Die Bafin will Erträge von Kryptogeschäften genauer unter die Lupe nehmen und stärker gegen Geldwäsche vorgehen.

 

Das ergibt sich aus dem Entwurf eines Rundschreibens, den die Bafin heute veröffentlicht hat. „Das ist ein gutes Zeichen, denn so kommen wir schneller zu einer einheitlichen und transparenten Regulierung“, sagt Rouven Rosenbaum, Geschäftsführer der auf Kryptowährungen spezialisierten next Block GmbH aus Berlin.

„Vor allem Punkt I des Rundschreibens ist interessant, da alle Banken und Zahlungsdienstleister verpflichtet werden sollen, nach der Herkunft der verkauften Kryptos zu fragen, wenn Verkaufserlöse an den Kunden überwiesen werden“, sagt Rosenbaum. In dem Schreiben heißt es: „Im Falle von auf einem Konto eingehender Zahlungen, denen erkennbar ein Tausch von virtuellen Währungen zugrunde lag (z.B. Überweisung von einer Wechselstelle für virtuelle Währungen), kommt als mögliche Maßnahme die Anforderung zusätzlicher Angaben des Kontoinhabers hinsichtlich der Herkunft der zugrundeliegenden virtuellen Währungsbeträge in Betracht (z.B. durch nachvollziehbare Angaben zum seinerzeitigen Kauf der virtuellen Währungen, insbesondere zum Kaufzeitpunkt (im Hinblick auf eine Wertsteigerung/-minderung) und zum Verkäufer der virtuellen Währungen).“

„Auf diese Weise würden auch Transfers von ausländischen Börsen nicht mehr an der Steuer vorbei stattfinden können“, sagt Rosenbaum. „Zudem könnten Konten bei Verdacht auf Geldwäsche stillgelegt werden.“ Für Anleger sei das eine gute Entwicklung, da der Markt der neuen Anlageklasse Kryptowährung damit transparenter und sicherer werde.

 

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