Nach einer aktuellen Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben Diebe im letzten Jahr bei rund 160.000 versicherten Rädern zugegriffen und einen Gesamtschaden von 100 Millionen Euro verursacht. Für jedes gestohlene Fahrrad zahlten Versicherer im Schnitt 630 Euro (Vorjahr 570 Euro) – so viel wie nie zuvor.

 

Der Trend zu teuren Velos als Diebesgut ist ungebrochen: Vor zehn Jahren betrug die Entschädigung für ein gestohlenes Rad im Schnitt noch 370 Euro, 2018 waren es 70 Prozent mehr. Im Vorjahr zahlten die Versicherer für 160.000 gestohlene Fahrräder insgesamt 90 Millionen Euro.

Die Zahl der Diebstähle insgesamt – versicherte und nicht versicherte Räder – lag 2018 laut Polizeilicher Kriminalstatistik bei rund 292.000. Etwa drei Prozent weniger als im Jahr zuvor. Da Fahrraddiebstähle häufig nicht zur Anzeige gebracht werden, ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.  Zum Vergleich: Alle deutschen Privathaushalte zusammen verfügen nach Angaben des Statistischen Bundesamts über rund 69 Millionen Drahtesel.

Hochburgen der Fahrraddiebe blieben die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg: Auf 100.000 Einwohner kamen hier nach Polizeiangaben mehr als 800 geklaute Räder. Am unteren Ende der Diebstahlstatistik standen dagegen wie im Vorjahr das Saarland, Rheinland-Pfalz und Thüringen.

Wie werden Fahrräder versichert?

Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, dann übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Geklaut wird jedoch meistens auf offener Straße. Dagegen kann man sich mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern. Von den gut 26 Millionen Hausratversicherungsverträgen haben 46 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen.

Was ersetzt die Hausratversicherung mit Fahrradklausel?

Der Versicherer kommt für den Schaden auf, wenn das durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl gesicherte Fahrrad gestohlen wird. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert, also der Betrag, um ein neues gleichwertiges Rad zu kaufen. Die Höchstentschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Gerade für Besitzer höherwertigerer Räder und E-Bikes lohnt sich daher ein Check der Versicherungspolice. Um ausreichenden Schutz sicherzustellen, kann die Versicherungssumme angehoben oder eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen werden.

 

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