Ulrich Wollschläger tritt in den Ruhestand

Der Aufsichtsrat der HDI Global SE hat Clemens Jungsthöfel mit Wirkung zum 1. Mai 2018 zum Vorstandsmitglied der Gesellschaft bestellt. Der 47­Jährige wird am 1. Juli die Aufgaben des Finanzvorstands übernehmen. Er folgt damit auf Ulrich Wollschläger, der Ende Juni aus dem Vorstand ausscheiden und in den Ruhestand treten wird.

Clemens Jungsthöfel kommt von der Wirtschaftsprüfungs­ und Beratungsgesellschaft KPMG, wo er derzeit als Partner die Prüfung und
Beratung von Versicherungsunternehmen verantwortet. Er ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und gelernter Versicherungskaufmann und

bringt langjährige und umfangreiche Erfahrungen aus der Betreuung von Sach­ und Personenversicherern mit. Schwerpunkte seiner bisherigen Tätigkeiten, davon auch zwei Jahre bei KPMG in London, waren international tätige Versicherungsgruppen, einschließlich Industrie­, Spezial­ und Rückversicherungsunternehmen.

In seiner neuen Position als Finanzvorstand der HDI Global SE verantwortet Clemens Jungsthöfel unter anderem die Bereiche Controlling, Kapitalanlagen, Risikomanagement, Unternehmensentwicklung sowie passive Rückversicherung.

Herbert K. Haas, Aufsichtsratsvorsitzender der HDI Global SE und Vorstandsvorsitzender der Talanx AG, dankt Ulrich Wollschläger (63) für die langjährige Zusammenarbeit: „Wir wünschen Herrn Wollschläger alles Gute und bedanken uns sehr herzlich für seine langjährigen großen Verdienste und äußerst erfolgreiche Arbeit im Unternehmen. Gleichzeitig freuen wir uns, mit Clemens Jungsthöfel einen erfahrenen und kompetenten Kenner der Branche gewonnen zu haben. Für seine künftige Tätigkeit wünschen wir Herrn Jungsthöfel viel Erfolg.“

Ulrich Wollschläger ist in der Talanx­Gruppe in unterschiedlichen Leitungsfunktionen tätig gewesen. Seit dem Jahr 2007 ist er Mitglied des Vorstands der HDI Global SE. Zuvor war er unter anderem Mitglied des Vorstands der Gerling­Konzern Allgemeine Versicherungs­AG (GKA) sowie in leitender Position bei der BASF­Gruppe. Gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz bedarf die Bestellung noch der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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