Im Jahr 2017 wurden laut Kraftfahrt­Bundesamt 3,44 Millionen Personenkraftwagen neu zugelassen

Das waren rund 2,7 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Damit die Freude am Neuwagen nach einem Unfall nicht getrübt wird, sollten Autofahrer bei der Kfz­Versicherung auf einige Details achten. In der Kaskoversicherung sollte zum Beispiel eine
Neupreisentschädigung mitversichert sein. Bei der uniVersa gilt diese automatisch bis zu 18 Monate nach der Erstzulassung. „Dann gibt es nach einem Totalschaden oder Diebstahl den vollen Neupreis und nicht nur den deutlich niedrigeren Zeitwert“, erklärt Margareta Bösl, stellvertretende Leiterin der Schadenabteilung bei der uniVersa. Als Neufahrzeug werden auch Tageszulassungen auf Händler oder Hersteller von bis zu fünf Tagen anerkannt, wenn die Fahrleistung von 100 Kilometern nicht überschritten wird und die Zulassung innerhalb eines Monats erfolgt. Ebenfalls wichtig ist, dass auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird. Die kundenfreundliche Klausel hilft, damit der Versicherer nach einer Unachtsamkeit, zum Beispiel einer übersehenen roten Ampel, den Schaden nicht anteilig kürzen oder in schwerwiegenden Fällen sogar komplett ablehnen kann. Zudem sollte der Zusammenstoß mit Tieren jeglicher Art mitversichert und nicht nur auf Wildschäden begrenzt sein. Beides führt im Schadenfall zu einer deutlich reibungsloseren und schnelleren Regulierung, so Bösl.

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