Kritik der Verbraucherzentrale Hamburg unbegründet / Die Online-Informationen zu IndexSelect sind verständlich / Weit mehr als 500.000 Kunden von Vorsorgekonzept überzeugt

 

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat bereits am 4. April eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Allianz Deutschland wegen der Internet-Werbung für das Vorsorgekonzept IndexSelect abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Allianz begrüßt diese Entscheidung. Sie bestätigt, dass die Informationen zum Vorsorgekonzept IndexSelect auf der Allianz-Website verständlich und umfassend sind. Die Werbung ist weder irreführend noch werden relevante Informationen vorenthalten.

Mit der IndexSelect bietet Allianz Leben seit über elf Jahren ein kapitalmarktnahes Vorsorgekonzept an, das es den Kunden ermöglicht, mit ihren Vertragsguthaben an der Wertentwicklung des Index EURO STOXX 50® nach einem vertraglich festgelegten Verfahren teilzunehmen. Bislang haben sich über 500.000 Kunden für eine IndexSelect entschieden.

Die Kunden können jährlich zwischen einer Beteiligung an der Kursentwicklung des EURO STOXX 50® nach einem vertraglich festgelegten Verfahren und einer sicheren Verzinsung wählen. Die Kunden überzeugen dabei die attraktiven Renditechancen. Zudem haben Kunden immer die Gewissheit, dass sie ihre Beiträge und auch die Gewinne aus den Vorjahren nicht verlieren können, selbst wenn der Index sich negativ entwickelt.

Ist das Verbraucherschutz?

Verbraucherzentrale nicht gesprächsbereit und nicht einsichtig

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte bemängelt, auf der Allianz-Website wären nicht alle notwendigen Informationen zum Produkt vorhanden. Diese Kritik ist für die Allianz in keiner Weise nachvollziehbar. Die Bewertung der Verbraucherschützer, es entstünden Kunden von IndexSelect Nachteile, weil sie sich online nicht umfassend informieren könnten, teilt auch das OLG nicht.

In ihrer aktuellen Kommunikation zu IndexSelect erwähnt die Verbraucherzentrale nur am Rande, dass ihre diesbezügliche Klage vom Oberlandesgericht abgewiesen worden ist und stellt stattdessen die Begründung des mittlerweile aufgehobenen erstinstanzlichen Urteils in den Vordergrund ihrer Berichterstattung. Das spricht für sich. Bereits im Vorfeld der Klage hatte die Verbraucherzentrale alle Gesprächsangebote der Allianz abgelehnt.

Die Allianz arbeitet stets daran, die Verständlichkeit und die Übersichtlichkeit ihrer Verkaufsunterlagen zu optimieren. Das gilt auch für den digitalen Auftritt von IndexSelect unter https://www.allianz.de/vorsorge/vorsorgekonzept/indexselect/. In gezielten Kundentests holen wir zudem Feedback ein, um den Internetauftritt informativ und gleichzeitig ansprechend und modern zu gestalten.

 

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