Marktöffnung zum 15. Oktober 2018

 

Die ADAC Autoversicherung öffnet sich zum anstehenden Wechselgeschäft dem Markt. Ab 15. Oktober bietet die Versicherungsgesellschaft erstmals auch Nichtmitgliedern des Clubs eine Kfz-Police an.

In der Regel können Pkw-Halter ihre bestehende Versicherung bis zum Ende des Jahres kündigen – Stichtag: 30. November. Wer als ADAC Mitglied jetzt zur ADAC Autoversicherung wechselt, erhält bei einer Mitgliedschaftsdauer ab zehn Jahren einen Rabatt von 10 Prozent. Besteht die Mitgliedschaft noch nicht so lange, wird ab sofort ein Rabatt von fünf Prozent gewährt.

Beim Wechsel der Kfz-Versicherung ist es generell wichtig, die Bedingungen der bisherigen und der neuen Versicherung zu kennen und diese im Detail zu vergleichen. Oft zeigt sich dabei: Der günstigere Tarif ist nicht unbedingt eine Alternative zur bestehenden Versicherung. Einige Tipps sollten wechselwillige Autofahrer beachten.

Die Kfz-Versicherung sollte bieten:

– Deckungssumme: Sie sollte bei 100 Millionen Euro liegen. – Rabattschutz: Dieser schützt in der Regel bei einem Schaden pro Kalenderjahr vor einer Rückstufung, der Tarifbeitrag steigt nicht. – Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko sollte in Komforttarifen bei Totalschaden bis zu 24 Monate und bei Diebstahl mindestens zwölf Monate gelten. – Verzicht des Einwandes der groben Fahrlässigkeit – das heißt volle Leistungsübernahme, auch wenn der Fahrer z.B. durch Kinder abgelenkt war, als er den Unfall verursachte. Ausgenommen sind hierbei meist grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. – Schäden, die mit einem Mietwagen im Ausland verursacht werden, sollten mitversichert sein.

Bei der neuen Kfz-Versicherung ist wichtig:

– Voll- oder Teilkasko: Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko. Denn die Prämienhöhe der Vollkasko ist abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt. In der Teilkasko gibt es diesen Rabatt nicht. – Sonder-Rabatte und -Einstufungen gehen in der Regel nicht auf den neuen Versicherer über. Also vorher prüfen, ob solche vorliegen. – Kosten: Wer jährlich zahlt, kann gegenüber vierteljährlicher oder halbjährlicher Zahlung Geld sparen. Rabatte sind auch bei mehreren Fahrzeugen unter einem Familiendach möglich.

Die Kündigung im Visier – darauf ist zu achten:

– Kündigungszeitraum in den Versicherungsunterlagen überprüfen. – Passenden Tarif recherchieren und Antrag anfordern. – Den neuen Vertrag abschließen und auf eine Bestätigung des Versicherers warten: Denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen Versicherer Verträge ablehnen. – Den bisherigen Vertrag fristgerecht kündigen. – Sonderkündigungsrecht: Ab Erhalt einer Beitragserhöhung haben Autofahrer einen Monat zusätzlich Zeit, um sich einen anderen Anbieter zu suchen – also auch nach dem Stichtag 30. November.

Im Internet gibt es ab 15. Oktober unter www.adac.de/autoversicherung die Möglichkeit einen Tarifcheck zu machen. Infos zu den Leistungen gibt es auch in jeder ADAC Geschäftsstelle und unter der Telefonnummer 0 800 5 12 10 16. Die ADAC Autoversicherung AG ist ein Joint Venture der ADAC Versicherung AG und der Zurich Gruppe Deutschland.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

ADAC e.V., Hansastraße 19, 80686 München, Tel: (089) 7676-0, www.adac.de