Bund der Versicherten sieht Grenzen der Versicherbarkeit bei Cyberrisiken

 

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veranstaltete am Montag ein Fachgespräch, um die Versicherbarkeit von Cyberrisiken zu diskutieren. Auch der Bund der Versicherten e. V. (BdV) war hierzu geladen und machte seine Positionen in einer umfangreichen Stellungnahme deutlich. „Cyberrisiken sollten bei guten Haftpflicht- und Hausratversicherungen beinhaltet sein. Gesonderte Spezialpolicen leisten meist nicht die gewünschte Absicherung“, fasst Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, zusammen. Die ausführliche Stellungnahme mit Analyse der Cyberrisiken und der derzeitigen Absicherungsangebote hat der BdV nun auch veröffentlicht.

Unter Cyberrisiken werden alle Gefahren verstanden, die aus der Nutzung des Internets und neuer IT-Technologien erwachsen. „Welche dieser Risiken tatsächlich existentiell und auch versicherbar sind, das kann derzeit nur geschätzt werden“, erklärt Kleinlein. Der BdV empfiehlt Verbraucher*innen, nur existentielle Risiken abzusichern. Auch die Versicherungswirtschaft hat bislang nur wenig Erfahrung mit der Absicherung derartiger neuer Risiken. „Eigenständige Cyberpolicen müssen aus versicherungsmathematischer Sicht derzeit mit teuren Sicherheitszuschlägen kalkuliert werden“, folgert Versicherungsmathematiker Kleinlein. Daher ist es angezeigt, diese Risiken als Bestandteil der gängigen Privathaftpflicht-, Hausrat- und Rechtsschutzversicherungen abzusichern.

In der Diskussion, in der neben anderen Verbraucherschützern der Verbraucherzentralen, des vzbv und der Stiftung Warentest auch der Lobbyverband der Versicherer, der GDV, vertreten waren, wurde zudem intensiv über Persönlichkeitsverletzungen im Internet diskutiert. Zentral waren dabei etwa die Probleme rund um Mobbing in sozialen Netzwerken. Hier sieht der BdV jedoch Grenzen der Versicherungen: „Wenn strafrechtliche Belange betroffen sind, sind Gesellschaft und Staat gefordert, nicht die Versicherungswirtschaft“, erläutert Kleinlein. „Versicherungen können keine gesamtgesellschaftlichen oder staatlichen Aufgaben ersetzen.“

 

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