Die Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bleiben für Vermittlerinnen und Vermittler ein zentrales Thema.

Das neue AfW-Vermittlerbarometer zeigt: Die Branche stellt sich der Verantwortung und setzt die gesetzlichen Vorgaben zunehmend um – dennoch bleiben einzelne Bereiche, in denen noch Optimierungsbedarf besteht.

Die neue Bundesregierung aus SPD und CDU/CSU verfolgt eine klare Linie: Die Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität soll weiter forciert werden. Vorgesehen ist insbesondere eine Bündelung der Kompetenzen auf Bundesebene und die konsequente Umsetzung bestehender sowie künftiger Regularien. Ziel ist es, die Integrität des Finanzsystems nachhaltig zu sichern.

Viele Vermittlerinnen und Vermittler setzen die Anforderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) bereits erfolgreich um. Knapp zwei Drittel (65 Prozent) der Befragten bewerten ihre GwG-Konformität als gut. Dies ist ein erfreuliches Signal aus der Branche, die sich ihrer Verantwortung bewusst ist. Das belegt auch die aktuelle Umfrage im Rahmen des 17. AfW-Vermittlerbarometers, an der über 1.100 Vermittlerinnen und Vermittler teilgenommen haben.

Viele Vermittler fallen unter das GwG

Wer zum Beispiel Lebensversicherungen, Darlehen oder Kapitalisierungsprodukte vermittelt, unterliegt grundsätzlich den GwG-Pflichten – unabhängig vom Umfang der vermittelten Geschäfte. Ausgenommen sind ausschließlich reine Sachmaklerinnen und Sachmakler. Auch Finanzanlagenvermittler sind erfasst, sofern sie nicht ausschließlich Produkte von GwG-verpflichteten Emittenten vermitteln.

Während 24 Prozent der Vermittlerinnen und Vermittler angaben, sich über die GwG-Konformität ihres Unternehmens unsicher zu sein, erklärten lediglich 2 Prozent, dass die Vorgaben bislang nicht vollständig umgesetzt sind. Diese Ergebnisse decken sich im Wesentlichen mit den Vorjahreswerten.

Die GwG-Pflichten sind umfassend: Vermittlerinnen und Vermittler müssen über ein Risikomanagement verfügen, interne Sicherungsmaßnahmen implementieren, ihre Beschäftigten schulen sowie Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Sorgfaltspflichten beachten. 29 Prozent der Befragten führen eine schriftliche Risikoanalyse durch – eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Dennoch geben 42 Prozent an, darauf zu verzichten. Ein Anteil von 13 Prozent ist unsicher oder hat keine Angaben gemacht (16 Prozent).

Verbände unterstützen mit Leitfaden zur GwG-Umsetzung

“Die Bundesregierung hat die Optimierung des Transparenzregisters und der Verfahren zur Vermögensermittlung und -einziehung klar auf der Agenda. Verstöße gegen das GwG werden künftig noch konsequenter verfolgt”, erklärt Norman Wirth, Vorstandsmitglied des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. “Vermittlerinnen und Vermittler sollten daher zeitnah ihre internen Prozesse prüfen und erforderliche Maßnahmen umsetzen.”

AfW und Votum-Verband haben ein praxisnahes Kompendium erstellt, das sämtliche GwG-Pflichten verständlich aufbereitet. Diese Materialien stehen auf den Webseiten beider Verbände zum Download bereit und bieten wertvolle Unterstützung für die tägliche Arbeit.

“Zögern Sie nicht. Anlasslose Kontrollen können jederzeit erfolgen. Wer die gesetzlichen Vorgaben missachtet, riskiert Bußgelder”, mahnt Wirth. Bereits seit dem 1. Januar 2024 sind Vermittlerinnen und Vermittler, die dem GwG unterliegen, verpflichtet, sich beim Meldeportal goAML der Financial Intelligence Unit (FIU) zu registrieren. Über dieses Portal sind Verdachtsmeldungen abzugeben.

Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes bereits zum 17. Mal mittels einer Online-Umfrage im Oktober und November 2024 durchgeführt. Insgesamt 1.173 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beantworteten maximal 124 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Rund neun von zehn Befragten (88,6 Prozent) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (§34d GewO), davon beraten rund 84 Prozent im Maklerstatus. 59,1 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/-in nach §34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild weist weit über den Verband hinaus, denn 62,4 Prozent der Befragten sind keine Mitglieder des AfW.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzberater:innen. Der Verband vertritt die Interessen von ca. 40.000 Versicherungsmakler:innen sowie unabhängigen Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler:innen aus über 2.100 Mitgliedsunternehmen.

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