BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Investmentgeschäfts an

Die BaFin hat der BBI Beteiligungsgesellschaft Bayrische Immobilien mbH & Co. KG, Augsburg, mit Bescheid vom 30. April 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis oder Registrierung betriebene Investmentgeschäft sofort einzustellen und durch die vollständige Auszahlung des den Anlegern zustehenden Buchwerts des angenommenen Kommanditkapitals unverzüglich abzuwickeln.

Die BBI Beteiligungsgesellschaft Bayrische Immobilien mbH & Co. KG sammelte Kommanditkapital von Anlegern ein. Sie versprach, das Kapital gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen der Anleger zu investieren. Mit der kollektiven Vermögensverwaltung betreibt die BBI Beteiligungsgesellschaft Bayrische Immobilien mbH & Co. KG das Investmentgeschäft, ohne über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zu verfügen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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