Verbraucherschützer sehen ein Verstoß gegen das Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot

 

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat am 19.2. die Cosmos Lebensversicherungs-AG (CosmosDirekt) wegen einer aktuell laufenden Gutscheinaktion abgemahnt. Konkret geht es um die Gewährung eines 50 Euro Amazon-Gutscheins bei Abschluss einer Risikolebensversicherung. Der Gesetzgeber hat die Abgabe einer Sondervergütung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages reguliert, um Fehlanreize beim Vertragsabschluss zu vermeiden. Versicherer dürfen pro Versicherungsjahr maximal 15 Euro ihren Kunden schenken. „Die Aktion der Cosmos ist nach unserer Auffassung unlauter, daher haben wir sie abgemahnt und aufgefordert, die Gutscheinaktion sofort einzustellen“, so Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

„Bis zum 28.02. 50 Euro für Amazon.de sichern!”- mit diesem Slogan wirbt CosmosDirekt für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Damit verstößt der Versicherer nach Einschätzung des BdV gegen das Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot (§ 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)). Um Fehlanreize zu vermeiden, dürfen Versicherer höchstens 15 Euro pro Versicherungsjahr an Versicherungsnehmer*innen verschenken. Da der Versicherungsvertrag kurzfristig wieder gekündigt werden kann (z. B. bei monatlicher Zahlungsweise), kann die Höchstgrenze in Einzelfällen deutlich überschritten werden.

Der BdV hält die Risikolebensversicherung unter bestimmten Umständen für eine wichtige Versicherung (beispielsweise für Familien zur Absicherung von noch nicht getilgten Rückzahlungsverpflichtungen aus einer Immobilienfinanzierung). „Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer sollten sich für einen bestimmten Versicherungsschutz entscheiden, weil der angebotene Versicherungsschutz bedarfsgerecht ist und nicht, weil man einen 50 Euro-Einkaufsgutschein geschenkt bekommt“, darauf weist Kleinlein hin.

 

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