Wichtige Neuregelung für Beamte in der Ausbildung: Die Aufnahmegarantie der Privaten Krankenversicherung (PKV) für Beamtenanfänger gilt ab sofort auch für “Beamte auf Widerruf”.

 

Sie können nun ebenso wie alle anderen Beamten die Vorteile der Kombination von Privater Krankenversicherung und Beihilfe in Anspruch nehmen. Die PKV hat mit Wirkung ab Januar 2019 die seit über zehn Jahren bewährten Öffnungsaktionen für Beamte entsprechend erweitert.

Die Öffnungsaktionen haben mehrere Vorzüge:

– Niemand wird aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt. Damit können sich auch kranke oder behinderte Beamte bereits in der Ausbildung privat versichern.

– Eventuelle Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt.

– Es gibt keine Leistungsausschlüsse.

Diese Vorteile gelten auch für Kinder und Ehe-/Lebenspartner der Beamtenanfänger, sofern diese sich nicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen.

Um davon profitieren zu können, müssen die Beamten auf Widerruf innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung bei einem teilnehmenden Versicherungsunternehmen einen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen stellen.

Diese Frist gilt auch, wenn das Beamtenverhältnis bereits im Jahr 2018 begonnen wurde. Beispiel: Bei Beginn des Beamtenverhältnisses am 1. Oktober 2018 können die Beamten auf Widerruf noch bis zum 31. März 2019 einen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen stellen.

Alle Informationen zu den Öffnungsaktionen und zu den teilnehmenden Versicherungsunternehmen finden Sie in einem Merkblatt und einer Broschüre des PKV-Verbandes.

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Bayenthalgürtel 26, D­-50946 Köln Tel.: 0221 / 9987 0, Fax: 0221 / 9987 3950, www.pkv.de