Letztlich darf es keine einseitige Belastung der Vermittler geben

Aufgrund der Umsetzung der neuen EU € Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht wird das Rundschreiben 10/2014 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Versicherungsvertrieb überarbeitet. Dazu führt die Behörde bis zum 21.2.2018 ein öffentliches Konsultationsverfahren durch. Als größter Vermittlerverband Deutschlands ist der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) daran beteiligt.

„Bei diesem Verfahren werden wir darauf achten, dass das Verhältnis zwischen der
Erfüllung von neuen Pflichten nach der IDD und der praktischen Umsetzung in der
realen Versicherungsvermittlung gewahrt bleibt“, erklärt BVK­Präsident Michael H.
Heinz. „Wir werden die BaFin davon überzeugen, in ihrem revidierten Rundschreiben
Handlungsmaximen zu entwerfen, die unseren Berufsstand nicht unverhältnismäßig belasten. Der IDD­Grundsatz der Vermeidung von Interessenkonflikten darf auf keinen Fall dazu herhalten, die selbstständigen Vermittler einer Bevormundung durch die Versicherungsunternehmen zu unterstellen.“

Schließlich ließ der BVK schon im Herbst 2017 ein Rechtsgutachten erstellen, das die Thematik IDD­konforme Vergütung von Vermittlern und Vermeidung von Konflikten mit Kundeninteressen untersuchte. Danach kollidiert die IDD­Maßgabe, im „bestmöglichen Kundeninteresse“ zu beraten und zu vermitteln, generell nicht mit dem bestehenden Provisionssystem. Dieser Ansicht wird der BVK im Konsultationsprozess zum BaFin­Rundschreiben Nachdruck verleihen. Letztlich darf es keine einseitige Belastung der Vermittler geben.

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