infinma zeichnet demnächst Versicherer mit stabilen Prämien in ihren BU-Beständen aus

 

Bereits seit dem Jahr 2011 veröffentlicht infinma, die Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH in Köln, regelmäßig die sog. Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung und gibt damit sowohl Vermittlern und Maklern, aber auch Versicherern selber wichtige Informationen über die am Markt üblichen und verbreiteten Regelungen in den Bedingungen.

Neben der Qualität der Versicherungsbedingungen, die, unabhängig vom Anbieter, einen Gültigkeitszeitraum von bis zu 30 und mehr Jahren haben können, ist für den Kunden vor allem auch von Interesse, wie stabil die Prämien für ihre Versicherung sind. Oder anders ausgedrückt: Hat der Versicherer solide kalkuliert? Sind die Prämien so auskömmlich, dass auch in Zukunft die Wahrscheinlichkeit für Prämienanpassungen eher gering ist?

Ein wichtiger Indikator hierfür ist die Frage, ob eine Gesellschaft bei Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Anwartschaftsphase, d. h. vor Eintritt des Leistungsfalls, schon einmal die Überschussbeteiligung angepasst hat bzw. anpassen musste. Aus Kundensicht lautet die Frage: Hat sich die Zahlprämie für die BU-Versicherung schon einmal erhöht?

Um dieser Frage nachzugehen, wird infinma zu Beginn des folgenden Jahres die Versicherer kontaktieren und entsprechende Daten erheben. Nach Expertenmeinung sind ähnliche Untersuchungen in der Vergangenheit nur bedingt aussagefähig gewesen. „Wenn ein Unternehmen in der BU in einem Kleinst-Kollektiv der betrieblichen Altersvorsorge die Anwartschaft auf Schlussüberschussanteile reduziert hat, dann ist das natürlich formal eine Senkung der Überschussbeteiligung. Der Aussagegehalt für das Breitengeschäft, sprich die private BU-Absicherung in der 3. Schicht, ist jedoch sehr überschaubar“, erklärte Dr. Jörg Schulz, geschäftsführender Gesellschafter von infinma.

Daher wird sich die Untersuchung von infinma speziell auf die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung in der 3. Schicht fokussieren.

Die Ergebnisse der Untersuchung wird infinma auf seiner Homepage veröffentlichen. Zudem können die Versicherer natürlich auch ein entsprechendes Gütesiegel erhalten.

Marc Glissmann, ebenfalls geschäftsführender Gesellschafter bei infinma, wies auf einen weiteren Aspekt einer solchen Untersuchung hin: „Gerade auch Vermittler und Makler suchen immer wieder nach Orientierung und Unterstützung bei der Auswahl des richtigen Anbieters. Dabei steht für sie der beratungstechnische Aspekt im Vordergrund, und dafür müssen die Informationen klar und eindeutig sein und einer Verifizierung standhalten. Die Frage, ob ein Versicherer die Netto-Prämie im Bestand schon einmal angepasst, kann nur mit Ja oder Nein beantwortet werden.“

Darüber hinaus ist infinma derzeit in diversen Gesprächen mit Versicherern darüber, ob bzw. welche Indikatoren geeignet sind, auch die zukünftige Stabilität der Prämien gewährleisten zu können. Dabei könnten bspw. die Risikogewinne aus den Informationen zur Mindestzuführungsverordnung, die SCR-Quoten nach Solvency II, Kostenquoten aus den Geschäftsberichten oder der Spread zwischen Brutto- und Nettoprämie eine Rolle spielen.

„Wir sind zuversichtlich, dass wir im Laufe des Jahres 2019 das Thema Stabilität von BU-Prämien mit den Versicherern zusammen weiter qualifizieren können und damit Maklern und Vermittlern eine noch bessere Hilfestellung geben können“, führte Schulz weiter aus.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH, Max-Planck-Str. 37A, 50858 Köln,Tel.+49 (0) 2234 933 69 14, www.infinma.de