Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) vergibt die Gesamtnote „exzellent“ für Kompetenz in der betrieblichen Altersversorgung (bAV)

 

Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat bereits zum fünften Mal die Kompetenz von bAV-Anbietern detailliert untersucht. Die Rating-Experten vergaben erneut Bestnoten für die Generali. Das Ergebnis: eine „exzellente“ Bewertung und jeweils 5 Sterne für die vier Teilbereiche Beratung, Service, Verwaltung und Haftung sowie die Gesamtnote 1,2. Die AachenMünchener erhielt in den vom IVFP bewerteten Kategorien Beratung und Service jeweils 5 Sterne sowie in den Kategorien Haftung und Verwaltung jeweils 4,5 Sterne. Mit der Gesamtnote 1,4 „exzellent“ zählt das Unternehmen der Generali in Deutschland ebenfalls zu den Top-Anbietern in der betrieblichen Altersversorgung.

„Für die Unternehmen ist die Auswahl eines leistungsstarken bAV-Anbieters eine richtungsweisende und maßgebliche Entscheidung, die oft über Jahrzehnte wirkt. Dabei bietet das bAV-Kompetenz-Rating des IVFP eine sehr gute Orientierungshilfe. Uns freut besonders, dass das Rating-Ergebnis auch die Erweiterung unserer Produkt- und Servicepalette nach Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) in sehr positiver Form würdigt“, sagt Peter Heise, Chief Insurance Officer Life der Generali Deutschland AG und Vorstand Lebensversicherungen der AachenMünchener.

UMFANGREICHES BEWERTUNGSSCHEMA BEIM AKTUELLEN KOMPETENZ-RATING

Das IVFP untersucht alle zwei Jahre auf Grundlage von unternehmensinternen Daten die „bAV-Kompetenz“ deutscher Versicherungsunternehmen. Das Rating umfasst insgesamt 92 Einzelkriterien. Die Unterteilung erfolgt in vier Segmenten: Beratung und Haftung mit einem Anteil von jeweils 30 Prozent sowie Service und Verwaltung mit einem Anteil von jeweils 20 Prozent an der Gesamtnote. Im ersten Teilbereich Beratung haben die Experten des IVFP die gesamten Abläufe von der Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber bis hin zur regelmäßigen Betreuung des Kunden unter die Lupe genommen. Bei der Analyse zur Haftung wurde unter anderem geprüft, ob der Anbieter eine detaillierte Prüfung durchführt und über die verschiedenen Zusagearten aufklärt. Beim Teilbereich Service haben die Experten des IVFP untersucht, ob die Anbieter beispielsweise ein echtes Ansprechpartner-Konzept pflegen oder einen besonderen Informationsservice für Arbeitnehmer zur Verfügung stellen. Im letzten Teilsegment Verwaltung wurde unter anderem die Größe des bAV-Bestandes, mögliche Abrechnungserleichterungen im Kollektivgeschäft und der Informationsfluss zwischen Arbeitgeber und Anbieter analysiert.

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