Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt ausdrücklich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C 697/23) im Verfahren zwischen Huk-Coburg und Check24 zur Abgrenzung von Versicherungsmaklern und Versicherungsunternehmen.
Mit der Entscheidung bekräftigt der EuGH die eigenständige Marktrolle freier Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler und schützt diese vor einer unzulässigen Gleichsetzung mit Produktgebern.
Der EuGH stellte unmissverständlich klar, dass Vermittlerunternehmen, die selbst keine Versicherungsprodukte anbieten – hierzu gehört auch Check24, mit gewerberechtlicher Zulassung als Versicherungsmaklerunternehmen –, nicht als Mitbewerber von Versicherungsunternehmen im Sinne der EU-Richtlinie über vergleichende Werbung angesehen werden dürfen. Entscheidend ist demnach nicht allein die technische Darstellung eines Vergleichs, sondern vielmehr die tatsächliche Marktposition des Vermittlers als unabhängiger Akteur. Dieses Urteil bestätigt somit deutlich die Position des AfW, wonach unabhängige Maklerunternehmen eine eigenständige Rolle auf einem separaten Markt einnehmen und dementsprechend regulatorisch behandelt werden müssen.
„Das Urteil verdeutlicht, dass die unabhängige Vermittlung von Versicherungsprodukten rechtlich klar von der Risikoträgerschaft und Produktgestaltung der Versicherer abzugrenzen ist. Kritiker des Urteils sollten berücksichtigen, dass es nicht um Einzelbewertungen bestimmter Marktakteure geht, sondern um die grundlegende Stärkung der strukturellen Unabhängigkeit des gesamten Versicherungsmaklermarktes“, betont Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. „Wir erwarten zudem, dass diese Entscheidung Auswirkungen auf aktuelle Auseinandersetzungen mit Verbraucherzentralen haben wird, die mittels Abmahnverfahren versuchen, die Unabhängigkeit der Versicherungsmaklerschaft grundsätzlich infrage zu stellen.“
Der AfW erkennt durchaus an, dass es kritische Stimmen gibt, welche die Verbraucherfreundlichkeit bestimmter vereinfachender Darstellungen von Versicherungsprodukten – etwa mittels Tarifnoten oder Bewertungssystemen – hinterfragen. Solche Kritik – die der AfW mit trägt – unterstreicht, dass transparente und nachvollziehbare Information weiterhin eine wesentliche Grundlage für fundierte Verbraucherentscheidungen bleiben muss. Jedoch darf diese verbraucherschutzorientierte Diskussion nicht dazu führen, dass Vermittlerunternehmen regulatorisch mit Versicherern gleichgestellt werden.
Der AfW wird sich weiterhin aktiv dafür einsetzen, dass diese wichtige rechtliche Abgrenzung zwischen Vermittlerunternehmen und Produktgebern konsequent im deutschen Aufsichts- und Wettbewerbsrecht umgesetzt und berücksichtigt wird.
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