Sowohl in der Gesetzlichen als auch in der Privaten Krankenversicherung gibt es Menschen, die ihren Versicherungsbeitrag nicht zahlen können oder wollen.

 

Daher ist es bedauerlich, dass in der Öffentlichkeit immer wieder – zuletzt beim RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vom 5. September 18 oder im Spiegel vom 17. März 18 – der falsche Eindruck erweckt wird, Probleme mit Beitragsschuldnern gäbe es nur in der PKV. Für Beitragsschuldner gibt es in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie auch in der Privaten (PKV) Anspruch auf genau die gleichen Notfall-Leistungen.

Zu den Fakten:

Beitragsschuldner in der PKV

Ende 2017 waren im sogenannten PKV-Notlagentarif insgesamt 106.200 Nichtzahler verzeichnet, das sind weniger als 1,3 Prozent aller Privatversicherten. Vor Einführung des Notlagentarifs im Jahr 2013 gab es in der PKV rund 149.000 Beitragsschuldner, sodass die Gesamtzahl seither um 29 Prozent zurückgegangen ist.

Im Notlagentarif ist versichert, wer in Beitragsrückstand gerät und diesen nach zweimaliger Mahnung des Versicherers nicht begleicht. Die Leistungen beschränken sich auf die Heilbehandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie auf erforderliche Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft.

Die Beiträge im Notlagentarif sind mit rund 100 Euro monatlich relativ gering. Das erleichtert die Rückzahlung der Außenstände – was das erklärte Ziel des Gesetzgebers war, als der Tarif 2013 neu eingeführt wurde. Sind alle Rückstände bezahlt, wird der Versicherungsschutz im Ursprungstarif fortgesetzt.

Die durchschnittliche Verweildauer von weniger als einem Jahr im Notlagentarif zeigt, dass der Tarif wie beabsichtigt dabei hilft, dass die Betroffenen ihre verringerten Beitragsschulden leichter tilgen können. Da der Beitrag im Notlagentarif deutlich geringer als der vorherige Tarifbeitrag ist, haben sie die Chance, ihre Schulden schneller abzuzahlen und dann in ihren normalen Krankenversicherungsschutz zurückzukehren.

Zusammen hatten die Versicherten im Notlagentarif 2017 Beitragsschulden von 386,5 Millionen Euro. In der GKV sind die Schuldenprobleme gemessen an der Versichertenzahl sogar etwa doppelt so hoch wie in der PKV. (Hochgerechnet von 8,75 Millionen Privatversicherten auf 72,79 Millionen GKV-Versicherte entspräche das PKV-Niveau einem Beitragsschulden-Stand von etwa 3,21 Milliarden Euro, doch die Beitragsschulden in der GKV betragen tatsächlich 7,82 Milliarden Euro – also mehr als doppelt so viel.)

Lösung für Hilfebedürftige

Wer finanzielle Hilfebedürftigkeit nachweisen kann, ist nicht im Notlagentarif versichert, sondern kann sich im PKV-Basistarif mit garantierten Leistungen auf dem Niveau der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern – gegebenenfalls sogar ohne eigenen Beitrag (weitere Informationen dazu). Diese Tatsache bleibt zum Beispiel im erwähnten Spiegel-Artikel völlig unerwähnt.

Beitragsschuldner in der GKV

In der GKV stellt sich das Problem der Beitragsschuldner etwas komplexer dar. Für einen Vergleich mit der PKV taugen die pflichtversicherten Arbeitnehmer nicht, weil bei ihnen die Beiträge automatisch vom Arbeitgeber überwiesen werden und somit keine Schulden entstehen können. Schaut man sich hingegen die freiwillig Versicherten in der GKV an, die ihre Beiträge eigenständig überweisen müssen, zeigt sich eine Beitragsausfallquote von mehr als 5 Prozent. Bei denjenigen, die ursprünglich nicht versichert waren, beträgt sie sogar rund ein Drittel. Insgesamt kommt die GKV so auf Beitragsschulden von 7,82 Milliarden Euro.

Auch gesetzlich Versicherte, die ihre Beiträge nicht bezahlen, haben lediglich einen Rechtsanspruch auf Notfallleistungen. Das regelt das Sozialgesetzbuch V in § 16. Genauso wie in der PKV können sie im Krankheitsfall nur Leistungen beanspruchen, die bei Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Dass diese Regelung von den Beitragsschuldnern häufig umgangen wird, weil für Ärzte das Ruhen der Leistungen nicht ersichtlich ist, belastet dabei in erster Linie die restliche Versichertengemeinschaft.

Anders als im Notlagentarif der PKV gibt es bei diesem Ruhen der Leistungen keine Beitragsreduzierung in der GKV. Gesetzlich versicherte Selbstständige müssen unabhängig vom Einkommen weiterhin jeden Monat über 330 Euro Beitrag zahlen. Die Rückstände steigen dadurch entsprechend weiter. Dadurch fällt es ihnen immer schwerer, die Schulden zu begleichen. Bei finanzieller Hilfebedürftigkeit tritt auch in der GKV kein Ruhen der Leistungen ein (ebenso wie im PKV-Basistarif).

 

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