Mit einem neuen Pflege-Baustein in der betrieblichen Krankenversicherung startet die HanseMerkur in das Jahr 2019

 

Die Vorstellung, ein Pflegefall zu sein, ist unangenehm und gerade für junge, aktive Menschen kaum vorstellbar. Doch Pflege kann jeden treffen. Allein im Jahr 2017 waren fast 20 Prozent aller Pflegefälle nicht altersbedingt, sondern durch Krankheit oder Unfall verursacht. Tritt ein Pflegefall ein, stehen Betroffene und Angehörige vor großen finanziellen Herausforderungen. Die gesetzlichen Leistungen decken immer nur Teile der Kosten ab, die bei Pflegebedürftigkeit anfallen.

Im Rahmen der betrieblichen Krankenzusatzversicherung (bKV) können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Alter von 15 bis 67 Jahren ab sofort auch mit dem neuen Pflegezusatztarif BKPG der HanseMerkur unterstützen. Der Monatsbeitrag beträgt 8,90 Euro. Im Leistungsfall erhält der Mitarbeiter je nach Pflegegrad ein individuelles Pflegemonatsgeld – unabhängig davon, ob dieser eine stationäre oder ambulante Pflege zu Hause bevorzugt. Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 2) kann der versicherte Mitarbeiter wählen, ob er ein Pflegemonatsgeld in Höhe von bis zu 1.000,- Euro oder aber bis zu 750,- Euro inklusive einer Einmalzahlung in Höhe von 5.000,- Euro bevorzugt. Darüber hinaus enthält der Versicherte eine Pflegeplatzgarantie sowie telefonische Pflegeberatung und Vermittlung von Assistance Leistungen. Der Tarif endet entweder nach Auszahlung des Pflegemonatsgeldes für 36 Monate oder mit dem Erreichen der Höchstaltersgrenze von 67 Jahren.

Mit maßgeschneiderten Lösungen setzt die HanseMerkur im Rahmen der bKV seit Jahren Standards zur Ergänzung der gesetzlich geregelten medizinischen Versorgung. „Uns ist es wichtig, auf die sich aus der demografischen Entwicklung ergebenden Bedürfnisse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu reagieren. Wir unterstützen daher gerne Unternehmen, innovative Lösungen zur Mitarbeiterbindung und zur Mitarbeitergesundheit zu entwickeln“, sagt Dr. Andreas Gent, Vorstandsmitglied der HanseMerkur.

 

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