Die Versicherungskammer Bayern folgt im Namensstreit mit der Bayerischen Beamtenversicherung dem Vorschlag des Oberlandesgerichts München. Das Gericht hat der Versicherungskammer Bayern und der Bayerischen Beamtenversicherung, die seit einigen Jahren unter dem Namen „Die Bayerische“ auftritt, in seiner Sitzung am 15.11.2018 empfohlen, ihre jeweiligen Klagen zurückzunehmen.

„Wir hatten gute Gründe, im Hinblick auf den Namensstreit, den gerichtlichen Weg zu wählen“, so Dr. Frank Walthes, Vorsitzender des Vorstands des Konzerns Versicherungskammer. Die Versicherungskammer Bayern betont, dass es völlig normal sei, bei einer Verwechslungsgefahr eine neutrale dritte Instanz über das weitere Vorgehen entscheiden zu lassen. Diese Möglichkeit habe sie, vor allem auch im Interesse ihrer Kunden, Eigentümer und Vertriebspartner genutzt.

Die Versicherungskammer Bayern bekräftigt noch einmal, dass sie der Nutzung des Namens „Die Bayerische“ nie zugestimmt, sondern von Beginn an Bedenken geäußert habe. Sie habe auch darauf hingewiesen, dass sie notfalls rechtliche Schritte einleiten werde. Walthes: „Wir akzeptieren den Vorschlag des Gerichts, da er auch für beide Unternehmen Rechtssicherheit hinsichtlich des Markenauftritts schafft.“

 

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