Ausgabe von bis zu 915.664 neuen Aktien

Der Vorstand der Lloyd Fonds AG (ISIN DE000A12UP29) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung beschlossen. Unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 soll unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG das Grundkapital der Lloyd Fonds AG um nominal bis zu EUR 915.664,00 erhöht werden. Dies entspricht bis zu 10 Prozent des bisherigen Grundkapitals. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 915.664 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (die “Neuen Aktien”). Damit wird sich das Grundkapital der Gesellschaft nach erfolgreicher Durchführung der Kapitalerhöhung von derzeit EUR 9.156.642,00 auf bis zu EUR 10.072.306,00 erhöhen.

Die Neuen Aktien sollen im Rahmen einer Privatplatzierung qualifizierten Anlegern und bekannten Investoren im Sinne des § 2 Nr. 6 WpPG außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika unter den Voraussetzungen von Rule 903 oder Rule 904 der Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (“Securities Act”) sowie in den Vereinigen Staaten von Amerika qualifizierten institutionellen Käufern (Qualified Institutional Buyers ­ QIBs), wie sie in Rule 144A des Securities Act definiert sind, ohne Prospekt zu einem Ausgabepreis von EUR 4,20 je Aktie ab dem 5. Juni 2018 zur Zeichnung angeboten werden.

Der Nettoemissionserlös soll unter anderem genutzt werden, um die Kapitalbasis der Gesellschaft zu stärken und die weitere Entwicklung der Gesellschaft, die die bisher ausgeübte Tätigkeit um offene und liquide Investments erweitert, voranzutreiben. Die Neuen Aktien sollen prospektfrei in den Börsenhandel in die bestehende Notierung im Open Market (Scale) an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden und sind ab dem 1. Januar 2017 dividendenberechtigt.

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