, bis man ein hohes Alter erreicht und alle Angelegenheiten geklärt hat. Daher ist es wichtig, dass man als verantwortungsvoller Kunde Vorsorge für seine Angehörigen trifft – auch dann, wenn nicht z. B. die unübersehbare Last einer Immobilienfinanzierung abgesichert werden muss.

In ihrer jüngsten Qualitätsumfrage befragte VEMA ihre Partner und Genossen nach deren favorisierten Anbieter im Bereich der Risikolebensversicherung und des Sterbegelds. Wo stimmen Qualität, Preis und die Leistungsbearbeitung? Wo wurden gute Erfahrungen gemacht?

Risikolebensversicherung

DELA (17,66 % der Nennungen)

Hannoversche (15,52 %)

Allianz (13,84 %)

Sterbegeld

DELA (24,65 %)

LV 1871 (22,30 %)

IDEAL (19,25 %)

Die VEMA eG führt in regelmäßigen Abständen Makler-Befragungen zur Produktqualität in verschiedenen Sparten durch. Im Rahmen dieser Qualitätsumfragen wurden die Partnerbetriebe der VEMA gebeten, die drei meistgenutzten Anbieter in den jeweiligen Sparten zu nennen. Mit dieser Begrenzung möchte die Genossenschaft sicherstellen, dass negative Einzelerlebnisse mit Versicherern nicht dominieren. Zu bewerten galt es die Produktqualität, die Qualität der Antragsbearbeitung sowie die Policierung. Und auch nach den Erfahrungen im Leistungsfall und der Erreichbarkeit wurde gefragt.

Die VEMA steht inzwischen knapp 4.600 mittelständischen Partnerbetrieb mit rund 32.000 Personen als zentrale Anlaufstelle zur Erleichterung der täglichen Arbeit zur Verfügung. Die Maklergenossenschaft zählt inzwischen zum Kreis der führenden Maklerdienstleister. Getreu dem Firmenmotto „Von Maklern – für Makler!“ schafft man mit einem ganzheitlichen Ansatz Mehrwerte für die angeschlossenen Maklerkollegen von der technischen Abwicklung, durchdachten Deckungskonzepten, bis hin zur Unternehmensoptimierung und Weiterbildung.

Die Auswertungen der Umfragen können per E-Mail unter eva.malcher[at]vema-eg.de angefordert werden.

Verantwortlich für den Inhalt:

VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, Unterkonnersreuth 31, 95500 Heinersreuth, www.vema-ag.de

Haben Sie einen Anspruch, wenn von Ihrer E-Mailadresse eine gefälschte Rechnung verschickt wird?

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten, sehr geehrte Versicherungsmaklerinnen und Makler,

seit geraumer Zeit stellen sich Unternehmer zur Vermeidung von Haftungsansprüchen die Frage „Welchen ausreichenden Sicherheitsstandard hat mein Unternehmen beim Austausch von Datensätzen, z.B. E-Mails, im Geschäftsverkehr einzuhalten?“

Auch die Gerichte haben sich vermehrt mit den Sicherheitsanforderungen beim Versand von geschäftlichen E-Mails und sich daraus ergebenden Schadensersatzansprüchen bei (vermeintlichen) Verstößen gegen Sicherheitsanforderungen zu befassen. Exemplarisch möchten wir Ihnen daher ein sehr lesenswertes aktuelles Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.07.2023 Az.: 19 U 83/22 vorstellen, in dem sich das Gericht mit den Anforderungen an die Sicherheitsanforderungen beim Versand von geschäftlichen E-Mails ausführlich zu befassen hatte. Dies ist auch nicht nur für Inkassomakler interessant.

Der dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.07.2023 Az.: 19 U 83/22 zugrunde liegende Sachverhalt:

Die Parteien schlossen am 8. Oktober 2021 – die Klägerin als Verkäuferin, die Beklagte als Käuferin – einen Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw Daimler Typ E200T zum Preis von 13.500 EUR. Am selben Tag um 11:44 Uhr schickte der Geschäftsführer der Klägerin die Rechnung auf Wunsch der Beklagten als Anhang zu einer E-Mail an deren Geschäftsführer. Im Kopfbereich der Rechnung sowie in der Fußzeile war ein Konto bei der Sparkasse T. als Empfängerkonto angegeben. Um 11:46 Uhr erhielt der Geschäftsführer der Beklagten eine weitere E-Mail von der E-Mail-Adresse der Klägerin mit einer neuen Rechnung im Anhang. Hierin war – nur in der Fußzeile, der Kopfbereich wies unverändert das vorgenannte Konto der Klägerin bei der Sparkasse T. aus – ein anderes Empfängerkonto – nunmehr bei der S-Bank in Berlin – eines Kontoinhabers P. D. angegeben.

Die Beklagte überwies 13.500 EUR auf das letztgenannte (falsche) Konto. Später forderte die Klägerin die Beklagte dann zur Zahlung auf. Dabei stellte sich heraus, dass die zweite E-Mail aufgrund eines „Hackerangriffs“ von einer unbefugten dritten Person versandt worden war; das in der Fußzeile der dieser E-Mail angehängten Rechnung angegebene Konto war keines der Klägerin. Deshalb wollte die Klägerin weiterhin die Zahlung, während die Beklagte meinte, sie habe doch schon die Zahlung für den PKW geleistet.

Die Klägerin hat ihr E-Mail-Konto beim kommerziellen Anbieter W. Es ist mit einem Passwort geschützt, das zwei Personen im gesamten Betrieb der Klägerin bekannt war und alle zwei bis vier Wochen durch eine der beiden Personen geändert und der anderen mündlich mitgeteilt wurde. Computer und Software der Klägerin sind über die Windows Firewall geschützt, die regelmäßig aktualisiert wird. Darüber hinaus sind Computer und Software über die Vollversion von „X.-Internet-Security“ geschützt.

  1. Urteil des OLG Karlsruhe

Das Urteil des OLG Karlsruhe sprach der Klägerin, also der Verkäuferin, die volle Kaufpreisforderung zu, wobei der Beklagten im direkten Gegenzug kein Schadensersatzanspruch zugestanden wurde, den sie (die Beklagte) der Kaufpreisforderung der Klägerin in Höhe dieser Forderung entgegenhalten könnte, obwohl sie (die Beklagte) bereits die Kaufpreiszahlung geleistet hatte.

Die unstreitig bestehende Kaufpreisforderung sei nach Ansicht des OLG Karlsruhe nicht durch Erfüllung, also Zahlung, gemäß § 362 BGB erloschen. Durch die Überweisung auf das Konto eines Dritten sei nicht der geschuldete Leistungserfolg eingetreten. Diese Ansicht überzeugt, wenn nicht ein Verschulden der Verkäuferin zu berücksichtigen ist.

Das Gericht hatte sich daher mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Klägerin beim Versand der 2. Mail mit der ge- bzw. verfälschten Rechnung eine schuldhafte Pflichtverletzung vorzuwerfen sei, die dem Anspruch der Verkäuferin auf Zahlung des Kaufpreises als Schadensersatzanspruch der Beklagten wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht der Klägerin gemäß §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB entgegengehalten werden kann. Denn die E-Mail wurde mit der gefälschten Rechnung vom Account der Klägerin versandt. Hatte diese alles Erforderliche getan, um einen Schaden beim Empfänger zu vermeiden?

  1. Konkret einzuhaltende Sicherheitsanforderungen?

Das Hauptaugenmerk der folgenden Ausführungen soll daher daraufgelegt werden, welche konkreten Sicherheitsvorkehrungen beim Versand von E-Mails zwischen Parteien im Geschäftsbereich eingehalten werden müssen, um eine schuldhafte Pflichtverletzung des Versenders zu vermeiden.

Aufgrund der Tatsache, dass zwischen den Parteien keine konkreten Absprachen bezüglich der Sicherheitsvorkehrungen beim Versand der E-Mails mit dem Anhang der Rechnungen getroffen wurden und gesetzliche Vorgaben für den Versand von geschäftlichen E-Mails nicht existieren, ist bezüglich der Sicherheitsvorkehrung laut juristischer Literatur und Rechtsprechung auf die berechtigten Sicherheitserwartungen des Verkehrs unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit abzustellen (vgl. Riem/Meier, MMR 2020, 571, 573). Hierbei muss bei den nachfolgend dargestellten Sicherheitsmechanismen zudem beachtet werden, ob der Absender bzw. der Empfänger der E-Mail einen eigenen Server betreibt oder sich eines kommerziellen Anbieters bei dem Versand der E-Mails bedient, also überhaupt Einfluss auf die von einem kommerziellen Anbieter eines E-Mail-Postfachs genutzten Sicherheitsmechanismen nehmen konnte bzw. der E-Mail-Postfach einer Person die selbigen Voraussetzungen eines der folgenden Sicherheitsmechanismen aufweist, wie die Person mit der auf elektronischem Wege kommuniziert wird. Wichtige Hinweise für die Einhalten der allgemein im Rechtsverkehr zu erwartenden Sicherheitserwartungen bietet dabei auch das Bundesamt für Sicherheit- und Informationstechnik (https://www.bsi.bund.de/dok/11486416).

Klarstellend wies das OLG Karlsruhe zutreffend darauf hin, dass die Datenschutz-Grundverordnung vorliegend nicht zur Anwendung kommen kann, da diese nur für die Verarbeitung von Informationen gilt, die sich auf eine natürliche Person beziehen (Art. 1 DSGVO).

  1. Sender Policy Framework (SPF)

Die Beklagte hielt die Klägerin für verpflichtet, das Verfahren Sender Policy Framework (SPF) anzuwenden.

Laut öffentlich zugänglichen Quellen – die Informationen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (im Folgenden: BSI), abrufbar unter

https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Internetsicherheit/isi_mail_server_studie_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1 – handelt es sich beim Verfahren Sender Policy Framework um ein Verfahren, mit dem geprüft werden kann, ob der sendende E-Mail-Server berechtigt ist, für die Domäne E-Mails zu verschicken. Endnutzer wie die Klägerin, die selbst keinen E-Mail-Server betreiben, haben mithin auf die Verwendung des Verfahrens überhaupt keinen Einfluss. Eine berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs an ein Unternehmen wie die Klägerin, das seinen E-Mail-Verkehr über einen Diensteanbieter abwickelt, auf Anwendung des SPF-Verfahrens kann daher nicht bestehen.

  1. Verschlüsselung der pdf-Datei

Dass eine Verschlüsselung von pdf-Dateien im geschäftlichen Verkehr außerhalb des Austauschs besonders sensibler Dateien, die beispielsweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten, üblich wäre, kann nicht ohne Weiteres angenommen werden. Eine berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs bestehe daher ohne Weiteres laut Auffassung des OLG Karlsruhe nicht. Hinzu kam, dass im Fall der Verschlüsselung der Datei die Klägerin und die Beklagte ein Passwort hierzu hätten austauschen müssen, was vorliegend nicht geschehen war. Die Beklagte hatte also bei Erhalt der ge- oder verfälschten Rechnung Kenntnis davon, dass die Datei nicht durch Verschlüsselung gesichert war. Bereits dieser Umstand, dass erkennbar eine derartige Sicherheitsmaßnahme nicht getroffen war, stand der Annahme einer insoweit vorliegenden Pflichtverletzung der Klägerin entgegen.

III. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Auch zu diesem Verfahren konnte laut Vortrag der Beklagten erwartet werden, dass es in der konkreten Geschäftsbeziehung der Parteien bzw. im maßgeblichen Verkehr zu den berechtigten Sicherheitserwartungen zu zählen sein soll. Das BSI empfiehlt zwar für E-Mails die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, äußert aber gleichzeitig die Einschätzung, dass diese bisher nur sehr selten eingesetzt werde.

Dies steht einer entsprechenden allgemeinen Sicherheitserwartung des Verkehrs entgegen und bei den vorliegend versendeten Daten handelt es sich auch nicht um solche, bei deren Versand – wie etwa im Fall von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen – ohne gesonderte Absprache erhöhte Anforderungen zu stellen wären. Hinzu kommt, dass die Verwendung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht vom Versender einer E-Mail allein durchgeführt werden kann. Die Beklagte hat schon nicht vorgetragen, dass ihr eigenes System die Voraussetzungen für den Empfang von Ende-zu-Ende-verschlüsselten Nachrichten erfüllt hätte.

  1. Transportverschlüsselung

Die Beklagte hielt die Klägerin schließlich für verpflichtet, das Verfahren der Transportverschlüsselung anzuwenden. Angaben dazu, weshalb dieses Verfahren in der konkreten Geschäftsbeziehung der Parteien bzw. im maßgeblichen Verkehr zu den berechtigten Sicherheitserwartungen zu zählen sein sollte, wurden jedoch im Verfahren nicht gemacht.

Ausweislich der öffentlich zugänglichen Informationen des BSI handelt es sich bei der Transportverschlüsselung um einen Prozess, bei dem der Inhalt der Übermittlung zwischen Absender und E-Mail-Anbieter, zwischen zwei E-Mail-Anbietern und zwischen E-Mail-Anbieter und Empfänger verschlüsselt wird, wobei dieser automatisiert abläuft und in der Regel keine Aktion des Absenders oder Empfängers erfordert.

Bei der Übertragung der E-Mails kam vorliegend das sogenannte SSL/TLS-Protokoll zum Einsatz. Dabei handele es sich um einen Verschlüsselungsstandard, der die E-Mails auf dem Transportweg sichere. Eine Transportverschlüsselungen der vorstehend beschriebenen Art liegt daher laut Auffassung des OLG Karlsruhe vor. Den Angaben des E-Mail-Betreibers, von dem aus die ge- bzw. verfälschte Rechnung versendet wurde, war weiter zu entnehmen, dass die Transportverschlüsselung nur im Verbund der dort genannten Anbieter zur Anwendung kommt, also bei E-Mails, die zwischen E-Mail-Konten dieser Anbieter versendet werden. Der eigene Server der Beklagten erfüllte diese Voraussetzungen nicht. Es war auch sonst nicht ersichtlich, dass eine Transportverschlüsselung an Umständen gescheitert wäre, die in der Sphäre der Klägerin liegen.

  1. Interner Schutz der E-Mail-Konten, des Computers und der genutzten Software

Auch weitere, von der Beklagten nicht ausdrücklich geltend gemachte Pflichtverletzungen der Klägerin, waren nicht ersichtlich. Das OLG Karlsruhe sah in der Art des von der Klägerin verwendeten Passwortes fürs E-Mail-Konto, dem Personenkreis, der davon Kenntnis hatte und deren regelmäßiger Änderung sowie der Nutzung einer aktuellen Virensoftware und Firewall getroffen, keine Pflichtverletzung im Bereich des Passwortschutzes sowie des allgemeinen Schutzes der von der Klägerin verwendeten Computer.

  1. Ergebnis

I.

Festzuhalten bleibt zunächst, dass das OLG Karlsruhe einer in der Rechtsprechung anzutreffenden Auffassung (LG Lüneburg, Urteil vom 16. Februar 2017 – 7 O 71/16; Urteil wurde nicht veröffentlicht) dahingehend entgegengetreten ist, dass der Verwender einer E-Mail-Adresse jeden Missbrauch durch Dritte vollständig ausschließen müsse. Dies sei nach der Auffassung des OLG Karlsruhe schon wegen der zahlreichen und sich ständig weiter entwickelnden Angriffsmöglichkeiten zu weitgehend. Diese Ansicht ist sachgerecht, da die Haftung des Verwenders einer E-Mail-Adresse für Pflichtverletzungen nur so weit gehen kann, wenn der zugrunde liegende Hacket-Angriff aus der von dem Verwender beherrschbaren Sphäre stammt. Die Gründe für die einschränkende Haftung hat das OLG Karlsruhe vorstehend prägnant und präzise herausgearbeitet und verdient insgesamt Zustimmung. Es wird abzuwarten sein, wie die obergerichtliche Rechtsprechung solche und ähnliche Fälle in Zukunft lösen wird. Erste Urteile des BGH werden jedenfalls nicht mehr lange auf sich warten lassen. Wie auch in diesem Fall setze sich das Gericht mit der Frage auseinander, ob dem Geschädigten – unterstellt, es ließe sich theoretisch ein Schadenersatzanspruch bejahen – ein Mitverschulden bei der Schadensentstehung nach § 254 BGB anzulasten sei. Die Beantwortung dieser Frage hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und dürfte immer dann zu diskutieren sein, wenn die ge- bzw. verfälschte Rechnung auffallende Unregelmäßigkeiten (z.B. Rechtschreibfehler, unbekanntes/-er Konto-(inhaber)) enthält.

II.

Ein weiteres Beweisproblem wird sicherlich auf die Geschädigten und Anspruchsstellenden von Schadensersatzansprüchen zukommen. Die Darlegungs- und ggf. Beweislast für das Vorliegen einer Pflichtverletzung im Sinne des §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB sowie für die Kausalität dieser Pflichtverletzung für den eingetretenen Schaden liegt bei dem Geschädigten als demjenigen, der den Anspruch geltend macht. Den Ausführungen des OLG Karlsruhe kann zudem entnommen werden, dass es am Nachweis der Kausalität dieser Pflichtverletzung für den eingetretenen Schaden fehlte. Es konnte nicht geklärt werden, wie es tatsächlich dazu kam, dass die zweite E-Mail mit der ge- oder verfälschten Rechnung die Beklagte erreichte. Ein erfolgreicher Angriff auf die Sphäre der Klägerin könne zwar angenommen werden, wodurch dieser Angriff hervorgerufen worden sein könnte – und dies dürfte, wenn eine Pflichtverletzung seitens des Verwenders des betroffenen E-Mail-Postfachs anders als in dem vorliegenden Fall anzunehmen ist, oftmals der streitentscheidende Punkt in einem Verfahren sein. Vorliegend bleib dieser Umstand im Hinblick auf die unbekannte Vorgehensweise des oder der unbekannten Dritten gänzlich unklar. Es zeichnet sich nach unserem Dafürhalten bereits jetzt ab, dass den Geschädigten die Beweisführung bzgl. der genauen Hintergründe eines Hackerangriffs und des Beruhens des Schadens auf diese Pflichtverletzung – auch unter Berücksichtigung der oft undurchsichtigen und im Verborgen ablaufenden Prozesse – oftmals nicht gelingen wird.

III.

Ein weiteres Problem dürfte die Frage nach einer ausreichenden Cyberversicherung für betroffenen Unternehmen sein. Leider lässt sich in der Versicherungswirtschaft die Tendenz feststellen, dass viele Versicherer diese Art von Cyberangriffen aus dem Versicherungsschutz ausschließen bzw. nur gegen Entrichtung einer hohen Sonderprämie mitversichern. Dies sollten Versicherungsmakler genau prüfen und klären, da diese Schadenfälle durch Hackerangriffe keine Seltenheit sind.

IV.

Im Ergebnis können wir daher nur empfehlen, dass firmeninterne IT-System auf ausreichenden Virensoftware- und Firewallschutz von einer Fachperson überprüfen zu lassen und die in Ihrem Unternehmen zum Einsatz kommenden E-Mail-Postfächer im Hinblick auf die vorstehend beschriebenen und vom BSI empfohlenen Sicherheitsmechanismen eindringlich überprüfen zu lassen. Dies gilt sowohl bei der Verwendung von eigenen, als auch für die Verwendung von kommerziellen Anbietern eines E-Mail-Servers. Nur wenn Sie auf dem „Stand der Technik“ sind, kann Ihnen nicht der Vorwurf gemacht werden, dass Ihnen eine Pflichtverletzung vorzuwerfen sei und Ihre berechtigte Forderung deshalb nicht (erneut) vom Schuldner zu erfüllen ist.

V.

Natürlich ist der Vorgang auch für den hiesigen Käufer sehr ärgerlich. Er muss den Rechnungsbetrag folglich zweimal bezahlen, obwohl er die Rechnung per E-Mail vom Verkäufer erhielt. Wenn Sie Rechnungen anweisen, seien Sie also in solchen Fällen stets sehr umsichtig. Nie an fremde Kontoinhaber oder ausländische Konten Zahlungen leisten, ohne dass der Zahlungsempfänger dies ausdrücklich vorher bestätigt. Sonst kann es schnell dazu kommen, dass Sie den Rechnungsbetrag zweimal zahlen müssen!

Mit frühlingshaften Grüßen

Ihr,

Stephan Michaelis LL.M.

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg, Tel: +49 40 88888-777,Fax: +49 40 88888-737, www.kanzlei-michaelis.de

Mit Wirkung zum 1. April 2024 übernimmt Sabine Buschmann die Leitung des Geschäftsbereichs Vorsorgemanagement bei der Albatros Versicherungsdienste GmbH.

Sie folgt auf Samir Koudhai, der im Laufe des vergangenen Jahres zur Deutsche Lufthansa AG gewechselt ist.

Als ausgewiesene Branchenexpertin verfügt Sabine Buschmann über langjährige Erfahrung im Bereich Vorsorgemanagement und betriebliche Altersversorgung. Zuvor war sie bei der Ecclesia Gruppe tätig, wo sie seit 2011 den Vertrieb Vorsorgemanagement Norddeutschland (Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein) verantwortete. Im Jahr 2021 wurde sie zudem zur Prokuristin und Mitglied der Leitungsrunde der Ecclesia Gruppe Vorsorgemanagement GmbH ernannt. 2018 erwarb sie darüber hinaus ihren Abschluss als bAV-Betriebswirtin (FH) am Campus Institut Koblenz.

Tobias Winkler, Mitglied der Geschäftsleitung, ist überzeugt von der Neubesetzung: “Ich freue mich, dass wir mit Sabine Buschmann eine fachlich versierte und vertriebsstarke Persönlichkeit für uns gewinnen konnten. Mit ihrem großen Erfahrungsschatz wird sie den Bereich Vorsorgemanagement erfolgreich weiterentwickeln und gestalten. Ich wünsche ihr in ihrer zukünftigen Tätigkeit viel Freude und Erfolg.”

Über Albatros

Die Albatros Versicherungsdienste GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Delvag Versicherungs-AG und Teil der Delvag Gruppe. Als Versicherungsmakler und Dienstleister der Deutsche Lufthansa AG berät und betreut Albatros seit über 40 Jahren Firmenkunden inner- und außerhalb der Lufthansa Group in den Bereichen Luftfahrtversicherung, Industrieversicherung, Deckungen für Kredit- und Kundenkarten sowie im Vorsorgemanagement. Das Unternehmen ist auf Dienstleistungen im Rahmen des Firmenservices, der betrieblichen Altersvorsorge und des Belegschaftsservices spezialisiert. Komplettiert wird das Unternehmensportfolio durch die Tochtergesellschaft Albatros Financial Solutions GmbH, die sich um den privaten Versicherungs- und Finanzbedarf von Belegschaften kümmert.

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