Kenntnis und Angebot betrieblicher Altersvorsorge und betrieblicher Krankenversicherung steigen mit der Unternehmensgröße

 

Die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland, kurz KMU, schlagen Alarm: Fast jeder zweite Betrieb (48 Prozent) mit 200 bis 500 Mitarbeitern hat Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu binden. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle und bereits sechste KMU-Studie, die der Gothaer Konzern beauftragt hat. So geben 39 Prozent der befragten KMU an, Schwierigkeiten bei der Suche nach geeignetem Personal und bei der Mitarbeiterbindung zu haben. Die Probleme wachsen mit der Größe des Unternehmens.

Vorsorgeleistungen als Instrument zur Personalbindung wenig genutzt

Gleichzeitig nutzen die befragten Unternehmen aber die möglichen Anreize für Mitarbeiter – wie das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge und einer betrieblichen Krankenversicherung als Sozialleistung – noch zu wenig: 41 Prozent der Firmen bieten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge an und lassen sie auf diesem Wege ein Sicherheitspolster für die Rente ansparen. 18 Prozent kennen diese Möglichkeit nicht, weitere 41 Prozent kennen sich damit aus, bieten sie aber nicht an.

Eine betriebliche Krankenversicherung als Sozialleistung bietet sogar nur jede vierte Firma an. 38 Prozent kennen diese Möglichkeit nicht, 37 Prozent kennen sich damit aus, bieten sie aber nicht an. „Unsere Studie zeigt, dass in beiden Fällen die Kenntnis und das Angebot dieser Möglichkeiten zur Mitarbeiterbindung mit der Unternehmensgröße deutlich ansteigen.

„Große Unternehmen haben natürlich über fachliche Qualifikation und eigenständige Abteilungen zur Personalgewinnung eher die Chance sich weiterzubilden. Hiervon profitieren vor allem die Mitarbeiter. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen, die sich mit Konzernen und bekannten Marken im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter befinden, nutzen noch nicht alle verfügbaren Möglichkeiten. Den Arbeitgebern sind noch immer nicht alle Angebote zur betrieblichen Unterstützung des Arbeitnehmers bei der Vorsorge bekannt: Hier besteht noch erheblicher Aufklärungsbedarf“, so Rainer Ebenkamp, Leiter Gesundheit Vertriebsunterstützung bei der Gothaer Krankenversicherung AG.

Betrieblichen Krankenversicherung Alleinstellungsmerkmal im Wettbewerb um Talente

Um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und gute Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden, müssen der Arbeitgeber heute mehr bieten. Die betriebliche Krankenversicherung kann ein Angebot sein, mit dem sich Firmen von ihren Wettbewerbern abheben können. Denn diese Art Fürsorge führt zu einer positiven Außendarstellung des Unternehmens. Attraktive Versicherungskonditionen für die Zeit der Unternehmenszugehörigkeit sind jedoch noch nicht weit verbreitet. „52 Prozent der Befragten denken, dass die Kosten für eine betriebliche Krankenversicherung zu hoch seien. Das kann ich entkräften: Je nach Tarif liegt der Beitrag in der Regel deutlich unter einem Prozent der Lohn- und Gehaltssumme eines Unternehmens. Das Investment ist also relativ klein, die Steigerung der Attraktivität des Unternehmens jedoch enorm“, so Ebenkamp.

Betriebsrentenstärkungsgesetz noch weitestgehend unbekannt

Seit dem 1. Januar 2018 gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz – und damit neue bzw. veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Bewährte Formen der bAV werden weitergeführt, zusätzlich kommen neue Pflichten auf die Arbeitgeber zu. Insgesamt wird die Betriebsrente – gleichermaßen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – aber deutlich lukrativer.

Auf die Frage „Sind Ihnen die Neuregelungen der betrieblichen Altersvorsorge über das Betriebsrentenstärkungsgesetz bekannt?“ antworten allerdings nur 35 Prozent der Befragten mit Ja. Zwei von drei Unternehmen sind die Neuerungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz immer noch unbekannt. „Vor dem Betriebsrentenstärkungsgesetz war ein Zuschuss zur Entgeltumwandlung durch den Arbeitgeber freiwillig. Das hat sich nun geändert. Der Arbeitgeber ist gesetzlich zu einer Zuzahlung in Höhe von 15 Prozent des Arbeitnehmerbeitrags verpflichtet, soweit er aufgrund der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Im Wettbewerb um Mitarbeiter sollten Arbeitgeber die bAV verstärkt als Personalinstrument nutzen, indem sie den Pflicht-Zuschuss mit einem freiwilligen Arbeitgeber-Beitrag zur Entgeltumwandlung aufstocken. So wird das Unternehmen als Arbeitgeber noch attraktiver, gewinnt engagierte Mitarbeiter und man motiviert das Team langfristig“, erklärt Bianca Hövelmann, Leiterin Fachsupport Leben bei der Gothaer Lebensversicherung AG. Hier gibt es weitere Informationen zum Thema https://www.gothaer-brsg.de/ .

 

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